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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verkaufspraxis der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

<span>Ausschreibungsfälle der Überschreitung von in den Privatisierungsgrundsätzen festgelegten Losgrößen, Verkehrswertermittlung bei Veräußerung ohne Ausschreibung, finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern, Käufer der Flächen</span>

Fraktion

FDP

Datum

20.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1217104. 03. 2009

Verkaufspraxis der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Mai 2008 hat sich die Führung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ausdrücklich zu den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Privatisierungsgrundsätzen bekannt.

In diesen Privatisierungsgrundsätzen der BVVG gib es eine Soll-Bestimmung, wonach die zur Ausschreibung vorgesehenen Lose nach Möglichkeit eine Größe von 50 ha nicht überschreiten sollen. Kürzlich wurden drei Objekte von mehr als 50 ha von der BVVG ausgeschrieben. Die Objekte befinden sich alle in Mecklenburg-Vorpommern, eines im Gebiet der BVVG Niederlassung Schwerin (245 ha), die anderen beiden mit 496 ha und 157 ha im Bezirk der BVVG Neubrandenburg.

Nach den Privatisierungsgrundsätzen können Pächter Flächen ohne Ausschreibung u. a. direkt kaufen, wenn die insgesamt von der BVVG erworbene Fläche 450 ha nicht übersteigt und ein Kaufpreis in Höhe des Verkehrswertes unter Berücksichtigung von Ausschreibungsergebnissen der BVVG in vergleichbaren Fällen unter Beachtung aller wertbildenden Faktoren vereinbart wird. Die Ermittlung des Verkehrswertes durch die BVVG stellt sich dabei aber immer wieder als Streitpunkt heraus, da die von der BVVG ermittelten Verkehrswerte erheblich von den ortsüblichen Verkehrswerten abweichen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Frühjahr 2008 die BVVG angewiesen, auch den privaten Bodenmarkt bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Dresden unterlag die BVVG mit ihrer angewandten Rechtspraxis, auf das Ausgleichsleistungsgesetz und die Flächenerwerbsverordnung in der Anwendung bei der Wertermittlung zu verzichten.

Drucksache 16/12171 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Warum wurden in den Ausschreibungsfällen (Objekt-Nr.: MN52-1800-262306-32, MS58-1800-145808 und MN62-1800-281308) die Losgrößen (um das bis zu 10-Fache) überschritten, und wie viele weitere Fälle der Überschreitung gab es an welchen Orten noch?

2

Welche Kriterien legt die BVVG zugrunde, um solche Losgrößen zusammenzustellen, die von den in den Privatisierungsgrundsätzen anvisierten Losgrößen von 50 ha abweichen?

3

Welche europarechtlichen Zwänge sah das BMF, um die BVVG von der gesetzlichen Vorgabe bei der Verkehrswertbestimmung von den in § 3 Absatz 7 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes und § 5 Absatz 1 der Flächenerwerbsverordnung abrücken zu lassen?

4

Wie ermittelt die BVVG zur Zeit die Verkehrswerte für die Flächen, die sie ohne Ausschreibung veräußert?

5

Ist die unabhängige Überprüfung des von der BVVG angewandten Vergleichspreissystems inzwischen wie angekündigt erfolgt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Inwieweit spielen externe Verkehrswertgutachten und der regionale private Bodenmarkt bei der Preisfindung eine Rolle?

7

Inwieweit sind Mitarbeiter in den Niederlassungen der BVVG an den Verwertungsergebnissen durch finanzielle Prämien oder ähnliches beteiligt, und wie sieht das Beteiligungsmodell aus, wenn es eines gibt?

8

Trifft es zu, dass das Land Sachsen-Anhalt abermals die BVVG-Flächen in Sachsen-Anhalt übernehmen will, und wie hat die Bundesregierung auf dieses Ersuchen reagiert?

9

Wie wird das von der BVVG entwickelte Bürgschaftsmodell zur Absicherung von Krediten für Käufe nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom Markt angenommen?

10

Wie viel Prozent der verkauften Fläche ging in den letzten zwei Jahren an Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen?

11

Wie steht die Bundesregierung zu einer Übernahme von BVVG-Flächen durch zu bildende Bodenfonds, wie es z. B. schon durch den Bodenfonds 1 der Nord Ost Bodenmanagement GmbH in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ist?

Berlin, den 3. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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