Richtlinie für Rastanlagen an Straßen
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant im Laufe des Jahres 2009 eine neue Richtlinie für Rastanlagen an Bundesstraßen einzuführen. Mit dieser Richtlinie sollen planerische Vorgaben für den Neu-, Um- und Ausbau von Rastanlagen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen verbindlich für die Auftragsverwaltungen in den Bundesländern vorgegeben werden. Unter anderem sollen folgende Punkte vorgegeben werden: Anzahl der Plätze in Raststätten, Anzahl der Tankplätze, Ausstattung der Sanitäranlagen, Hotelparkplätze, Frauenparkplätze, Mitarbeiterstellplätze.
Bei der Gesetzgebung zur Privatisierung der damaligen GfN (Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH) zur Autobahn Tank & Rast GmbH wurden sog. öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen verabschiedet (27. Januar 1998), die beinhalten, dass der Betreiber in eigener unternehmerischer Verantwortung das Dienstleistungsangebot unter Beachtung der gesetzlichen Zweckbestimmung der Nebenbetriebe bestimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann will das BMVBS eine Richtlinie für Rastanlagen an Straßen vorlegen?
Wird der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages mit dieser Richtlinie ebenfalls befasst?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass mit einer solchen Richtlinie für Rastanlagen und den darin vorgesehenen zwingenden Vorgaben für die Auftragsverwaltung der Betreiber der Rastanlage sein Dienstleistungsangebot in eigener unternehmerischer Verantwortung wahrnehmen kann?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die vorgesehene Richtlinie für die bestehenden Anlagen mit dem gültigen Konzessionsvertrag vereinbar ist, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die vorgesehene Richtlinie dem Gedanken der „öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen“ von 1998 entspricht, bei welchen der Bund eine Belastung mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit vermeiden will, und wenn ja, warum?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, mit der Autobahn Tank & Rast GmbH eine stärkere Verantwortung auch im Bereich Parkplatzbewirtschaftung und -unterhaltung zu vereinbaren, und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die o. a. Richtlinie und neue staatliche Vorgaben der Grundansatz der Privatisierung der damaligen GfN gefährdet ist, und wenn nein, warum nicht?