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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konsequenzen der EU-Ökodesign-Richtlinie - Modernisierung von Straßenlaternen

<span>Auswirkungen der EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen, insbes. für Straßenbeleuchtung, auf die Kommunen hinsichtlich Energieeinsparung, CO2-Einsparung, Kosten durch Umrüstung, Übergangsfristen; Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung bei der Konzeption der EU-Verordnung</span>

Fraktion

FDP

Datum

23.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1216204. 03. 2009

Konsequenzen der EU-Ökodesign-Richtlinie – Modernisierung von Straßenlaternen

der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Gisela Piltz, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat die Verordnung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen. Mit dieser EU-Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt, die für den Betrieb verschiedener Lampen, insbesondere der Straßenbeleuchtung gelten. Ziel der Verordnung sind Einsparungen beim Verbrauch elektrischen Stroms sowie die Reduzierung des Gesamtgehalts von Quecksilber in Leuchten und Lampen.

Betroffen sind von der EU-Verordnung sind vor allem Städte und Kommunen, die beispielsweise ihre Straßenlaternen überprüfen und gemäß den neuen Bestimmungen modernisieren müssen. Die Kosten dafür tragen die Menschen in den Kommunen.

Im Ergebnis werden durch diese Verordnung lichtschwache Leuchtstofflampen, stromintensive Quecksilber-Dampflampen und andere nicht effiziente Lichtspender im öffentlichen Raum gesetzlich abgeschafft. Staatliche Vorschriften, die die Produktgestaltung und den Produktionsprozess betreffen, können prinzipiell geboten sein, sofern dadurch schädliche Wirkungen des Produkts bzw. schädliche Emissionen bei dessen Herstellung reduziert werden. Die bisherige Begründung für die EU-Verordnung ist in dieser Hinsicht allerdings nicht ausreichend. Zu befürchten ist eine staatlich gelenkte Bedarfs- und Produktionsplanung, die mit einem System der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist (siehe dazu den Antrag der Fraktion der FDP „Ökologische Konsumentenverantwortung statt Produktlenkung durch den Staat – Europäische Ökodesign-Richtlinie grundsätzlich überarbeiten“ (Bundestagsdrucksache 16/11912 vom 11. Februar 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielsetzung der EU-Verordnung und deren Umsetzung?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Kommunen im gesamten Bundesgebiet von der Umrüstung der Straßenlaternen betroffen sind und wie viele Straßenlaternen insgesamt ausgetauscht werden müssen?

3

Gibt es regionale Unterschiede im Bundesgebiet bei der Erneuerung, und welche Bundesländer sind besonders betroffen?

4

Wie viel Energie kann durch den Einsatz moderner stromsparender Straßenlampen in Deutschland pro Jahr eingespart werden?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch den Einsatz moderner Straßenlampen die CO2-Emissionen vor dem Hintergrund des Emissionshandels in Deutschland verringert werden, und wenn ja, wie stellt sich der genaue Wirkungszusammenhang dar, aufgrund dessen die Bundesregierung solches erwartet?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährliche CO2-Einsparung durch den Einsatz moderner Straßenlampen ein?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Kommunen (bzw. durchschnittlich je Straßenlaterne) ein, die durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung verursacht werden?

8

Plant die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung dieser EU-Verordnung?

Wenn ja, wie hoch wird diese Unterstützung sein?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Einsatz neuer Straßenlampen in den Kommunen zu einer Kostenersparnis führen wird, und wenn ja, welche Annahmen sind für diese Erwartung maßgeblich, und wann werden sich voraussichtlich die Mehraufwendungen amortisiert haben?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Übertragung der finanziellen Lasten durch die EU-Kommission auf die Städte und Kommunen im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip?

11

Wie lange ist die Übergangsfrist für die verschiedenen Lampenarten, bis sie nicht mehr eingesetzt werden dürfen?

12

Hält die Bundesregierung diese Fristen für ausreichend, damit die Kommunen ihre Bestände an Lampen überprüfen und entsprechend modernisieren können?

13

Was passiert, wenn nach Ablauf der Fristen eine Kommune ihre Leuchtmittel nicht entsprechend der EU-Verordnung modernisiert hat?

14

Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Umsetzungsmaßnahmen?

Wenn ja, wann, und wie?

15

Sind die geplanten Vorgaben durch die EU-Verordnung auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie nach Einschätzung der Bundesregierung eine konkrete Produktlenkung durch den Staat?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wann soll voraussichtlich die EU-Verordnung in Kraft treten?

17

Welche Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten hatte die Bundesregierung bei der Konzeption der EU-Verordnung?

Wie hat sie sich in den europäischen Verhandlungen positioniert?

18

Sieht die Bundesregierung noch eine Möglichkeit, Veränderungen zu erwirken, und wird sie dies in Anspruch nehmen?

Berlin, den 3. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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