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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit

<span>EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik: Zeitplan und Evaluierung der Umsetzung, Abbau von Bürokratie und Verwaltungsausgaben, Festlegung federführender Geber, Ausweitung der Entwicklungszusammenarbeit auf &quot;Geberwaisen&quot; und instabile Staaten, Folgen der Beschränkung der Sektoren und Länderzuständigkeiten, Umschichtung freigesetzter Mittel in die allgemeine Budgethilfe, deutsche Schwerpunktsektoren</span>

Fraktion

FDP

Datum

02.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1293806. 05. 2009

Stand der Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. Mai 2007 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Die Erarbeitung und Verabschiedung dieses EU-Verhaltenskodex war eines der primären Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und wurde als der größte entwicklungspolitische Erfolg der Ratspräsidentschaft bezeichnet. Inhalt des Verhaltenskodex sind drei Leitprinzipien: Erstens die Begrenzung des entwicklungspolitischen Engagements der Mitgliedstaaten auf maximal drei Sektoren pro Empfängerland. Zweitens sollen die dadurch freigesetzten Mittel in die allgemeine Budgethilfe umgeschichtet werden. Drittens wird für jeden Schwerpunktsektor ein federführender Geber benannt, der für die gesamte Geberkoordinierung in dem Sektor zuständig ist. Die EU-Kommission forderte die zügige Umsetzung dieses EU-Verhaltenskodex. Noch unter deutscher Ratspräsidentschaft sollte eine „road map“ für dessen Umsetzung beschlossen werden. Auf Bundestagsdrucksache 16/5995 hatte die Fraktion der FDP bereits eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Dabei konnten eine Reihe von Fragen zu dem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/6103).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wann und durch welche Instanz wurde die „road map“ für die Umsetzung des EU-Veraltenskodex beschlossen?

2

Liegt der Bundesregierung nach zwei Jahren eine Evaluierung der Umsetzung der drei Leitprinzipien vor?

3

Sind die federführenden Geber für die Schwerpunktsektoren zwei Jahre nach Beschluss des EU-Verhaltens festgelegt (bitte Benennung der EU-Mitgliedstaaten und Schwerpunktsektor)?

4

Zu welchen Festlegungen der Sektoren und Länder hat sich die Bundesregierung dabei verpflichtet?

5

In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung die Beschränkungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf drei Sektoren vorzunehmen?

6

Welche Anpassungen in der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung aufgrund des vor zwei Jahren beschlossenen EU-Verhaltenskodex vorgenommen (bitte aufgelistet entsprechend der Leitprinzipien)?

7

In welchen Bereichen und Projekten hat die Bundesregierung die durch diese Umschichtung frei gewordenen Gelder neu eingesetzt?

8

Wie hoch war der Anteil, der dabei in die Budgethilfe geflossen ist?

9

Um wie viel Prozent hat sich der Anteil der europäischen Budgethilfe infolge des EU-Verhaltenskodex erhöht?

10

Welche Sektoren innerhalb der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mussten dabei bisher in welchen Ländern aufgegeben werden (aufgelistet nach Sektor und Land)?

11

Welchen Bundesministerien wurden bei der Auswahl der Länder und der Sektorbegrenzung einbezogen?

12

Hat es seither weitere Anpassungen an die „road map“ gegeben?

13

Für welche Schwerpunktsektoren hat die Bundesregierung die sektorale Federführung übernommen, und für welchen Sektor strebt sie dies noch an?

14

In welchen Partnerländern hat Deutschland Schwerpunktsektoren von anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen?

15

Welche neuen entwicklungspolitischen Projekte konnten aufgrund der Begrenzung der Sektoren nicht realisiert werden?

16

Mussten erfolgreiche und sinnvolle Projekte aufgrund des Kodex aufgegeben werden, und wenn ja, welche?

17

Sind der Bundesregierungen Reaktionen der Empfängerländer wegen der Streichung von Sektoren aufgrund des EU-Verhaltenskodex bekannt?

18

Welche anderen Bundesministerien sind an die Beschränkungen der Sektoren und Länder durch den EU-Verhaltenskodex gebunden?

19

Sind der Bundesregierung deutsche Projekte bekannt, die trotz Sektorbeschränkungen durchgeführt wurden/werden?

20

Zu welchen Festlegungen der Sektoren und Länder haben sich die übrigen europäischen Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet?

21

In welchem zeitlichen Rahmen sollen diese Umsetzungen erfolgen?

22

Gibt es Mitgliedstaaten, die den Kodex noch nicht umgesetzt haben? Wenn ja, warum nicht?

23

Welche Maßnahmen hat die EU-Kommission im Rahmen der drei Leitprinzipien des EU-Verhaltenskodex bis heute umgesetzt?

24

Welche konkreten Begrenzungen der Sektoren und Länderzuständigkeiten hat die EU-Kommission im Rahmen des EU-Verhaltenskodex seither vorgenommen?

25

Welche Bemühungen wurden bisher unternommen, um das Ziel des Kodex zu erreichen, die Entwicklungszusammenarbeit besonders auf „Geberwaisen“ und instabile Staaten auszuweiten (bitte die Länder benennen)?

26

In welchen Empfängerländern, die als „aid darlings“ gelten, wurde die Anzahl der Geber reduziert (bitte die Länder benennen)?

27

Verfügt die Bundsregierung nach zwei Jahren über Evaluierungen in Bezug auf die Vorteile bei der Umsetzung des Kodex in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit?

28

Zu welchem Resümée kommt die Bundesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem Kodex?

29

Gibt es nach nunmehr zwei Jahren Erkenntnisse darüber, dass die durch die Paris Deklaration geforderten leistungsfähigeren Geberstrukturen mit Hilfe des EU-Verhaltenskodex umgesetzt wurden?

30

Inwieweit erfolgte durch den Kodex ein Abbau von Bürokratie, Verwaltungsaufwand und Transaktionskosten?

31

In welchen Punkten des Verhaltenskodex sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, und inwieweit hat sich die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen zur Optimierung des Verhaltenskodex eingebracht?

32

Wie und durch welche europäische Instanz wird die Umsetzung des EU-Veraltenskodex überprüft?

Berlin, den 8. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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