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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zielsetzung und Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens

<span>Inhaltliche und zeitliche Entwicklung und Umsetzung des DQR, Eingruppierung der formalen Bildungsabschlüsse in die jeweiligen Niveaustufen, Anerkennung informell erworbener Kenntnisse, Umsetzung in anderen EU-Mitgliedsländern, künftige Rolle und Verbindlichkeit</span>

Fraktion

FDP

Datum

29.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1303913. 05. 2009

Zielsetzung und Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens

der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der im Rahmen der europäischen Öffnung angestrebte grenzüberschreitende Bildungsraum macht eine internationale Abstimmung und Einordnung der Abschlüsse und Qualifikationen zwingend notwendig. Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein Referenzsystem, bestehend aus acht Niveaustufen, geschaffen worden, welches als Metarahmen wiederum eine Verbindung unterschiedlicher Qualifikationsrahmen auf nationaler und sektoraler Ebene ermöglicht. Diese Funktion wird künftig durch den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erfüllt. Ab dem Jahr 2012 sollen dann alle neuen Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Europass-Dokumente einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten.

Leider deutet einiges darauf hin, dass mit Blick auf den DQR, sowohl bei der Zielsetzung und der inhaltlichen Ausgestaltung des Instrumentariums, erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf besteht. In den Expertenkreisen herrscht offensichtlich Uneinigkeit darüber, ob und inwiefern der DQR sich auf die Dokumentation formaler Qualifikationen beschränken sollte oder eine Zuordnung von Personen in ein Kompetenzraster wünschenswert und damit anzustreben ist.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) haben erklärt, die Orientierung im deutschen Bildungssystem wesentlich erleichtern und hierzu die Entwicklung des DQR vorantreiben zu wollen. Auch bei unstrittiger Zielsetzung stellt sich die Frage, inwieweit die Landesparlamente, in deren unmittelbare Zuständigkeit die Ausgestaltung des Bildungssystems fallen, im Rahmen dieses Prozesses beteiligt waren. Hier zeichnen sich deutliche Defizite ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie gestaltet sich die inhaltliche und zeitliche Entwicklung und Umsetzung des DQR?

2

Hat es bereits Übereinkünfte mit Blick auf die Eingruppierung der formalen Bildungsabschlüsse in die jeweiligen Niveaustufen gegeben, und wo ist diesbezüglich mit Problemen zu rechnen?

3

Sind die Niveaustufen 1 bis 8 des DQR ausreichend spezifisch, als dass sie die komplette Bildungsbiographie (Soft Skills und persönliche Eigenschaften/Tugenden) abbilden könnten? Wie wird diese Auffassung begründet?

4

Auf welchem Wege, und mit welchem Aufwand würden sich informell erworbene Kompetenzen im Rahmen eines nationalen Qualifikationsrahmens abbilden lassen? Welche Mess- und Bewertungsverfahren könnten hierfür sinnvoller Weise herangezogen werden?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine umfassende Abbildung von Bildungsbiographien mittels des DQR möglich oder wünschenswert wäre? Sollen alle Niveaustufen unabhängig von dem formalen Bildungsgang erreicht werden können? Wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

6

Auf welche Erfahrungswerte kann die Bundesregierung mit Blick auf die Anerkennung informellen Lernens verweisen? Inwiefern können andere Bildungssysteme, wie in Schottland und Frankreich, herangezogen werden?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung des EQR in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor? Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?

8

Wie soll die Einordnung der Bachelor-Abschlüsse in die Niveaustufen vorgenommen werden?

9

Wie sollen nach Willen der Bundesregierung die derzeit bei der Akkreditierung von Studiengängen üblichen Bewertungen „stärker forschungsorientiert“ und „stärker anwendungsorientiert“ in die Niveaustufen eingepasst werden?

10

Ist sichergestellt, dass andere EU-Mitgliedstaaten die gebotene Sorgfalt bei der Qualitätssicherung gewährleisten und es nicht zu einem Qualitäts- und Glaubwürdigkeitsverfall des EQR kommt? Wie wird dies garantiert? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass unter Umständen die Standards der EU in Vereinbarungen mit Drittländern (wie z. B. dem Washington Accord) konterkariert werden?

11

Wie soll sichergestellt werden, dass der DQR nicht zu einem Mehraufwand, sondern zu einer tatsächlichen Erleichterung für Personen und Organisationen führt?

12

Welche Rolle soll der DQR künftig im alltäglichen Gebrauch spielen? Werden DQR-Niveaustufen bei Stellenausschreibungen, auf Arbeitszeugnissen oder im Abschlusszeugnis auftauchen?

13

Wie soll die rechtliche Verbindlichkeit des DQR geregelt werden? Wird dem DQR lediglich die Rolle eines unverbindlichen Orientierungsrahmens zukommen oder soll er eine normative Funktion mit Qualitätssicherungscharakter einnehmen?

14

Gibt es bereits Überlegungen dazu, wie sichergestellt werden kann, dass der DQR laufend an neue Entwicklungen und Herausforderungen angepasst wird? Welche sind dies?

15

Trifft es zu, dass die Bundesregierung bezüglich des Rechtscharakters des DQR ein Gutachten in Auftrag gegeben hat? Was war der genaue Gegenstand des Interesses? Wann wird das Gutachten dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

16

Inwieweit spiegelt der Diskussionsprozess um den DQR die föderalen Zuständigkeiten für Bildung wider?

17

Welche Bundesländer haben sich bislang auf parlamentarischer Ebene mit Fragen des DQR und EQR auseinandergesetzt?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Landesparlamente über die Planungen und den Stand der Entwicklung des DQR zu informieren? Welchen Kenntnisstand haben die Landesparlamente bisher über den Diskussionsprozess des DQR, und in welcher Form haben die Bundesregierung und die KMK die Landesparlamente bisher in den Prozess eingebunden?

Berlin, den 13. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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