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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klärung offener Fragen im Blick auf den Emissionshandel 2013 bis 2020

Sonderregelungen und Kompensationen bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten für energieintensive Industrien in Deutschland

Fraktion

FDP

Datum

23.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1249425. 03. 2009

Klärung offener Fragen im Blick auf den Emissionshandel 2013 bis 2020

der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Dezember 2008 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die Handelsperiode 2013 bis 2020 beschlossen. Die Neufassung der Richtlinie wird erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Zum einen wird ein großer Teil der Produktionsanlagen unmittelbar emissionshandelspflichtig werden. Zum anderen werden die Emissionsrechte für den Stromsektor vollständig im Wege der Versteigerung vergeben.

Für die anderen Sektoren (Industrieanlagen) ist eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach im Jahr 2013 zunächst 80 Prozent der Menge an Zertifikaten kostenfrei zugeteilt werden soll; in den Folgejahren soll der Versteigerungsanteil schrittweise erhöht werden. Die übergangsweise erfolgende entgeltfreie Zuteilung der Zertifikate soll nach der Methode des „Benchmarking“ erfolgen.

Für Anlagen in energieintensiven Industriesektoren, die intensivem weltweiten Wettbewerb ausgesetzt sind und daher die Kosten für die Ersteigerung von Zertifikaten nicht überwälzen können, bestünde das Risiko von Produktionsverlagerungen in Staaten außerhalb des Emissionshandelssystems. Um diese Verlagerung („Carbon Leakage“) zu vermeiden, sieht der Entwurf für die betreffenden Industriesektoren Sonderregelungen vor. Danach dürfen diesen Sektoren im Jahr 2013 und in jedem der Folgejahre bis 2020 Zertifikate in Höhe bis zu 100 Prozent der Menge weiterhin kostenfrei zugeteilt werden.

Neben den unmittelbaren Auswirkungen des Emissionshandel ermöglicht es die Richtlinie auch, energieintensiven Industrien einen Ausgleich zu gewährend, falls und soweit die Vergabe von Emissionsrechten im Versteigerungsverfahren Auswirkungen auf den Strompreis haben sollte. Die Antwort auf die Frage, ob dies tatsächlich zu erwarten ist, hängt von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab. Jedenfalls werden für diesen Fall gegenwärtig konkrete Regelungen für Kompensationszahlungen zugunsten energieintensiver Branchen erarbeitet.

Die Sektoren, in denen „Carbon Leakage“ zu erwarten ist und somit Sonderregelungen greifen können, werden auf der Grundlage der Kriterien der Richtlinie bis zum 30. Juni 2010 und dann alle drei Jahre erneut von der Kommission ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass es bei dieser Ausführung der Richtlinie Ermessensspielräume gibt, etwa wie Branchen abgegrenzt bzw. zusammengefasst werden. Dies kann für einzelne Unternehmen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen, denn die Regelungen der neuen Emissionshandelsrichtlinie sind dahingehend recht unbestimmt. Die Ausführung der Richtlinie ist inhaltlich somit durchaus politisch.

Beachtlich ist dabei, dass die Kommission bei der Festlegung von Benchmarks und Sonderregelungen nicht allein handelt. Vielmehr sollen entsprechende Festlegungen auf europäischer Ebene im Wege des Systems der Verwaltungs- und Expertenausschüsse unter Vorsitz der EU-Kommission erfolgen („Komitologie“). Problematisch am Komitologieverfahren ist unter anderem, dass die auf diesem Wege beschlossenen Maßnahmen wie Verwaltungsentscheidungen wirken, wobei ein Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nur bei Einzelfallentscheidungen gewährleistet ist. Die Zusammensetzung der Ausschüsse und der Verfahrensablauf gelten allgemein als wenig transparent. Außerdem sehen die Komitologieverfahren keine Anhörung von Verbänden oder anderen betroffenen Kreisen vor.

Das Komitologieverfahren bedeutet schließlich, dass die Bundesregierung an den Entscheidungen mitwirkt. Die Bundesregierung trägt somit politische Verantwortung für Fragen wie die Branchenabgrenzung und somit für die konkreten Auswirkungen der Richtlinie auf diverse energieintensive Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche der energieintensiven Industrien in der Bundesrepublik Deutschland, wie beispielsweise die chemische Industrie, die Stahl-, Nichteisenmetall-, Baustoff-, Glas- und Papierindustrie, sieht die Bundesregierung aus welchen Gründen als wichtige, dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte energieintensive Industriebranchen an („exposed sectors“)?

2

Wie viele Arbeitsplätze sind in der Bundesrepublik Deutschland in diesen energieintensiven Industrien und in der damit verbundenen weiterverarbeitenden Industrie von der weiteren Ausgestaltung der noch offenen Regelungen des Emissionshandels betroffen?

3

Welche im Zusammenhang mit dem Emissionshandel bedeutsamen Entscheidungen werden im Einzelnen in konkret jeweils welcher Art von Komitologieverfahren getroffen (Beratungsverfahren, Verwaltungsverfahren und einfaches bzw. kontrolliertes Regelungsverfahren), und was zeichnet die jeweiligen Verfahren hinsichtlich der Beteiligungs- und Kontrollmöglichkeiten von Rat und Parlament sowie hinsichtlich der Mitwirkungsrechte betroffener Kreise aus?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die eingangs genannten Entscheidungen zur künftigen Ausgestaltung des Emissionshandels im Komitologieverfahren erfolgen?

5

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Begleitung des Komitologieverfahren auf europäischer Ebene insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien in der Bundesrepublik Deutschland, und auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die davon berührten Interessen wahrzunehmen bzw. zu wahren?

6

Welche unterschiedlichen Branchenabgrenzungen im Blick auf die Sonderregelungen für energieintensive Branchen werden derzeit von der Kommission oder den Mitgliedstaaten vertreten?

7

Liegen der Kommission und den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Daten für die Definition der „exposed sectors“ sowie der „Benchmarks“ vor, oder müssen von den Unternehmen – ggf. welche – Daten neu erhoben werden?

8

Welche „Benchmarks“ wird die Bundesregierung, wie von der Richtlinie gefordert, in den Diskussionsprozess einbringen?

9

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um Strompreiserhöhungen für energieintensive Unternehmen – wie von der Richtlinie vorgesehen – ggf. auf nationaler Ebene auszugleichen, und was sind die Vorzüge bzw. Nachteile der betreffenden Maßnahmen?

10

Für welche Wirtschaftsbereiche soll eine Kompensation unter jeweils welchen Bedingungen vorgesehen werden?

11

Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber, auf welche Weise Kompensationszahlungen für die indirekten Belastungen berechnet werden sollen?

12

Auf welche Weise sollen nach Auffassung der Bundesregierung jene Anlagen identifiziert werden, die für eine Kompensation in Betracht kommen?

13

Ab wann wird eine Kompensation voraussichtlich erfolgen?

14

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um eine nationale Kompensationsregelung beihilferechtlich abzusichern?

15

Was unternimmt die Bundesregierung, um kurzfristig Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen und einen „Investitions-Attentismus“ zu vermeiden?

16

Soll die betroffene Industrie nach Auffassung der Bundesregierung in den Prozess der Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie einbezogen werden? Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, auf welche Weise soll dies erreicht bzw. sichergestellt werden?

17

Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung mit den durch die Emissionshandelsrichtlinie vorgegebenen Spielräumen vereinbar, wenn bei den Kriterien zu „exposed sectors“ nicht nur die Handelsintensität der betreffenden Güter auf der Grundlage von Import- und Exportströmen zugrunde gelegt würde, sondern – insbesondere bei der energieintensiven Herstellung chemischer Grundstoffe – auch die Relation der Kosten einer Herstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zum Welthandelspreis berücksichtigt würde, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?

Berlin, den 24. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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