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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Lage im Sudan nach Ausstellung des Haftbefehls gegen Präsident Omar al-Bashir

<span>Lage im Sudan und in der dortigen Krisenregion Darfur, UNAMID-Mission, Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement - CPA), Vorbereitung von Wahlen, Unabhängigkeit des Südsudan, Menschenrechte, Auswirkungen der internationalen Finanzkrise, Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan, Haftbefehl gegen den Staatspräsidenten Omar al-Baschir, Ausweisung von Hilfsorganisationen, Verbreitung deutscher Schusswaffen, Waffenschmuggel, Sanktionen</span>

Fraktion

FDP

Datum

11.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1275222. 04. 2009

Lage im Sudan nach Ausstellung des Haftbefehls gegen Präsident Omar al-Bashir

der Abgeordneten Marina Schuster, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Bashir ausgestellt. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte diesen bereits am 14. Juli 2008 beantragt. Der IStGH wirft al Bashir vor, in der sudanesischen Provinz Darfur Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Die Anklage ging aus dreijährigen Untersuchungen hervor, die der IStGH im Auftrag des VN-Sicherheitsrats (VN: Vereinte Nationen) führte.

Die sudanesische Regierung verweigert die Zusammenarbeit mit dem IStGH und lehnt auch die Vollstreckung der bereits ergangenen IStGH-Haftbefehle gegen Ahmad Harun und Ali Kosheib ab. Trotz des Haftbefehls reiste al-Bashir im März 2009 zu offiziellen Besuchen nach Eritrea, Ägypten und Libyen und nahm am Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Katar teil. Neben der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union (AU) haben auch zwei ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrates, China und Russland, die Ausstellung des Haftbefehls gegen al Bashir kritisiert und einen Aufschub nach Artikel 16 des Römischen Statuts gefordert. Dies wird von den USA, Frankreich und Großbritannien abgelehnt.

Als Reaktion auf den Haftbefehl hat die Regierung in Khartum dreizehn westlichen Hilfsorganisationen die Arbeitserlaubnis entzogen und angekündigt, binnen eines Jahres alle weiteren ausländischen Hilfsorganisationen zum Verlassen des Landes zu zwingen. Die sudanesische Zentralregierung kündigte an, die humanitäre Versorgung selbst übernehmen zu wollen. Der VN-Sicherheitsrat hat sie in einer am 26. März 2009 veröffentlichten Erklärung aufgefordert, diese Entscheidung zu überdenken.

Nach der Ausweisung ist nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) die humanitäre Versorgung von 4,7 Millionen Menschen in Darfur bedroht. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 1,5 Millionen Menschen in Darfur vom Abbau der Gesundheitsdienste betroffen sein. Seit Beginn des Darfur-Konflikts vor sechs Jahren starben laut VN 300 000 Menschen durch Gewalt, Hungersnöte und Krankheiten. 2,7 Millionen Sudanesen sind geflohen, 250 000 Menschen leben in Flüchtlingslagern im Osten des Tschads.

Die gemeinsam von den VN und der Afrikanischen Union (AU) geführte Friedensmission in Darfur (UNAMID) wurde vom VN-Sicherheitsrat am 31. Juli 2007 eingerichtet und ersetzte die Vorgängermission der AU (AMIS). Der Aufbau von UNAMID geht jedoch nur schleppend voran, die Mission ist nach über einem Jahr noch nicht voll einsatzfähig. Von den mandatierten 26 000 Soldaten und Polizisten sind derzeit weniger als die Hälfte im Einsatz. Im März 2008 wurde die EU-Mission EUFOR Tchad/RCA geschaffen, um ein Jahr lang den Schutz der sudanesischen Flüchtlinge im Tschad sicherzustellen. Deutschland beteiligte sich mit vier Offizieren im EUFOR-Hauptquartier in Paris. Am 15. März 2009 übergab die EU das Kommando an die VN-Mission MINURCAT.

Die Ausstellung des Haftbefehls droht sich auch auf die Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement, CPA) auszuwirken. Das CPA beendete im Jahr 2005 den Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der größten Rebellenbewegung des Südsudan, der SPLA/M. Nach den Bestimmungen des CPA sind für das Jahr 2009 allgemeine Wahlen zum Amt des Staatspräsidenten, des südsudanesischen Präsidenten, der nationalen und regionalen Parlamente und der Gouverneure der sudanesischen Bundesstaaten vorgesehen. Im Jahr 2008 wurde dafür ein neues Wahlgesetz verabschiedet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die den Wahltermin auf Februar 2010 festgesetzt hat. Für das Jahr 2011 ist ein Referendum über eine mögliche Unabhängigkeit des Südsudans geplant, dessen Durchführung große Spannungen hervorzurufen droht. Bei der Überwachung des fragilen CPA kommt der 2005 eingeführten VN-Mission UNMIS eine bedeutende Rolle zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie bewertet die Bundesregierung die politische und humanitäre Lage in Darfur nach der Ausstellung des Haftbefehls gegen Omar al-Bashir?

2

Welche internationalen Hilfsorganisationen sind von der unmittelbaren Ausweisung betroffen, und welche deutschen Hilfsorganisationen befinden sich derzeit noch vor Ort?

3

Hält es die Bundesregierung für denkbar, dass die Hilfsgüter auch von sudanesischen Stellen verteilt werden, und wie viele Hilfsgüter aus Deutschland wären davon betroffen?

4

Welche Druckmittel hat die Bundesregierung und welche die internationale Gemeinschaft gegenüber der sudanesischen Regierung, damit diese den internationalen Hilfsorganisationen eine Fortsetzung ihrer Arbeit in Darfur ermöglicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte im Demokratisierungsprozess und bei der Achtung der Menschenrechte im Nord- bzw. im Südsudan?

6

In welcher Höhe und für welche Projekte leistet die Bundesregierung im Norden bzw. im Süden des Sudans bilaterale Entwicklungshilfe, bzw. plant dies zu tun?

7

Wird sich die Bundesregierung für weitere wirtschaftliche bzw. politische Sanktionen gegen den Sudan, die sudanesische Regierung bzw. einzelne Regierungsmitglieder einsetzen, und wenn ja, für welche?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, über Darfur eine Flugverbotszone einzurichten, um die Bombardements der sudanesischen Luftwaffe zu unterbinden?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement Chinas bzw. Russlands hinsichtlich einer politischen Lösung der Darfur-Krise?

Inwiefern steht die Bundesregierung diesbezüglich mit der chinesischen bzw. russischen Regierung in Kontakt?

10

Welche Vereinbarungen wurden auf EU-Ebene und unter den Unterzeichnern des Rom-Statuts bezüglich des Umgangs mit al-Bashir getroffen und für den Fall, dass er sich in einem der Unterzeichnerländer aufhält?

Wie geht Deutschland mit diesem Szenario um?

11

Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung die neue US-Administration mit der Lage in Sudan und der Krisenregion Darfur umgehen, und gibt es Bestrebungen oder konkrete Gespräche wie eine Zusammenarbeit zwischen den USA und Deutschland bzw. der EU aussehen soll?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen nach einer Aufschiebung des Haftbefehls gegen Omar al-Bashir durch den VN-Sicherheitsrat (Artikel 16 des Römischen Statuts)?

13

Welche politischen Vorgaben oder Voraussetzungen wären notwendig, um eine Artikel-16-Intervention als sinnvolles Instrument in Betracht ziehen zu können?

14

Inwiefern hat nach Ansicht der Bundesregierung der Erlass des Haftbefehls gegen Omar al-Bashir dessen Machtstellung innerhalb der National Congress Party (NCP) beeinflusst?

Hat sich der Einfluss der Opposition auf die sudanesische Politik verändert?

15

Wann, mit wem und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung in diesem Jahr Kontakte zu oppositionellen Politikern im Nord- bzw. im Südsudan unterhalten, und welche Treffen haben stattgefunden?

16

Welche Strömungen kann die Bundesregierung innerhalb der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union in Bezug auf die Unterstützung al-Bashirs erkennen, und sieht sie Potenziale für Kooperation bezüglich der Festnahme al-Bashirs?

17

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des CPA?

In welchen Bereichen sieht sie Fortschritte, wo zentrale Hindernisse?

18

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Vorbereitungen für die im CPA vorgesehenen Wahlen (Wahlrecht, Wahlkommission, Zensus)?

Für wann geht die Bundesregierung davon aus, dass die Wahlen jeweils stattfinden werden?

19

In welcher Art und Weise plant die Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu unterstützen?

20

Wie ist der Stand hinsichtlich einer deutschen Beteiligung „an Projekten des Entwicklungshilfeprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zur Unterstützung der Wahlen sowie Projekte von Nichtregierungsorganisationen, u. a. zur Wähleraufklärung“ (Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/12182 der Abgeordneten Marina Schuster)?

21

Plant die Bundesregierung weiterhin, die Wahlen „sowohl in der Vorbereitungsphase als auch während des Wahlprozesses durch Entsendung von Wahlbeobachtern in eine geplante internationale Wahlbeobachtermission der EU zu unterstützen“ (Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/12182 der Abgeordneten Marina Schuster)?

22

Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung die Möglichkeit, dass der Südsudan noch vor Abhaltung des für 2011 geplanten Referendums unilateral seine Unabhängigkeit erklären wird?

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Südsudan?

23

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Entsendung von UNAMID?

Welche Beiträge hat die Bundesregierung im Jahr 2009 zum Aufbau von UNAMID geleistet?

24

Wie wirkt sich die ablehnende Haltung der AU in Bezug auf den IStGH auf den UNAMID-Einsatz nach Ansicht der Bundesregierung vor Ort aus?

25

Inwiefern ist die Bundesregierung darüber informiert, dass über Kenia Waffen in den Südsudan geschmuggelt werden?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass der Sudan als Transitland für Waffenschmuggel dient, und in welche Länder gelangen diese Waffen?

27

Inwiefern ist die Bundesregierung über die Militärabkommen zwischen Äthiopien und der südsudanesischen Regierung informiert (inklusive Waffenlieferungen)?

28

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem Vorwurf ein, dass nach Angaben des Bonn International Center for Conversion (BICC) im Sudan und in der Provinz Darfur in großer Zahl deutsche G-3-Gewehre zum Einsatz kommen, und wie erklärt sie sich die große Verbreitung von G-3-Gewehren im Sudan?

29

Welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Rüstungsexporte?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Aktivitäten Chinas im Sudan und die daraus möglicherweise folgenden politischen Abhängigkeiten der sudanesischen Regierung?

31

Welche wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts des weltweit sinkenden Ölpreises im Nord- bzw. im Südsudan?

32

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf den Sudan ein?

Berlin, den 22. April 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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