Bürokratiehürde „Anerkennungs- und Zulassungs-Verordnung Weiterbildung“
der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) sollen Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen, soweit die Qualitätssicherung nach der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) vorliegt.
Problematisch ist dabei allerdings, dass vergleichsweise wenige, meist auf die Qualifizierung Arbeitsloser spezialisierte Träger das AZWV-Verfahren durchlaufen haben. Die Qualifizierungen, die über das Konjunkturpaket II erfolgen sollen, zielen jedoch auf Aspekte der Laufbahnqualifizierung und Kompetenzentwicklung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ab. Die auf diese Angebote spezialisierten Bildungsdienstleister sehen sich nun gezwungen, eine mit erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbundene Zertifizierung nach der AZWV über sich ergehen zu lassen.
Die im Zuge des Konjunkturpakets II beschlossenen Qualifizierungsmaßnahmen sollen schnell und unbürokratisch durch geeignete Anbieter umgesetzt werden. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, müssen die Zugangsvoraussetzungen für Bildungsdienstleister geändert werden. Es ist deswegen zu prüfen, inwiefern eine Aussetzung der AZWV bei gleichzeitiger Implementierung alternativer Qualitätssicherungssysteme ermöglicht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hält die Bundesregierung das Instrument der AZWV für zweckmäßig, um die Eignung von Bildungsträgern, gerade bei der Durchführung von Maßnahmen mit überfachlichem und berufsspezifischem Inhalt nachzuweisen?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Betrachtet die Bundesregierung die AZWV anderen Qualitätssicherungssystemen bei der Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen für überlegen?
Wenn ja, wie begründet sie dies?
Trifft es zu, dass sich der bisherige Anwendungsbereich der AZWV auf Träger und Maßnahmen im Bereich der Grundqualifizierung und des (Wieder-)Einstiegs in den Arbeitsmarkt konzentriert?
Was sind die Gründe hierfür?
Trifft es zu, dass Träger von Maßnahmen der Laufbahnqualifizierung und anspruchsvolleren überfachlichen und berufsspezifischen Inhalts sich bislang selten über die AZWV haben zertifizieren lassen?
Welche Ursachen liegen diesem Umstand zugrunde?
Mit welchem Zeit- und Kostenaufwand ist eine Zertifizierung nach AZWV für den einzelnen Träger verbunden?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Notwendigkeit einer Zertifizierung per AZWV etablierte Bildungsträger verdrängt oder zumindest in ihrer Arbeit behindert werden?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Ist in den letzten fünf Jahren eine Überprüfung der AZWV vorgenommen worden, wie dies im Rahmen der Bemerkungen zum Verordnungsvorschlag (AZWV) vom 23. Februar 2004 (S. 7) vorgesehen war, und zu welchen Schlussfolgerungen ist man dabei gekommen?
Welche Gründe können aufgeführt werden, für den Fall, dass eine Evaluation der AZWV zwischenzeitlich nicht stattgefunden haben sollte?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, zumindest mit Blick auf Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (QualiKug), die Zertifizierung durch die AZWV auszusetzen und ggf. durch andere Qualitätssicherungssysteme zu ersetzen?
Hält die Bundesregierung Betriebe und Unternehmen für in der Lage, im Bedarfsfall die Kriterien für eine effektive und qualitativ hochwertige Weiterbildung und Qualifizierung, möglicherweise in Kooperation mit den Kammern, selbstständig und eigenverantwortlich zu entwickeln und zu überprüfen?
Wie begründet sie dies?
Inwiefern wird die Bundesregierung eine solche Entwicklung unterstützen?