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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bildungspolitische Weichensetzung durch das Konjunkturpaket II

<span>Mögliche Gefährdung der Verbesserung des Bildungssystems durch die Verschuldung der öffentlichen Haushalte und die beabsichtigte Einführung einer Schuldenbremse, Konjunkturpaket und weitere Programme im Bildungsbereich, Mittelverwendung, Einschränkung insbes. des Artikels 104b GG auf schulbezogene Investitionen</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1233718. 03. 2009

Bildungspolitische Weichensetzung durch das Konjunkturpaket II

der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets II Mittel für Infrastrukturmaßnahmen an Kindergärten, Schulen und Hochschulen zur Verfügung gestellt. Diese 6,5 Mrd. Euro wurden als „Investitionsprogramm in die Bildung“ deklariert. Das Investitionsprogramm soll sogar nach Darstellung der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) „sinnvoll an das bis zum Ende 2009 laufende Ganztagsschulprogramm“ anknüpfen.

Die Darstellung des Konjunkturpakets als Bildungsprogramm wirft, nicht zuletzt mit Blick auf die im Zuge der Föderalismusreform I getroffenen Vereinbarungen (Artikel 104b des Grundgesetzes – GG), Fragen auf. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) macht darauf aufmerksam, dass mit dem Konjunkturpaket II Richtungsentscheidungen „durch die Hintertür“ zu erwarten sind. Durch die hohe Neuverschuldung, daraus resultierende Zinszahlungen und Schuldentilgungszwänge verringere sich der künftige Handlungsspielraum für Bildungsausgaben (vgl. „Das Konjunkturpaket II: bildungspolitische Richtungsentscheidung durch die Hintertür“; WZBrief Bildung; Lena Ulbricht/WZB).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II und der beabsichtigten Einführung einer „Schuldenbremse“ dazu führen wird, dass Verbesserungen des Bildungssystems nur eingeschränkt oder gar nicht verwirklicht werden können?

Was veranlasst die Bundesregierung zu dieser Annahme?

2

Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass die langfristige Zielsetzung des sog. Bildungsgipfels, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu investieren, nach Auslaufen des Konjunkturpakets zu halten ist?

3

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Zielsetzung des Konjunkturpakets für den Hochschulbereich mit der anderer Investitionsprogramme, insbesondere Hochschulpakt und Exzellenzinitiative, deckt?

Wird eine Aufrechnung der Programme bzw. Absenkung der Ansätze für die Hochschul- und Forschungsprogramme beabsichtigt?

Welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür an?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder dazu in der Lage sein werden, die Aufstockung der derzeitigen Bund-Länder-Programme im Hochschul- und Forschungsbereich, z. B. Hochschulpakt und Exzellenzinitiative, zu kofinanzieren?

Was veranlasst die Bundesregierung zu dieser Ansicht?

5

Inwiefern grenzen die derzeitigen rechtlichen Vorgaben (insbesondere Artikel 104b GG) den Mitteleinsatz aus dem Konjunkturpaket II für schulbezogene Investitionen ein?

6

Welche rechtlichen Vorbehalte gibt es, die im Rahmen des Konjunkturpakets II bereitgestellten Mittel

zur Weiterführung oder Ergänzung des ehemaligen Ganztagsschulprogramms (IZBB) einzusetzen oder

zur Finanzierung einer „Abwrackprämie“ zum Beispiel von alten Tafeln und Computern (wie vom Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen) oder der Modernisierung von Chemie- und Physikräumen („Es geht nicht nur um Beton“, Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan im Interview mit der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND),

zum Zweck von Um- und Ausbaumaßnahmen, die unmittelbar auf Änderungen der Schulstruktur abzielen oder deren Folge sind, zur Verfügung zu stellen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen zahlreicher Bundesländer, Artikel 104b GG aufzuheben oder soweit zu lockern, dass in Notsituationen das „Kooperationsverbot“ aufgehoben würde?

Welche Kriterien definieren eine „außergewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates entzieht?

8

Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen zur Änderung des Artikels 104b GG in Absprache mit den Ländern getroffen und worauf zielen diese ab?

9

Inwiefern zielt die von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einberufenen Kommission getroffene Vereinbarung darauf ab, kurzfristig einen tragfähigen Kompromiss herbeizuführen?

Welchen zeitlichen Ablauf sieht die Bundesregierung für die Gesetzesänderungen und die sich daraus ergebenden Spielräume für die Investition aus dem Konjunkturpaket II vor?

10

Inwiefern ist der von den Ländern zur komplementären Finanzierung bereitgestellte Anteil des Programms an die Schwerpunktsetzung des Programms (energetische Sanierung) gebunden?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass einzelne Länder beabsichtigen, diesen Mittelanteil auch abweichend einzusetzen?

Wie wird dies bewertet?

11

Worauf ist die erhebliche Unsicherheit mit Blick auf die Mittelverwendung für Schulinvestitionen durch Länder und Gemeinden zurückzuführen?

In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung durch widersprüchliche Angaben und Äußerungen dazu beigetragen?

12

In welchen weiteren Schritten und in welchem zeitlichen Ablauf wird die Freigabe der Mittel des Konjunkturpakets für Investitionen in den Bildungsbereich erfolgen?

13

Zu welchen Zeitpunkten erfolgen Genehmigung und Überprüfung der Mittelverwendung durch Länder und Kommunen?

Berlin, den 18. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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