Pannen bei der Erhebung und Auswertung von DNA-Daten
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Jahrelang fahndete die Polizei in Deutschland und anderen Ländern wie Österreich nach einer „unbekannten weiblichen Person“, die mit mehreren Morden, Diebstählen und Raubüberfällen, unter anderem mit dem Mord an einer Polizistin in Heilbronn vor zwei Jahren in Verbindung gebracht wurde. An allen Tatorten fand sich DNA-Material des „Phantoms“. Fünf Sonderkommissionen, sechs Staatsanwaltschaften in drei Bundesländern und Polizisten in Österreich und Frankreich ermittelten gegen die unbekannte Täterin.
Im März dieses Jahres stellte sich heraus, dass die DNA-Spuren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von verunreinigten Wattestäbchen stammten, mit denen Tatortspuren aufgenommen werden.
In der DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) sind die Erbinformationen von ca. 625 000 Personen gespeichert. Hinzu kommen ca. 150 000 nicht bestimmten Personen zugeordnete DNA-Spuren. Unter letzteren befand sich auch die des „Phantoms“. Presseberichten zufolge (u. a. SPIEGEL ONLINE vom 27. März 2009, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615843,00.html) ist es nicht auszuschließen, dass sich in der Datenbank weitere „Phantome“ befinden. Mit Mitteilung vom 6. April 2009 teilte das BKA mit, dass „eine mit Kriminaltechnikern besetzte gemeinsame Bund-Länder-Projektgruppe den Auftrag erhalten“ hat, „alle Möglichkeiten von Kontaminationen zu prüfen und national gültige Standards zur Vermeidung möglicher Kontaminationen auszuarbeiten“. Zudem sollen Verfahren entwickelt werden, um falsche Spuren zu erkennen. Durch spezielle Verfahren solle die Kontamination des von der Polizei eingesetzten Spurensicherungsmaterials ausgeschlossen werden. Zudem kündigte das BKA an, das Thema auf europäischer Ebene ansprechen zu wollen.
Unter anderem solle über ein Gütesiegel für forensische Produkte beraten werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderte ebenfalls ein Gütesiegel sowie darüber hinaus die Verpflichtung der Hersteller, die DNA-Daten der mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf jeder Packung anzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Zu welchen Ergebnissen ist die Bund-Länder-Projektgruppe zum Umgang mit verunreinigten Wattestäbchen und anderen Spurensicherungsmaterialien gekommen, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Welche Ergebnisse auf europäischer Ebene konnten erzielt werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ermittlungspanne im Zusammenhang mit dem „Phantom“ im Hinblick auf die Bewertung von DNA-Spuren an Tatorten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die DNA-Datenbank beim BKA?
Welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen hat das BKA unternommen, um die bislang nicht zuzuordnenden Spuren in der DNA-Datenbank daraufhin zu überprüfen, ob sie ggf. ebenfalls von verunreinigten Spurensicherungsmaterialien stammen?
Welche Folgen hat dies für die Nutzung der DNA-Datenbank?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und falls ja, wie viele Fälle von Verurteilungen wieder aufgerollt werden müssen, weil der Verdacht besteht, dass diese auf DNA-Trugspuren basieren?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und falls ja, wie viele Fälle von laufenden oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen der Möglichkeit von DNA-Trugspuren neu bewertet werden müssen?
Wie will das BKA sicherstellen, dass künftig garantiert DNA-freie Spurensicherungsmaterialien genutzt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, von den Herstellern ein Gütesiegel für die DNA-Freiheit der Spurensicherungsmaterialen zu verlangen, und welche Kriterien sollten hierfür durch wen festgelegt und kontrolliert werden?
Wie viele Firmen in Deutschland wären in der Lage, ein solches Gütesiegel zu erlangen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, den DNA-Code der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Herstellerfirmen auf den Packungen anzugeben, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?