Grundlagen alternativer „Bad Bank“-Konzepte
der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/12002 „Bewertung der Reformvorschläge zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ darauf hingewiesen, dass gegenwärtig eine exekutive Prüfung alternativer Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates evaluiert werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Institutionen des Bundes haben eigene oder externe Ressourcen für die Erarbeitung und/oder Prüfung alternativer Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates aufgewendet?
Sofern externe Ressourcen für die Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte herangezogen werden, welche juristischen Personen wurden zu welchem Zeitpunkt mit welchem Arbeitsauftrag durch welche Institution des Bundes beauftragt, welches Vergabeverfahren wurde hierfür aus welchem Grunde gewählt, welches Auftragsvolumen wurde jeweils bislang durch die Auftragnehmer fakturiert und welche Institution des Bundes trägt zu welchem Anteil diese Kosten?
Welche Institution des Bundes ist federführend für die Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte verantwortlich?
In welchem Umfang sind welche Bundesministerien in diesem Prozess der Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte mit eingebunden?
In welchem Umfang und unter Einbeziehung welcher Partei erfolgt bereits bei der Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte eine internationale Koordinierung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates einen Beihilfecharakter aufweisen, und wenn nein, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist eine Anmeldung/Notifizierung bei der Europäischen Kommission geplant?
Wie beurteilt das Bundeskartellamt grundsätzlich und/oder modellbezogen die wettbewerblichen Implikationen einer Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates?
Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Abschluss der Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte geplant, und welche gesetzliche Änderung ist gegebenenfalls notwendig?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine weitere Gesetzesänderung zur Umsetzung möglicher Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates notwendig ist, und wenn nein, warum nicht?
Wie definiert und quantifiziert die Bundesregierung ihre Angabe „große Bestände an risikobehafteten Positionen“ gemäß ihrer Antwort auf die Fragen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/12002?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „toxische Aktivpositionen“?
Wie lassen sich aus Sicht der Bundesregierung diese „toxischen Aktivpositionen“ von illiquiden Aktivpositionen betriebswirtschaftlich abgrenzen, und welches sind die dafür eindeutig definierten Abgrenzungsparameter?
Auf welches Euro-Volumen belaufen sich jeweils nach den drei Säulen des deutschen Finanzsektors gegliedert die nominalen Bestände toxischer und/oder illiquider Aktivpositionen?
Welche Aktivpositionen – etwa Unternehmensbeteiligungen, Kreditforderungen, Forderungen gegenüber insolventen Schuldnern wie Lehman Brothers Bankhaus AG – sind aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich für eine staatliche Unterstützung bei der Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung auszuschließen und aus welchem Grunde (abschließende Auflistung erbeten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Nichtbanken, die dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen (siehe § 1 KWG), einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Nichtbanken, die nicht dem Gesetz über das Kreditwesen unterliegen, einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Bankengruppe einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhält, respektive nutzt, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch die Deutsche Bundesbank einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhält, respektive nutzt, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ausländische Unternehmen einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des deutschen Staates erhalten, respektive nutzen, und wenn nein, warum nicht?
Unter welchen konkreten bilanziellen Voraussetzungen ist eine prüfungsfeste Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung möglich?
Welche Maßnahmen zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung haben welche Bundesländer gegenüber welchen Landesbanken umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der Finanzmarktstabilisierung?
Ist eine Bundesbeteiligung an diesen Landesrisiken wirtschaftspolitisch notwendig und sozialpolitisch vertretbar?
Welche Wertfeststellungsalternative eignet sich aus Sicht der Bundesregierung zur Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Aktivposition, welche bei einer Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung, die mit Unterstützung des Staates berechnet werden muss?
In welcher Form und mit welcher zeitlichen Dimension ist eine Bewirtschaftung der Aktivpositionen durch welche Institutionen des Bundes geplant, die im Rahmen einer Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates durch entsprechende Unternehmen abgegeben wurden?
Was qualifiziert die jeweiligen Institutionen des Bundes mehr dazu, als das Kreditinstitut, welches die Aktivpositionen gegenwärtig bilanziert?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, als risikogerechte Kompensation der staatlichen Unterstützung von Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung, Eigentumstitel an dem Unternehmen zu erlangen, das ein derartiges Angebot in Anspruch nimmt (betroffene juristische Person haftet nicht selbst für risikobehaftete Aktivpositionen, sondern mittelbar das Eigentum an diesen für mögliche Ausfälle aus den ausgegliederten risikobehafteten Aktivpositionen)?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch alternative Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates ein Ausdruck für die fehlende Nachhaltigkeit bislang ergriffener Maßnahmen sind, und wenn nein, warum nicht?