Entwicklung der Finanzmarktaufsicht
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche internationalen Initiativen, die eine stringentere Kontrolle der Finanzmärkte zum Ziel hatten, sind seit Beginn der 14. Legislaturperiode von der Bundesregierung ausgegangen, zu welchen konkreten Ergebnissen haben die einzelnen Initiativen jeweils geführt, und welche dieser Initiativen lassen sich jeweils den Bundesministern der Finanzen Oskar Lafontaine, Hans Eichel bzw. Peer Steinbrück zuordnen?
Wann wurden die einzelnen Initiativen jeweils gestartet, und wie ist der jeweilige Sachstand?
Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der jährlich von den Behörden der Finanzaufsicht ermittelten Gesetzesverstöße verändert, und in wie vielen Fällen wurden jeweils Sanktionen verhängt bzw. Strafanzeige erstattet?
Wie viele Gesetzesverstöße im Bereich der Finanzaufsicht wurden jährlich, bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der Deutschen Bundesbank festgestellt?
Wie hat sich die Anzahl der innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit der Finanzmarktaufsicht beschäftigten Personen in den einzelnen Jahren seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert, und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Dienstränge von Angestellten und Beamtinnen/ Beamten?
Wie hat sich die Anzahl der bei der BaFin bzw. Deutschen Bundesbank mit Aufgaben der Finanzaufsicht betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Jahren seit 2002 verändert, und welchen Dienstränge waren bzw. sind diese jeweils zuzuordnen?
Welche Berichte bzw. Vorgänge aus dem Bereich der Finanzaufsicht werden im BMF üblicherweise an den jeweils zuständigen Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter bzw. den Staatsekretär weitergeleitet?
Welche Gesetzesänderungen bzw. Verordnungen seit Beginn der 14. Legislaturperiode im Bereich der Finanzmarktregulierung hatten explizit eine Verschärfung der Finanzmarktaufsicht zum Gegenstand, und wie hoch ist die Gesamtzahl der im Bereich der Finanzmarktaufsicht seit Beginn der 14. Legislaturperiode erlassenen Verordnungen bzw. beschlossenen Gesetze?
Auf welches Volumen addieren sich die Be- bzw. Entlastungswirkungen für Unternehmen der seit Beginn der 14. Legislaturperiode im Bereich der Finanzmarktregulierung beschlossenen Gesetzesvorhaben?
Wie hat sich seit Beginn der 14. Legislaturperiode die Prüffrequenz bzw. -wahrscheinlichkeit für der Finanzaufsicht unterliegende Unternehmen geändert?
Wann hatte die deutsche Finanzaufsicht
a) auf Arbeitsebene,
b) auf Hausleitungsebene
erstmalig Hinweise über die bedrohliche Liquiditätslage bei der Hypo Real Estate Holding AG, und welche Gründe bzw. Informationen waren für die deutsche Finanzaufsicht ausschlaggebend zunächst wöchentlich und später täglich Liquiditätsberichte einzufordern?
Welche Konsequenzen hat die deutsche Finanzaufsicht aus den Berichten der Hypo Real Estate Holding AG gezogen, und warum hielt die Finanzaufsicht ein Eingreifen für unnötig?
Von wie vielen Unternehmen hat die deutsche Finanzaufsicht seit Beginn 2003
a) wöchentliche und
b) tägliche Liquiditätsberichte eingefordert, und um welche Unternehmen hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Welche gesetzgeberischen Defizite gibt es nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Finanzmarktregulierung, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass diese noch nicht beseitigt werden konnten?
Wie stellt die Finanzaufsicht sicher, dass mit Prüfaufträgen betraute Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht bereits Auftragnehmer des zu prüfenden Unternehmens sind bzw. waren, welche „Karenzzeit“ hält die Bundesregierung in solchen Fällen für angemessen, und inwieweit gehen die Vorgaben der Finanzaufsicht über die Bestimmungen des § 319 des Handelsgesetzbuches (HGB) hinaus?
In wie vielen Fällen bezogen auf die letzten fünf Jahre hat die deutsche Finanzaufsicht Prüfaufträge an ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen vergeben, welches bereits Aufträge für das zu prüfende Unternehmen durchgeführt hat, und um welche Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Warum wurde aus Sicht der Bundesregierung die „jederzeitige Verfügbarkeit der Entscheidungs- und Verantwortungsträger“ des BMF (Frage 11, Bundestagsdrucksache 16/12486) bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise für nicht notwendig erachtet, und welche „Entscheidungs- und Verantwortungsträger“ innerhalb des BMF sind von der Verschärfung der Regelung betroffen?
Welche Entscheidungs- und Verantwortungsträger des BMF waren im Vorfeld der Pleite der US-Bank Lehman Brothers Inc. nicht jederzeit verfügbar?
Um welche Personen wurde der Adressatenkreis für Berichte der Finanzaufsicht erweitert (Frage 12, Bundestagsdrucksache 16/12486), und warum war deren Einbeziehung aus Sicht der Bundesregierung vor der Finanzmarktkrise nicht notwendig?
Welche Defizite hat es nach Ansicht der Bundesregierung in Bezug auf den Kontakt mit dem Finanzdienstleistungssektor gegeben, und auf welche Weise wurden diese nun behoben?
Auf welche Weise wurden die laufenden Unterrichtungen des BMF durch die BaFin gestrafft bzw. der Informationsaustausches mit der Deutschen Bundesbank intensiviert (Bundestagsdrucksache 16/12486), und worin besteht die Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Zustand?
Warum gab es aus Sicht der Bundesregierung vor Beginn der Finanzmarktkrise keine „festen Arrangements zum zeitnahen Austausch aktueller Informationen über die Grenzen der einzelnen Marktsegmente und Teilsektoren der Finanzdienstleistungsbranche hinweg“ (Bundestagsdrucksache 16/12486), worin bestehen die nun beschlossenen Arrangements, und welches sind die Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Zustand?