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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Politik für Menschen mit Behinderungen - Vorhaben der Bundesregierung (G-SIG: 16010364)

Behindertenpolitik, Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe Behinderter an der Gesellschaft, berufliche Integration, demographischer Wandel, Eingliederungshilfe, sachliche Zuständigkeit, SGB IX, Initiative zur Ausweitung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für behinderte Menschen, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Pflegezuschlag, Antidiskriminierungsgesetz, Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen, Bildung und Behinderung, behinderte Kinder in integrativen Einrichtungen, Regelschule, Schulabschluss <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

28.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/88308. 03. 2006

Politik für Menschen mit Behinderungen – Vorhaben der Bundesregierung

der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz-Peter Haustein, Dirk Niebel, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Politik für Menschen mit Behinderungen wird durch den demographischen Wandel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten inhaltlich, organisatorisch und finanziell vor große Herausforderungen gestellt.

Schon heute weisen Länder und Gemeinden nachdrücklich auf den starken Anstieg der Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe hin.

Die letzte Bundesregierung hat Defizite und Schwachstellen des SGB IX identifiziert und mit dem „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ dokumentiert.

Die Behindertenbeauftragten dieser und der letzten Bundesregierung haben daher Korrekturen beim SGB IX angekündigt. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien die Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gesellschaft angekündigt. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sollen die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe weiterentwickelt werden. Ferner verspricht der Koalitionsvertrag die Intensivierung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Mehr behinderte Menschen als heute sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. Zu diesem Zweck soll die Ausgestaltung der Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber auf den Prüfstand gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Wie wird sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen gemäß Definition nach § 2 SGB IX bis 2030 nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich entwickeln? (Bitte nach Altersstufen, Geschlecht und Grad der Behinderung aufschlüsseln.)

2

Wie wird sich die Zahl der ehemalige in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Beschäftigten, für die nach Ausscheiden aus den Werkstätten neue Betreuungs- und Versorgungsangebote gefunden werden müssen, entwickeln?

3

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung der voraussichtlichen Entwicklung Rechnung tragen, dass das Durchschnittsalter von Menschen mit lebenslangen Behinderungen stetig ansteigt und damit für immer mehr Seniorinnen und Senioren mit Behinderungen ganztägige Betreuungsangebote bereitzustellen sind?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Behindertenhilfe zu ermitteln und vorausschauend und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Behindertenhilfe an neue Erfordernisse ergreifen zu können?

5

Inwieweit machen die Bundesländer von der Möglichkeit nach § 97 Abs. 2 SGB XII Gebrauch, ihre sachliche Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe auf die Kommunen zu übertragen? (Bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln.)

6

Wie sehen diese Regelungen zur Übertragung der Zuständigkeit aus?

7

Wie haben die Kommunen in den jeweiligen Ländern diese Übertragung geregelt?

8

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf die Menschen mit Behinderung im Bezug auf die Sicherstellung des Bedarfsdeckungsprinzips und die zielgerichtete Leistungserbringung im Einzelfall?

9

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf die Menschen mit Behinderung im Bezug auf die Leistungserbringer?

10

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf die Rehabilitationsträger in Bezug auf den Aufwand (Personal- und Sachkosten) im Vergleich zur Ausführung der Tätigkeit durch die Länder?

11

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf die Rehabilitationsträger in Bezug auf die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger nach § 4 SGB XII?

12

Welche Auswirkungen hat die Übertragung auf die Rehabilitationsträger in Bezug auf die Einhaltung der Bearbeitungsfristen nach § 14 SGB IX?

13

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Übertragung der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe auf die Kommunen eine Kostenreduzierung bei mindestens gleichwertiger Erbringung der Leistungen und gleichzeitigem Bürokratieabbau erreicht worden?

14

Sieht die Bundesregierung den Anspruch des § 23 Abs. 3 SGB IX zur Qualitätssicherung der Beratungsleistungen in den gemeinsamen Servicestellen flächendeckend und bundesweit als gewährleistet an?

15

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwieweit die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder nach § 30 SGB IX bestmöglich, flächendeckend und bundesweit gesichert sind?

16

Wie viele Kinder erhalten bundesweit derzeit Leistungen nach § 30 SGB IX?

17

Wie viele interdisziplinäre Frühförderstellen nach § 30 Abs. 2 SGB IX gibt es bundesweit? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.)

18

Plant die Bundesregierung Veränderungen im Bereich unentgeltlicher Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 145 bis 154 SGB IX?

19

Wie viele Menschen mit Behinderungen sind derzeit im Besitz eines Schwerbehindertenausweises? (Bitte nach Bundesländern und weiteren gesundheitlichen Merkmalen nach § 68 Abs. 5 SGB IX aufschlüsseln.)

20

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher Menschen mit Behinderungen, dass der Schwerbehindertenausweis in seinem jetzigen Format mit gegebenenfalls dazugehörenden Beiblättern unzumutbar groß ist und durch einen Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt werden sollte?

21

Wird sich die Bundesregierung für die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises einsetzen, und wenn ja, wann, bzw. wenn nein, warum nicht?

22

Wie wird die Bundesregierung die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ im Jahr 2006 weiterentwickeln?

23

Was ist unter der angekündigten „zielgerichteten Überarbeitung der Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen“ konkret zu verstehen?

24

Wird die Bundesregierung 2006 eine Initiative zur Ausweitung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für behinderte Menschen starten, die über das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ vom 23. April 2004 (BGBl. I, S. 606) hinausgeht?

25

Wann konkret ist mit einer Entscheidung zur Bemessung der Regelsätze für die Sozialhilfe zu rechnen?

26

Mit Ausgabensteigerungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung in den nächsten 20 Jahren bei der Eingliederungshilfe?

27

Was ist konkret unter der angekündigten „Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe“ zu verstehen?

28

Schließt die Bundesregierung eine Beteiligung an oder Umverteilung der Aufwendungen der Eingliederungshilfe auf den Bund grundsätzlich aus?

29

Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung erreichen, dass Menschen mit Behinderungen in stärkerem Maße als bislang existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse im 1. Arbeitsmarkt finden?

30

Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung im Bereich der Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber?

31

Wann soll die angekündigte Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe abgeschlossen sein?

32

Plant die Bundesregierung einen finanziellen Zuschlag für Pflegebedürftige, die an Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung leiden, und wenn ja, ab wann, für wen konkret, in welcher Höhe und in welcher Form?

33

Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Behindertenpauschbeträge nach § 33b Einkommensteuergesetz?

34

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einem Bundesteilhabegesetz bzw. einem allgemeinen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen?

35

Wie hat sich die Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten und unter nicht behinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen seit 1990 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

36

Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung bezüglich einer Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in ein eventuelles Antidiskriminierungsgesetz?

37

Welche Regelungen plant die Bundesregierung für deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörige mit Behinderungen, die infolge ihrer Behinderung oder Erkrankung die Anforderungen des modernen ePasses ab März 2007 nicht erfüllen können (z. B. frontal für das Passfoto in die Kamera schauen, Vorhandensein von Fingerabdrücken, Vorhandensein einer Netzhaut auf dem Auge), damit diese auch nach März 2007 sowohl uneingeschränkt in die Bundesrepublik Deutschland als auch in andere Staaten einreisen können?

38

Wird die Bundesregierung die Ergebnisse des „1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland“ (2005) des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in ihre Politik für Menschen mit Behinderungen mit einbeziehen?

39

Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des oben genannten Gender Reports, dass eine Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen in vielen Lebensbereichen nachweisbar ist, zum Beispiel bei der Anerkennung der Schwerbehinderung, bei der Bewertung von Berufs- und Familienarbeit, bei der ökonomische Situation und in der Pflege?

40

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Behinderungen auf das gleiche Niveau wie die Erwerbsbeteiligung von Männern mit Behinderungen zu bringen?

41

Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des § 33 Abs. 2 SGB IX (Chancengleichheit für Frauen mit Behinderungen im Erwerbsleben) hat die Bundesregierung getroffen?

42

Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen integrative Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesmütter und -väter) und integrative Schulen (Vorschule bis Abitur), wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen spezielle Betreuungs- und Bildungseinrichtungen ausschließlich für Kinder mit Behinderungen? (Bitte vergleichend und jeweils nach Geschlecht tabellarisch auflisten.)

43

Plant die Bundesregierung Veränderungen im Bereich der personellen Assistenz und des Anspruchs auf Hilfsmittel zur Wahrnehmung von Aufgaben der Familienarbeit für Eltern mit Behinderungen?

44

Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um den Schulbesuch von Kindern mit Behinderungen in der Regelschule von der Ausnahme zur Regel zu machen?

45

Wie viele Schülerinnen und Schüler verlassen die Schulen mit einem Abschluss, wie viele schaffen keinen Abschluss? (Bitte nach Ausbildungsziel, Schulart und Geschlecht differenzieren und mit Abgängerinnen und Abgängern ohne Behinderungen an Regelschulen vergleichen.)

46

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu erreichen, dass eine höhere Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen die Schule mit einem Abschluss verlassen?

47

Wie viele Jugendliche mit Behinderungen nehmen eine Berufsausbildung auf, wie viele von ihnen erreichen einen Abschluss? (Bitte nach Geschlecht und Ausbildungsbranchen aufschlüsseln.)

Berlin, den 8. März 2006

Jörg Rohde Dr. Heinrich L. Kolb Heinz-Peter Haustein Dirk Niebel Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Elke Hoff Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Frank Schäffler Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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