Stand der bundesweiten Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein Kernpunkt des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes sind bundesweite, jährliche und unangemeldete Qualitätsprüfungen in allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen nach der neuen Systematik geprüft sein.
Verantwortlich für die Qualitätsprüfungen ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er prüft die Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Pflegekassen. Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik von den Vertragsparteien bis zum 30. September 2008 zu vereinbaren. Die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) wurde von den Vertragsparteien am 17. Dezember 2008 beschlossen, die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) am 29. Januar 2009. Über die vom Bundesministerium für Gesundheit unterbreiteten Vorschläge zur Änderung der beschlossenen Pflegetransparenzvereinbarungen konnte über die farbliche Untersetzung der zusammenfassenden Benotung der einzelnen Prüfergebnisse hinaus noch kein Konsens erzielt werden.
Die inhaltliche Grundlage der Prüfungen, das heißt die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gemäß § 113 SGB XI, war bis zum 31. März 2009 zu vereinbaren. Diese Frist ist überschritten. Ein Konsens aller Beteiligten ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI anzurufen.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zudem in § 114a SGB XI die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vor. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist dies zur Umsetzung der neuen Vorschriften zum Prüfverfahren und zu den Prüfinhalten erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wann wurde die Bundesregierung über die erarbeiteten Kriterien der Veröffentlichung und der Bewertungssystematik nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI informiert, und hat sie vor dem jeweiligen Beschluss der PTVS und der PTVA Stellung dazu genommen?
Wie lauten die aktuellen Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der beschlossenen PTVS und PTVA, und was hat das Bundesministerium für Gesundheit dazu veranlasst, Korrekturen an den Transparenzvereinbarungen vorzuschlagen?
Wird die Pflegeselbstverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung alle Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der PTVS und PTVA über die Farbgebung hinaus umsetzen, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die zu vereinbarenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gemäß § 113 SGB XI inhaltliche Grundlage der Qualitätsprüfungen gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI sind?
Wenn ja, warum liegt die gesetzlich vorgegebene Frist zur Vereinbarung der Expertenstandards zeitlich hinter der Frist des § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI, und wie beurteilt die Bundesregierung die daraus entstehende Folge, dass die Prüfpraxis gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI nach Vorlage der Maßstäbe und Grundsätze noch einmal verändert werden muss?
Warum hat die Bundesregierung bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI anzurufen, weil die Vereinbarungen nach § 113 SGB XI nicht zustande gekommen sind?
Werden nach Ansicht der Bundesregierung alle nach § 114 SGB XI bis zum 31. Dezember 2010 zu prüfenden Pflegeeinrichtungen nach den Kriterien und der Bewertungssystematik des § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI geprüft sein müssen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der QPR nach § 114a SGB XI, wann werden diese beschlossen, und wann ist mit einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit zu rechnen?
Wird die Prüfpraxis nach Vorlage der QPR erneut verändert werden müssen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Folge und welche Auswirkungen hat dies auf die bis zum 31. Dezember 2010 zu erfolgenden bundesweiten Prüfungen aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen?
Wie viele zugelassene Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulanter und stationärer Pflege und Art der Trägerschaft gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
Wie viele Qualitätsprüfungen nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI, aufgeschlüsselt nach ambulanten und stationären Einrichtungen und Art der Trägerschaft, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Pflegekassen bei den jeweiligen Medizinischen Diensten in Auftrag gegeben?
Wann wurde bzw. wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern mit den Prüfungen gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI begonnen?
Wie viele Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulanter und stationärer Pflege und Art der Trägerschaft wurden in den jeweiligen Bundesländern bereits nach den neuen Prüfrichtlinien gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI geprüft?
Wie viele Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulanter und stationärer Pflege und Art der Trägerschaft wurden in den jeweiligen Bundesländern seit Inkrafttreten der Pflegereform gemäß § 114 SGB XI geprüft?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass diese Einrichtungen bis Ende 2010 erneut nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI geprüft werden müssen?
Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Prüfergebnisse nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen zugehen?
Wann werden in den jeweiligen Bundesländern die ersten Veröffentlichungen nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI im Internet erwartet?
In welcher Anzahl und fachlichen Qualifikation sind Mitarbeiter bei den jeweiligen Medizinischen Diensten für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen beschäftigt?
Reicht die derzeitige Anzahl der Prüfer nach Ansicht der Bundesregierung aus, um alle Pflegeeinrichtungen bis Ende 2010 nach den neuen Kriterien geprüft zu haben?
Wie viele Stellen hat der jeweilige MDK aufgrund der zu erwartenden Mehrarbeit geschaffen?
Wie viele Stellen wird der jeweilige MDK aufgrund der zu erwartenden Mehrarbeit schaffen?
Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse auf der Grundlage bundesweit einheitlich qualifizierter Prüfer basiert?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit einheitliche Fortbildungen zur Umsetzung der neuen Prüfinhalte angeboten, und wenn ja, ist die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend?
Wie viele Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind in den letzten Jahren für die Prüfer angeboten und genutzt worden?
Verfügt der MDK nach Kenntnis der Bundesregierung über ein bundesweit einheitliches internes Qualitätsmanagement?
Finden nach Kenntnis der Bundesregierung laufende Qualitätskontrollen der MDK-Prüfer statt?
Wenn ja, durch wen?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich eine Qualitätsprüfung mit Vor- und Nachbereitung, und was kostet diese?