Ideenmanagement in der Bundesverwaltung
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der öffentliche Dienst ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Wer Verwaltungsabläufe optimieren, Bürokratie abbauen und die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung erhöhen will, ist auf das Wissen, die Kreativität, den Ideenreichtum und die Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Voraussetzung für ein erfolgreiches behördliches Vorschlagswesen ist eine Verwaltungskultur, die Verbesserungen fordert und zulässt. In der deutschen Wirtschaft hat das Vorschlagswesen eine lange Tradition. Dort wurde es bereits vor gut 130 Jahren eingeführt. In der Bundesverwaltung gibt es das Vorschlagswesen erst seit 1961. Im Jahr 2002 trat die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in Kraft. Im Mai 2005 fasste der ressortübergreifende Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) einen Beschluss zur Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Haben mittlerweile alle Bundesbehörden die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement umgesetzt und ein Ideenprogramm eingeführt, wenn nein, welche Bundesbehörden fehlen, und was sind die Gründe hierfür?
Gibt es in allen Bundesbehörden Ideenmanagerinnen und Ideenmanager, die Ansprechpartner für die Beschäftigten sind, wenn nein, welche Behörden fehlen, und was sind die Gründe hierfür?
Was machen Ideenmanagerinnen und Ideenmanager konkret?
Nehmen die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager die Aufgaben im Bereich Ideenmanagement ausschließlich oder zusammen mit anderen Aufgaben wahr?
Wie sind die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager in den jeweiligen Bundesbehörden organisatorisch an- und eingebunden?
Was ist Aufgabe der Qualitätszirkel, wie setzen sich diese zusammen und in welchen Behörden sind solche Zirkel eingerichtet worden?
Wie viele Vorschläge sind seit dem 1. Januar 2002 eingereicht worden (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
Wie viele hiervon sind aufgegriffen worden (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
In wie viel Fällen haben die Verbesserungsvorschläge zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung geführt?
a) Leistungsfähigkeit,
b) Wirksamkeit und
c) Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung geführt?
Welches Einsparvolumen hat sich hieraus ergeben?
Kommt dem Ideenmanagement in den einzelnen Verwaltungsbereichen, z. B. technische und nichttechnische Verwaltung, eine unterschiedliche Bedeutung zu?
Wie lange müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung im Schnitt auf eine Stellungnahme zu ihrem Vorschlag warten?
Wie viel Prozent der Beschäftigten der Bundesverwaltung beteiligen sich am Ideenmanagement?
Wie stellen sich die entsprechenden Vergleichszahlen, insbesondere Vorschlagszahlen, Beteiligung der Beschäftigten und Bearbeitungsdauer, in der deutschen Wirtschaft dar?
Sollten sich hieraus Defizite im Vergleich zur Wirtschaft ergeben, worauf führt die Bundesregierung diese zurück, und was will sie tun, um dem Ideenmanagement in der Bundesverwaltung neue Impulse zu geben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit der Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement aus dem Jahr 2002 verbundenen Ziele mittlerweile erreicht worden sind, wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück, und was will sie tun, um eine Zielerreichung zu ermöglichen?
Was waren Ausgangspunkt, Inhalt und Zielsetzung des Beschlusses zur Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung des ressortübergreifenden Ausschusses für Organisationsfragen (AfO) vom 23. Mai 2005?
Hat zwischenzeitlich eine Evaluation des Beschlusses stattgefunden, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, bzw. wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen im Bereich Ideenmanagement plant die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Jahres für Kreativität und Innovation, das im Jahr 2009 stattfindet?
Wie hoch ist die durchschnittliche Geldprämie für berücksichtigte Verbesserungsvorschläge und wie hat sich dieser Wert seit dem 1. Januar 2002 entwickelt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
Welcher Betrag wurde in der Summe seit dem 1. Januar 2002 an Prämien ausgezahlt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
In wie viel Fällen gelangte die Höchstprämie von 25 000 Euro zur Auszahlung?
In wie viel Fällen ist von der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister von der Möglichkeit zur Gewährung einer höheren Prämie für hervorragende Verbesserungsvorschläge gemäß Nummer 3 der Rahmenrichtlinie Gebrauch gemacht worden und wie hoch war die gewährte Prämie in den jeweiligen Fällen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Attraktivität des Prämienwesens, auch im Vergleich zur Wirtschaft?
Welche Sachprämien können gewährt werden und welche hiervon gelangten seit dem 1. Januar 2002 zur Ausführung?
Hält die Bundesregierung das Verfahren zur Bemessung der Prämien bei Verbesserungsvorschlägen, deren Nutzen wirtschaftlich nicht berechenbar ist, für verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
In wie viel Fällen sind Verbesserungsvorschläge nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz behandelt worden?
Befürwortet die Bundesregierung eine Öffnung des Vorschlagswesens auch für ehemalige Beschäftigte der Bundesverwaltung sowie für Außenstehende und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement zu novellieren, wenn ja, in welche Richtung und mit welchem Ziel, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Betreibt die Bundesregierung ein Benchmarking von Behörden zur Unterstützung der Wirksamkeit des Ideenmanagements, und wenn ja, wie sieht dieses aus, bzw. wenn nein, warum nicht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Vorgesetzte das Ideenmanagement im Rahmen ihrer Führungsverantwortung aktiv unterstützen?