Politische Lösungsansätze für Somalia
der Abgeordneten Marina Schuster, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 18 Jahren befindet sich Somalia in einem nahezu ununterbrochenen Bürgerkriegszustand. In Ermangelung einer handlungsfähigen Zentralregierung haben wechselnde Konstellationen gegeneinander kämpfender Gruppen und Milizen das Land in Chaos und Anarchie versinken lassen. Die Konsequenzen sind fatal, sowohl für die somalische Zivilbevölkerung, als auch für die ganze Region am Horn von Afrika. Mehr als 1,5 der insgesamt 8,8 Millionen Somalier sind auf der Flucht, viele haben Zuflucht im benachbarten Ausland gefunden. 3,3 Millionen Menschen sind von internationaler Hilfe abhängig. Der Anstieg der Hochseepiraterie vor den Küsten Somalias hat darüber hinaus gezeigt, dass die rechtsfreien Räume im „gescheiterten Staat“ Somalia auch eine ernstzunehmende Gefahr für die internationale Sicherheit darstellen.
Internationale Friedensinitiativen für Somalia haben bisher wenig Wirkung gezeigt. Die im Oktober 2004 im kenianischen Exil gebildete und von den USA und der EU unterstützte Übergangsregierung (TFG) hat sich bis heute nicht konsolidieren können. Nach der Machtübernahme der Union der Islamischen Gerichtshöfe (UIC) in weiten Teilen Südsomalias konnte sie erst durch die Intervention äthiopischer Truppen wieder begrenzte Kontrollfunktionen übernehmen. Das am 9. Juni 2008 unter Vermittlung der Vereinten Nationen (VN) in Djibuti geschlossene Übereinkommen zwischen der TFG und den aus der UIC hervorgegangenen moderaten Islamisten (ARS-Djibuti) drohte, insbesondere durch den ausbleibenden Abzug der äthiopischen Truppen aus Somalia, erneut zu scheitern.
Der Rücktritt des umstrittenen Präsidenten der TFG, Abdullahi Yussuf Ahmed, am 29. Dezember 2008, wie auch der am 25. Januar 2009 vollendete Rückzug der äthiopischen Interventionstruppen eröffnen eine bedeutsame, wenn auch fragile Chance für eine neue politische Dynamik in Somalia. Die Aufnahme von Teilen der Opposition in das Übergangsparlament, wie auch die darauf folgende Wahl von Sheikh Sharif Ahmed, dem Chef der ARS-Djibuti und ehemaligen Führer der UIC, zum Präsidenten, nährt die Hoffnung auf eine erfolgreiche Einbindung der moderaten Vertreter der islamischen Gerichtshöfe in den Friedensprozess.
Doch weder die aus Sicherheitsgründen in Djibuti tagende TFG, noch die ARS-Djibuti verfügen über ernstzunehmende Kontrollmöglichkeiten auf somalischem Territorium. Das Land bleibt faktisch in drei Regionen geteilt: in das autonome, aber international nicht anerkannte Somaliland, das halb-autonome Puntland und den nach Abzug der äthiopischen Truppen weitgehend von jihadistischen Shabab-Milizen kontrollierten Süden des Landes. Die aus dem radikalen Arm der UIC hervorgegangenen und von den USA als Terrororganisation eingestuften Shabab haben jedoch erklärt, den Djibuti-Friedensprozess weiterhin abzulehnen und internationale Truppen in Somalia zu bekämpfen.
Die seit Januar 2007 hauptsächlich in Mogadischu stationierten Friedenstruppen der Afrikanischen Union (African Union Mission to Somalia – AMISOM) werden zunehmend zum Ziel der Angriffe der Shabab und sind in erster Linie mit ihrem Selbstschutz beschäftigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft des Djibuti- Friedensprozesses vor dem Hintergrund der Wahl von Sheikh Sharif Ahmed zum Präsidenten der somalischen Übergangsregierung und dem Abzug der äthiopischen Truppen aus Südsomalia?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, ob der Abzug der äthiopischen Truppen vollständig durchgeführt wurde?
Wann, wo, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten mit Vertretern der Übergangsregierung bzw. mit Vertretern der ARS-Djibuti in Kontakt gestanden bzw. plant sie dies zu tun?
Inwiefern hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Somalia- Kontaktgruppe (International Somalia Contact Group) als ein effektives Steuerungselement für den Friedensprozess bewährt?
Aus welchen Gründen beteiligt sich die Bundesregierung nicht mehr aktiv in diesem Gremium?
Welche Verbindungen besitzt die Shabab nach Informationen der Bundesregierung zum Al-Qaida-Netzwerk?
Wie bewertet die Bundesregierung das Szenario, dass die Shabab in Südsomalia einen islamistischen Staat nach dem Vorbild der Taliban errichten könnten?
Welche Konsequenzen hätte eine langfristige Machtübernahme der Shabab in Südsomalia nach Ansicht der Bundesregierung für die weitere Zusammenarbeit der internationalen Staatengemeinschaft mit der somalischen Übergangsregierung?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass die US-Regierung unter Barack Obama eine strategische Neudefinition ihres Umgangs mit dem politischen Islam am Horn von Afrika durchführen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive das Vorgehen der Shabab in Südsomalia?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen der äthiopischen Armee gegenüber Zivilisten in Südsomalia vor, und welche politischen Konsequenzen hat sie daraus gezogen, so auch gegenüber der äthiopischen Regierung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die südsomalische Juba Valley Alliance (JVA) und über die Gruppierung Ahlu-Sunna (militärische Kapazitäten, Führung, religiöser Hintergrund, Aktionsraum, Beziehung zu den Shabab und zur TFG)?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien und der Bürgerkriegssituation in Somalia?
Wann, wo, und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung der Forderung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/5754) nachgekommen, „aktiv an bereits eingeleiteten Initiativen mitzuwirken, den Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea einer dauerhaften friedlichen Lösung zuzuführen […]“, bzw. plant sie dies zu tun?
Wann, wo, und mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung der Forderung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/5754) nachgekommen, „sorgfältig [zu] prüfen, ob derzeit Initiativen friedenspolitisch sinnvoll sind, die den Klärungsprozess in Bezug auf eine internationale Anerkennung eines unabhängigen Somalilands fördern […]“?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtstaatlichen Verhältnisse im faktisch autonomen Somaliland?
Inwiefern könnte dies Auswirkungen auf eine direkte entwicklungspolitische Zusammenarbeit haben?
Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung mit Vertretern aus Somaliland (politisch, wirtschaftlich, kulturell, Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, Menschenrechte)?
Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung mit Vertretern aus Puntland (politisch, wirtschaftlich, kulturell, Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, Menschenrechte)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vertretung der Region Puntland in den derzeitigen Djibuti-Friedensgesprächen?
Welche Länder haben nach Informationen der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten das Waffenembargo der Vereinten Nationen (VN) unterlaufen?
Welche Staaten sind Hauptlieferanten?
Auf welchen Transportwegen erreichten die Waffenlieferungen Somalia überwiegend?
Inwiefern ist die Bundesregierung den Forderungen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/5754) nachgekommen, „Initiativen und Maßnahmen zu unterstützen, den Grenzverkehr sowie die See- und Luftverkehrswege wirkungsvoller zu überwachen, damit das VN- Waffenembargo nicht unterlaufen wird“, bzw. plant sie dies zu tun?
In welchem Umfang beteiligt sich die Bundesregierung direkt an der Finanzierung der Friedensmission der Afrikanischen Union (AU) in Somalia (AMISOM)?
Wie bewertet die Bundesregierung derzeit die Möglichkeit einer Überführung von AMISOM in eine VN-Friedensmission?
Inwiefern sieht die Bundesregierung im Aufbau einer lokalen Polizei in Südsomalia eine Alternative für einen internationalen Truppeneinsatz?
Wie will sie diese ggf. unterstützen?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um dem illegalen Fischfang in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste Somalias entgegenzuwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung die ansteigenden Migrationsbewegungen von Somalia über den Golf von Aden in den Jemen?