Begrenzung der Staatsverschuldung durch Artikel 115 des Grundgesetzes
der Abgeordneten Frank Schäffler, Otto Fricke, Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.
Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Inanspruchnahme der Ausnahmevorschrift ist erst dann gerechtfertigt, wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht – Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum – ernsthaft und nachhaltig gestört ist oder eine solche Störung unmittelbar droht.
Seit geraumer Zeit ist eine Vernachlässigung dieser verfassungsrechtlichen Bindungen der Haushaltsplanung und der Haushaltsfinanzierung durch die Bundesregierung und die Bundestagsmehrheit zu beobachten (Antrag auf Prüfung des Bundeshaushaltsgesetzes 2004 im Verfahren des Artikels 93 Abs. 1 Nr. 2 GG/ § 13 Nr. 6 BVerfGG im Namen und im Auftrag der Bundestagsabgeordneten Dr. Angela Merkel, Michael Glos, Dr. Wolfgang Gerhardt et al. vom 15. Dezember 2004).
So überschreitet – nachdem bereits in den Jahren 2002 bis 2004 die übermäßige Kreditfinanzierung des Bundeshaushalts mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet wurde – auch die im Haushaltsentwurf 2006 veranschlagte Nettokreditaufnahme (38,3 Mrd. Euro) die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten maßgeblichen Investitionen (rund 23,2 Mrd. Euro) um rund 15,1 Mrd. Euro.
Die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 GG bleibt jedoch auch bei angespannter Finanzlage und schwierigen Konjunkturbedingungen ohne Abstriche verbindlich, anderenfalls droht das Haushaltsverfassungsrecht in Verfall zu geraten. Die Verschuldung allein des Bundes hat – neben weiteren Schulden in so genannten Sondervermögen – zum Ende des Jahres 2005 einen Stand von 886 Mrd. Euro erreicht (Monatsbericht der Deutschen Bundesbank März 2006).
Der Bundesrechnungshof äußerte in seinen „Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ die Auffassung, dass die geltende verfassungsrechtliche Verschuldungsregel ungeeignet sei, „den Schuldenaufwuchs im Bundeshaushalt aufzuhalten oder zumindest zu bremsen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Neuverschuldungsgrenze des Artikels 115 GG?
Hält die Bundesregierung diese Grenze für wirksam, um Generationengerechtigkeit herzustellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bindungswirkung der Kreditgrenze für den Haushaltsvollzug?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geltende Kreditgrenze (Artikel 115 GG) wirksamer gestaltet werden muss?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Investitionen“ in Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 GG?
Werden mit Investitionen in diesem Sinne Erträge generiert, die die Zins- und Tilgungslasten decken?
Stimmt die Bundesregierung Forderungen zu, vor allem den Investitionsbegriff gemäß der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eng zu fassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland, und von welcher weiteren Entwicklung geht sie aus?
Wie hoch ist das durchschnittliche Zinsniveau der Bundesschulden?
Wie hoch ist das durchschnittliche Zinsniveau der neu aufgenommenen Darlehen, und von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung für das Jahr 2006 aus?
Welche Entwicklung des Zinsniveaus erwartet die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung, und wie wird sich diese auf den Bundeshaushalt auswirken?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer übermäßigen Belastung des Haushalts durch Zinssteigerungen?
Wie hoch würden die absoluten Zinszahlungen des Bundes steigen, wenn das durchschnittliche Zinsniveau der Bundesschulden um 1 Prozent anstiege?
Wie lange würde es dauern, die Bundesschulden vollständig zu tilgen, wenn der Bund auf eine Neuverschuldung verzichtete und seine derzeitige Tilgungsleistung beibehielte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Staatsverschuldung auf Wachstum und Beschäftigung?
In welchem Umfang werden die Kredite des Bundes getilgt, und in welchem Umfang werden sie durch Anschlusskredite prolongiert?
Wie hoch dürfte die staatliche Kreditaufnahme sein, wenn der Werteverzehr im Wege von Abschreibungen gegen gerechnet würde?
Wie hoch wäre die Kreditgrenze seit dem Haushaltsjahr 1999 gewesen, wenn nur die Sachinvestitionen als Investitionen berücksichtigt worden wären?
Welche Kreditobergrenzen gibt es in den anderen EU-Mitgliedsländern, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirkung?
Ist die Bundesregierung bereit, noch vor Verabschiedung des Haushalts 2006 die Einschätzungen von Bundesbank und Sachverständigenrat zu der Frage einzuholen, ob eine konjunkturelle Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts besteht, die einen kreditfinanzierten Ausgleich der damit verbundenen Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben nachvollziehbar und vertretbar macht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zur Nettoneuverschuldung des Bundes, das Grundgesetz sei in der jetzigen Form nicht geeignet, die Staatsverschuldung wirkungsvoll einzudämmen; die Regeln seien an dieser Stelle zu diffus und ließen der Politik zu viele Hintertürchen offen (Wirtschaftswoche vom 13. April 2006)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, wenn der Staat Vermögen abgebe, etwa durch Privatisierung, müsse er eigentlich seine Schuldenaufnahme um diesen Betrag reduzieren. (Wirtschaftswoche 13. April 2006)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, verbindliche Tilgungspläne vorzusehen (Wirtschaftswoche 13. April 2006)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, im Wege der Förderalismusreform und einer Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ein Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz zu verankern?