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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten (G-SIG: 16010481)

Erwerbsminderungsrenten und arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten sowie Vergleich mit angenommener Teilerwerbsminderungsrente seit 1990: jährliche Ausgaben, Beiträge der Rentenversicherung zur Krankenversicherung, Zahl der Bezieher und Neuzugänge, Höhe der Zahlbeträge, durchschnittliches Zugangsalter, altersmäßige Schichtung, Gründe für Erwerbsminderung, anschließende Altersrenten

Fraktion

FDP

Datum

24.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/118906. 04. 2006

Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für den Bereich der Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden vom Sachverständigenrat im Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2005/2006 so genannte Erwerbsminderungsrenten wegen der Arbeitsmarktlage als versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung ausgewiesen.

Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wird verstanden, dass Personen, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, Renten wegen voller Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung finden konnten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert sich danach nicht an dem medizinisch festgestellten Grad der Erwerbsminderung, sondern mit der „konkreten Betrachtungsweise“ daran, ob für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt übliche Arbeitsplätze vorhanden sind.

Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Arbeitsplatz im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.

Das Bundessozialgericht, das diese so genannte „konkrete Betrachtungsweise“ mit Entscheidungen des Großen Senats aus dem Jahre 1969 (11. Dezember 1969 – G S 2/68) und 1976 (10. Dezember 1976 – G S 2/75) eingeführt hat, spricht in ständiger Rechtsprechung solche arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten zu. Hinsichtlich des Umfangs der Zahlungen der Rentenversicherung für solche Renten sind bisher einige Fragen offen geblieben.

Drucksache 16/1189 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind seit 1990 die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten bzw. vor 2001 für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten?

2. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für so genannte arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

3. Wie hoch wären die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten seit 1990 gewesen, wenn statt der arbeitsmarktbedingten vollen Erwerbsminderungsrenten in den Fällen, in denen medizinisch gesehen nur eine Teilerwerbsminderung vorliegt, auch eine Teilerwerbsminderungsrente ausgezahlt worden wäre?

4. Wie hoch sind die Beiträge der Rentenversicherung zur Krankenversicherung für Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

5. Wie hoch wären die Beiträge der Rentenversicherung an die Krankenversicherung gewesen, wenn statt der arbeitsmarktbedingten Vollerwerbsminderungsrenten nur Teilerwerbsminderungsrenten ausgezahlt worden wären?

6. Wie hoch sind die Ausgaben der Rentenversicherung für die jährlichen Rentenzugänge bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

7. Wie viele Personen beziehen seit 1990 jährlich die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

8. Wie viele Rentenneuzugänge gibt es jährlich bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

9. Wie hoch sind die Zahlbeträge – durchschnittlich und nach Einkommensgruppen untergliedert – für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, und wie haben sie sich seit 1990 entwickelt?

10. Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter zu Erwerbsminderungsrenten seit 1990 entwickelt?

11. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat es sich seit 1990 entwickelt?

12. Wie ist die altersmäßige Schichtung der Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat sie sich seit 1990 entwickelt?

13. Welche Faktoren haben die Entwicklung des (durchschnittlichen) Zugangsalters der Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten beeinflusst?

14. Welches sind – der Bedeutung nach geordnet – die Gründe für Erwerbsminderung, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 entwickelt?

15. Welches sind die Gründe für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 entwickelt?

16. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Altersrenten ab dem 65. Lebensjahr, die im Anschluss an eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung in gleicher Höhe weitergezahlt werden, weil die Regelaltersrente mindestens die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung erreichen muss?

Fragen16

1

Wie hoch sind seit 1990 die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten bzw. vor 2001 für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten?

2

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für so genannte arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

3

Wie hoch wären die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Erwerbsminderungsrenten seit 1990 gewesen, wenn statt der arbeitsmarktbedingten vollen Erwerbsminderungsrenten in den Fällen, in denen medizinisch gesehen nur eine Teilerwerbsminderung vorliegt, auch eine Teilerwerbsminderungsrente ausgezahlt worden wäre?

4

Wie hoch sind die Beiträge der Rentenversicherung zur Krankenversicherung für Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

5

Wie hoch wären die Beiträge der Rentenversicherung an die Krankenversicherung gewesen, wenn statt der arbeitsmarktbedingten Vollerwerbsminderungsrenten nur Teilerwerbsminderungsrenten ausgezahlt worden wären?

6

Wie hoch sind die Ausgaben der Rentenversicherung für die jährlichen Rentenzugänge bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

7

Wie viele Personen beziehen seit 1990 jährlich die arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

8

Wie viele Rentenneuzugänge gibt es jährlich bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

9

Wie hoch sind die Zahlbeträge – durchschnittlich und nach Einkommensgruppen untergliedert – für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, und wie haben sie sich seit 1990 entwickelt?

10

Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter zu Erwerbsminderungsrenten seit 1990 entwickelt?

11

Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat es sich seit 1990 entwickelt?

12

Wie ist die altersmäßige Schichtung der Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat sie sich seit 1990 entwickelt?

13

Welche Faktoren haben die Entwicklung des (durchschnittlichen) Zugangsalters der Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten beeinflusst?

14

Welches sind – der Bedeutung nach geordnet – die Gründe für Erwerbsminderung, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 entwickelt?

15

Welches sind die Gründe für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 entwickelt?

16

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Altersrenten ab dem 65. Lebensjahr, die im Anschluss an eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung in gleicher Höhe weitergezahlt werden, weil die Regelaltersrente mindestens die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung erreichen muss?

Berlin, den 5. April 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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