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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxis der Bundesregierung im Umgang mit Ausfuhren in den Iran

<span>Ausfuhr deutscher Güter in den Iran: Ausweitung des Sanktionsregimes, Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen, Gläubigerschutz, Dauer der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und deren Folge, Umfang der Neugeschäftszusagen; Abwicklung von Geschäften mit dem Iran über Drittstaaten, iranische Export- und Importvolumina, EU-Vorratsbeschluss für Sanktionen, US-amerikanischer Dialogansatz gegenüber dem Iran</span>

Fraktion

FDP

Datum

09.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1250225. 03. 2009

Praxis der Bundesregierung im Umgang mit Ausfuhren in den Iran

der Abgeordneten Elke Hoff, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die internationale Gemeinschaft muss Sorge dafür tragen, dass mögliche Ambitionen des Iran zur Entwicklung eines Nuklearwaffenprogramms mit nichtmilitärischen Mitteln gestoppt werden. Eine atomare Bewaffnung des Iran wäre eine Gefährdung für die Sicherheit und Stabilität des Nahen- und Mittleren Ostens – und darüber hinaus. Grundlegende Voraussetzung dafür, dies zu verhindern, ist die Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft bei Strategie und Umsetzung gemeinsam beschlossener Maßnahmen. Der Iran hat es durch unzureichende Kooperation mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) bislang nicht vermocht, die Internationale Gemeinschaft vom friedlichen Charakter seines Nuklearprogramms zu überzeugen und die Bedenken der IAEO und der EU3+3 Verhandlungsgruppe auszuräumen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat den Iran aus diesem Grunde mit verschiedenen Sanktionen belegt, um eine Fortentwicklung des iranischen Nuklearprogramms, insbesondere den Ausbau der iranischen Anreicherungsaktivitäten, zu verhindern, und den Iran wiederholt zur vollständigen und umfassenden Kooperation mit der IAEO aufgefordert. Eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum NPT (Nuclear Non-Proliferation Treaty) durch den Iran spielt eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Überprüfbarkeit der angeblich rein zivilen Nuklearambitionen des Landes. Die derzeitigen Sanktionen der Vereinten Nationen beziehen sich neben Reisebeschränkungen für Einzelpersonen primär auf die Lieferung von Waren und Technologien, die das iranische Nuklearprogramm fördern könnten und auf Einschränkungen des Finanzverkehrs, insbesondere das Einfrieren von Auslandskonten von am Nuklearprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen. Die Europäische Union hat sich der Sanktionsentscheidung des VN-Sicherheitsrates angeschlossen und ihrerseits Sanktionen gegen den Iran verhängt, die teilweise den Rahmen der VN-Sanktionen noch überschreiten.

Rechtsgeschäfte mit dem Iran ohne jeden Bezug zum Atomprogramm sind auch weiterhin legal und sollten ohne Einschränkungen möglich sein. Aus aktuellen Presseberichten (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 27. Januar 2009) geht zudem hervor, dass Teile der Bundesregierung die Vergabe von Hermes-Bürgschaften für Geschäfte mit dem Iran insgesamt stoppen möchten sowie einen Vorratsbeschluss über Sanktionen vorbereiten, falls die geplanten direkten Gespräche zwischen USA und dem Iran über das Nuklearprogramm scheitern sollten (siehe Der Spiegel vom 2. Februar 2009).

Des Weiteren fordert die Bundesregierung deutsche Unternehmen auf, auch bei Geschäften im Iran, die ausdrücklich nicht dem Sanktionsregime unterliegen, sich selbst zu beschränken. Immer wieder heißt es, die Bundesregierung wolle deutsche Unternehmen entmutigen, weiterhin Geschäfte im Iran zu tätigen. Dies verunsichert zahlreiche deutsche Unternehmen, die über Jahrzehnte wichtige Handelspartner des Iran waren. Die deutschen Handelspartner im Iran sind zumeist nicht dem politischen Regime zuzurechnen. Unternehmen, die es sich auch in Anbetracht der schweren Rezession nicht leisten können, ihre gewachsenen Geschäftsbeziehungen aufzugeben, berichten davon, dass beantragte Ausfuhrgenehmigungen statt wie üblich innerhalb von drei bis vier Wochen inzwischen in der Regel nach sechs bis zwölf Monaten beschieden werden. Dabei handelt es sich sowohl um Ausfuhrgenehmigungen als auch um die Erteilung so genannter Nullbescheide, also die rechtsverbindliche Mitteilung, dass es für das betreffende Rechtsgeschäft keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf, weil das Geschäft in jeder Hinsicht unbedenklich ist. Derartige Geschäfte könnten legal ohne Antrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt werden. Dem Vernehmen nach gibt es aber inzwischen Weisungen an die deutschen Zollbehörden, Lieferungen nur mit Nullbescheiden oder Ausfuhrgenehmigungen passieren zu lassen.

Am 20. März 2009 hat sich US-Präsident Barack Obama mit einer Videobotschaft an den Iran gewendet, in der er die Bereitschaft zu einem Neubeginn in den Beziehungen der USA zum Iran deutlich gemacht hat. Damit nimmt der auf eine Politik der ausgestreckten Hand setzende Ansatz in der US-amerikanischen Iran-Politik erstmals konkrete Formen an. Eine enge Abstimmung zwischen den USA und seinen europäischen Partnern, insbesondere jenen, die wie die Bundesrepublik Deutschland Teil der EU3+3-Verhandlungen waren, ist vor diesem Hintergrund wichtiger denn je, damit von der Politik des Westens keine unterschiedlichen und damit kontraproduktiven Signale ausgehen. In diesem Sinne muss auch die deutsche und europäische Sanktionspolitik mit den amerikanischen Überlegungen zu möglichen direkten Gesprächen mit dem Iran koordiniert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für ratsam, den US-amerikanischen Dialogansatz gegenüber dem Iran unmittelbar mit der Drohung neuer Sanktionen zu verbinden?

2

Inwieweit ist dieser Ansatz mit der neuen US-amerikanischen Administration abgestimmt?

3

Ist der „policy review“-Prozess der USA hinsichtlich der Iran-Frage bereits abgeschlossen, und wenn ja, welche Ergebnisse sind der Bundesregierung hierüber bekannt?

4

Was hat die Bundesregierung veranlasst, zusätzlich zu den VN- und EU-Sanktionen weiter gehende nationale Sanktionsmaßnahmen zu verhängen?

5

Welche Bereiche umfassen diese weiter gehenden nationalen Sanktionsmaßnahmen?

6

Welches Ressort der Bundesregierung hat den Vorschlag unterbreitet, deutsche Unternehmen „entmutigen“ zu wollen, ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran aufrechterhalten zu wollen?

7

Inwieweit umfasst die „Entmutigung“ auch Geschäftsbereiche, die ausdrücklich nicht dem Sanktionsregime unterliegen?

8

Wieviele Unternehmen oder Industrieverbände/Kammern wurden von der Bundesregierung diesbezüglich schriftlich oder mündlich kontaktiert?

9

Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung von Nullbescheiden?

10

Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungen?

11

Wie viele Anträge, aufgeschlüsselt nach Nullbescheiden und Ausfuhrgenehmigungen, wurden im Jahr 2008 gestellt, und wie wurden diese beschieden?

12

Wie viele Anträge wurden nach sechs, neun, zwölf Monaten oder noch längerer Bearbeitungszeit beschieden?

13

Warum und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Anträge nach deren Einreichung beim BAFA und positiver Einstufung als nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig anschließend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt und andere Bundesbehörden geleitet?

14

Trifft es zu, dass deutsche Zollbehörden Ausfuhren in den Iran nur nach Erteilung von Nullbescheiden oder Ausfuhrgenehmigungen passieren lassen?

15

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Vorgehen?

16

Rechnet die Bundesregierung mit rechtlichen Schritten der betroffenen Unternehmen, und nimmt sie diese in Kauf?

17

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Bearbeitungsdauer von sechs bis zwölf Monaten bei Anträgen auf Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und Nullbescheiden?

18

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aufgelaufenen Anträge von in Zeiten einer tiefgreifenden Rezession mehr denn je auf den Export angewiesenen deutschen Unternehmen schnell zu bearbeiten und neue Anträge in der zumutbaren Frist von drei bis vier Wochen zu bearbeiten?

19

Ist es Absicht der Bundesregierung, die bisherige Praxis aufrechtzuerhalten, und damit bei weiteren Projekten ausländischen Wettbewerbern aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, wie dies beispielsweise bei einer Raffinerie in Isfahan geschehen ist?

20

Welchen Auftragseingang (Neugeschäft) haben deutsche Unternehmen 2008 im Iran akquiriert?

21

Welchen Auftragseingang (Neugeschäft) erwartet die Bundesregierung für deutsche Unternehmen im Iran?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Neustrukturierung des Zahlungsverkehrs mit iranischen Unternehmen durch China und Russland, bei der Öleinnahmen bei chinesischen und russischen Banken verbleiben und für die Bezahlung iranischer Importe verwendet werden?

23

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen sich die Fortführung von Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen im Iran nachteilig auf deren amerikanische Geschäftsbeziehungen ausgewirkt haben?

24

Was ist der Bundesregierung über „Umgehungsgeschäfte“ amerikanischer Unternehmen, europäischer und insbesondere deutscher Unternehmen mit dem Iran über die Vereinigten Arabischen Emirate und/oder andere Staaten bekannt?

25

Wie haben sich jeweils die Export- und Importvolumina (absolut, Euro) des Iran mit Deutschland, Russland, China, Frankreich, Italien, Portugal, Finnland, Österreich und der Schweiz in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 entwickelt?

26

Wie haben sich jeweils die Neugeschäftszusagen für Projekte im Iran seitens der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), der Société de Promotion et de Participation pour la Coopération Economique (PROPARCO) und der Società Italiana per le Imprese all’Estero (SIMEST S.p.A.) in den Jahren 2006, 2007 und 2008 entwickelt?

27

Wie hoch waren jeweils für die Bundesrepublik Deutschland, Italien und Frankreich die amtlichen Official Development Assistance (ODA)-Kennzahlen für Entwicklungshilfe an den Iran für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008?

28

Welche Anstrengungen zum Schutz der Gläubigerinteressen von deutschen Unternehmen unternimmt die Bundesregierung?

29

Trifft es zu, dass es innerhalb der Bundesregierung Gespräche über einen EU-Vorratsbeschluss für Sanktion gegen den Iran gibt?

30

Wenn ja, welche zusätzlichen Sanktionsmaßnahmen soll dieser Vorratsbeschluss umfassen?

31

Welche der beteiligten Ressorts haben sich bislang für bzw. gegen einen vollständige Sperre neuer Hermes-Deckungen ausgesprochen?

Berlin, den 25. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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