Gefährdung des Pfandbriefmarktes
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihr Engagement bei der Hypo Real Estate immer wieder damit begründet, dass dieses notwendig sei, um „den Pfandbriefmarkt zu stabilisieren“. So sagt der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, in einem Interview mit den „Kieler Nachrichten“ (Ausgabe vom 13. Februar 2009) über die Hypo Real Estate: „Sie muss stabilisiert werden – damit auch der deutsche Pfandbriefmarkt.“ Gleichzeitig ist nicht erkennbar, warum eine Insolvenz den Pfandbrief ernsthaft beschädigen könnte, da dieser durch entsprechende Werte abgesichert sein muss. Im Insolvenzfall steht die Deckungsmasse als Sondervermögen allein den Pfandbriefinhabern zur Abdeckung ihrer Forderungen zur Verfügung. Selbst die zur Absicherung dienenden Vermögenswerte wären nicht gefährdet, da ein gerichtlich bestellter Sachwalter im Insolvenzfall die Pfandbriefe bis zur Endfälligkeit bedient bzw. zurückzahlt. Es ist daher nicht erkennbar, warum die Bundesregierung von einer Gefährdung des Pfandbriefmarktes ausgeht. Im Gegenteil: Die Äußerungen des Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück, könnten in letzter Konsequenz sogar genau das bewirken, was sie verhindern sollen, nämlich das Vertrauen in den Pfandbrief zu stören.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Aus welchen Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung die Rettung der Hypo Real Estate für eine Stabilisierung des Pfandbriefmarktes notwendig, und welche direkten Auswirkungen hätte eine Insolvenz des Instituts auf den Pfandbriefmarkt?
Wie hoch ist die Summe der von den einzelnen deutschen Pfandbriefbanken aktuell emittierten Pfandbriefe, und wie stellt sich im Vergleich dazu der Wert bzw. die Summe der von der Hypo Real Estate herausgegebenen Pfandbriefe dar?
Ist die Werthaltigkeit des Deckungsstocks der seitens der Hypo Real Estate herausgegebenen Pfandbriefe ausreichend für eine geordnete Abwicklung, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung, und warum ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Verstaatlichung der Hypo Real Estate zur Stabilisierung des Pfandbriefmarktes notwendig?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des Pfandbriefmarktes, und auf welchen Daten und Informationen beruht diese Einschätzung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche zur Absicherung der von der Hypo Real Estate herausgegebenen Pfandbriefe bereitgestellten Vermögenswerte vollumfänglich werthaltig, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie hat sich das Volumen der von den deutschen Pfandbriefbanken herausgegebenen Pfandbriefe bezogen auf die letzten fünf Jahre verändert?
Wie hoch ist der Wert der aktuell emittierten Pfandbriefe, und wie hoch ist der Wert der zur Absicherung der Pfandbriefe herangezogenen Vermögenswerte?
Wie oft hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die deutschen Pfandbriefbanken seit 2003 geprüft, in wie vielen Fällen gab es dabei Beanstandungen, und wurde deren Ursache jeweils vollständig beseitigt?
Ab welcher Höhe überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Wert einzelner Vermögenswerte im Deckungsstock eines Pfandbriefes durch eine Vorortkontrolle, und wie hat sich die Anzahl der von der deutschen Finanzaufsicht jährlich durchgeführten Vorortkontrollen zur Überprüfung der Sicherheiten eines Pfandbriefes seit 2003 geändert, und in wie vielen Fällen wurden seitens der Finanzaufsicht Wertberichtigungen eingefordert?
Wurde die entsprechende Wertgrenze seit 2003 verändert, und wenn ja, auf welche Weise?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Inhaber eines Pfandbriefes die direkte Überprüfung der zugrundeliegenden Sicherheiten möglich, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, hält die Bundesregierung die Transparenz von Pfandbriefen für ausreichend?
Wie viele so genannte Jumbo-Pfandbriefe wurden seit 2003 von deutschen Pfandbriefbanken herausgegeben, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Institute?
Auf welche Weise überprüft die deutsche Finanzaufsicht die Werthaltigkeit ausländischer Sicherheiten bzw. Forderungen im Rahmen eines Pfandbriefes, wie viele entsprechende Prüfungen haben seit 2003 stattgefunden, und in wie vielen Fällen kam es dabei zu Beanstandungen?
Wie oft hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit 2003 so genannte Deckungsprüfungen durchgeführt, und in wie vielen Fällen kam es dabei zu Beanstandungen bzw. waren Wertberichtigungen erforderlich?
Wie viele Personen sind bei der deutschen Finanzaufsicht mit Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben im Bereich der Pfandbriefbanken beschäftigt, wie viele entsprechende Aufträge wurden seit 2003 extern vergeben, und wie hoch ist das entsprechende jährliche Auftragsvolumen?
Wie haben sich seit 2003 die durch Pfandbriefe von deutschen Pfandbriefbanken verbrieften Forderungen gegenüber ausländischen Stellen bzw. Staaten verändert, und wie verteilt sich das Volumen auf die entsprechenden Staaten?
Für welche dieser Staaten stellen sich die Kosten einer Refinanzierung über Pfandbriefe günstiger dar, im Vergleich zur Herausgabe eigener Anleihen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 29. September 2008 die Ratings der einzelnen deutschen Pfandbriefbanken bzw. der von ihnen herausgegebenen Pfandbriefe geändert?
In wie vielen Fällen wurden die Ratings der einzelnen Pfandbriefbanken bzw. der von ihnen herausgegebenen Pfandbriefe seit 2003 seitens der verschiedenen Ratingagenturen herabgestuft?
Inwieweit hat sich der Umzug der Deutschen Pfandbriefbank (depfa) nach Irland auf die Kontrollmöglichkeiten der deutschen Finanzaufsicht bzgl. der Herausgabe bzw. Werthaltigkeit von Pfandbriefen ausgewirkt?
Welche Gründe haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veranlasst, 2005 eine Verschärfung der Barwertdeckungsrechnung einzuführen?
In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 bezogen auf die einzelnen Pfandbriefbanken ein barwertiger Ausgleich in Form zusätzlicher Deckungswerte aufgrund eines negativen Saldos bei Abzug des Barwertes der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer Gattung vom Barwert der zu ihrer Deckung verwendeten Werte vorzunehmen?
Welche Erfahrungswerte haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den einzelnen seit 2003 vorgenommenen Änderungen der Pfandbrief-Barwertverordnung veranlasst?
In wie vielen Fällen mussten Pfandbriefbanken zusätzliche Deckungswerte zur Absicherung herausgegebener Pfandbriefe bereitstellen, und in wie vielen Fällen erfolgte dieses aufgrund einer Intervention der Finanzaufsicht?
In welchem Umfang mussten aufgrund von Wertberichtigungen am Immobilienmarkt seit 2003 zusätzliche Deckungswerte seitens der Pfandbriefbanken zur Absicherung von Pfandbriefen bereitgestellt werden?