Vollzogene „Maßnahmen in besonderen Fällen“ nach dem Gesetz über das Kreditwesen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wirtschaftliche Schieflagen von Finanzinstitutionen können gesamtwirtschaftlich negative Belastungen verursachen. Banken, Unternehmen und Anleger sind eng miteinander verflochten. Aus diesem Grund kann der Zusammenbruch oder eine schwere Schieflage einer Bank oftmals der Auslöser einer Kettenreaktion sein. Verlieren Anleger das Vertrauen in die Banken allgemein, besteht die Gefahr einer allgemeinen Liquiditätskrise (Bank-run). Verlieren Banken das Vertrauen in ihre Schuldner, so kann eine Kreditklemme verursacht werden.
Gleichwohl zeigen Bankschließungen in der Vergangenheit, dass öffentliche Mittel nicht zwingend zur Rettung von in Schieflage geratener Institute eingesetzt werden müssen oder sollten (beispielsweise Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Institute unterlagen jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 einschlägigen „Maßnahmen in besonderen Fällen“ der Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG-Maßnahmen), differenziert nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften?
Gegen wie viele Institute wurden derartige KWG-Maßnahmen jeweils pro Kalenderjahr seit dem 1. Juli 2007 neu veranlasst, und welche sind dies im Detail?
Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Maßnahmen bei Insolvenzgefahr nach § 46a KWG, und welche sind dies im Detail?
Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Insolvenzantragsverfahren nach § 46b KWG, und welche sind dies im Detail?
Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Moratoriums-Maßnahmen nach § 47 KWG, und welche sind dies im Detail?
In welchem Umfang nutzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen von derartigen KWG-Maßnahmen externe Unterstützung?
Auf welches Volumen belaufen sich jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 die kumulierten Gebühreneinnahmen der BaFin gegenüber Instituten, gegen die zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung KWG-Maßnahmen veranlasst waren?
Wie viele Widersprüche beziehungsweise Rechtsmittel wurden jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 gegen Gebührenerlasse der BaFin von Instituten veranlasst, gegen die zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung KWG-Maßnahmen veranlasst waren?
Wie viele Widersprüche beziehungsweise Rechtsmittel wurden jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 gegen Gebührenerlasse der BaFin von Instituten veranlasst, gegen die seit dem Widerspruch beziehungsweise Rechtsmitteleinwand KWG-Maßnahmen veranlasst wurden?
In wie vielen Fällen (absolut/relativ) der seit dem Jahr 2000 einschlägigen KWG-Maßnahmen waren jeweils PricewaterhouseCoopers AG, KPMG AG, Deloitte & Touche GmbH respektive Ernst & Young AG Abschlussprüfer des Instituts, gegen welches KWG-Maßnahmen veranlasst waren?
Wie viele Institute wurden in Folge von KWG-Maßnahmen seit 2000 abgewickelt, und welche waren dies im Detail?
In welchem Umfang wurden öffentliche Mittel des Bundes oder einzelner Länder im Rahmen dieser KWG-Maßnahmen zur „Rettung“ des jeweils betroffenen Instituts in Anspruch genommen (Auflistung jeweils nach Eigenmittel, Darlehen, Garantien)?
In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten wurden öffentliche Mittel des Finanzmarktstabilisierungsfonds beantragt respektive genehmigt, bei denen gegenüber dem antragstellenden Unternehmen derartige KWG-Maßnahmen bereits veranlasst waren (Anzahl Antragsteller erbeten)?
In welchem Umfang wurden derartige KWG-Maßnahmen gegenüber Unternehmen veranlasst, die vor KWG-Maßnahmenveranlassung bereits Stabilisierungsmaßnahmen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds beantragt haben (Anzahl betroffener Antragsteller erbeten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Finanzmarktstabilisierungsfonds zukünftig wie gegenüber der Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken (SdB) Mittel bereitstellen wird, um insolvente Institute abzuwickeln, und wenn nein, warum nicht?
Liegen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds bereits derartige Unterstützungsanträge vor, und wenn ja, für welche insolventen Institute ist eine solche Unterstützung geplant?
Haben sich aus Sicht der Bundesregierung die „Maßnahmen in besonderen Fällen“ der Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute nach dem KWG bewährt oder besteht Änderungsbedarf bei diesen Regelungen?