Immobilienzuordnung bei der Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Presseberichten zufolge (z. B. DER TAGESSPIEGEL vom 3. Mai 2006: „Baut die Bahn mit Immobiliengeschäften vor?“) soll die Deutsche Bahn AG die Vorschriften der Bahnreform-Gesetzgebung zur Zuordnung von Immobilien nicht korrekt umgesetzt haben. Immobilien, die Tochtergesellschaften wie der DB Netz AG oder der DB Station- und Service AG zugeordnet sein müssten, seien bei der DB AG Holding bilanziert. Dadurch werde die Holding finanziell aufgewertet und eine mögliche Trennung von Infrastruktur und Transportsparten erschwert. Die Deutsche Bahn AG soll sich dahin gehend eingelassen haben, dass die zuständigen Konzernorgane den Ausgliederungen und Immobilienzuordnungen zugestimmt hätten, etwa der Aufsichtsrat, in dem auch Vertreter des Bundes sitzen, und die Hauptversammlung, an der ebenfalls Bundesvertreter teilnehmen.
Im Jahresabschluss der Deutsche Bahn AG (Holding Gesellschaft) vom 31. Dezember 2004 wird im Sachanlagevermögen ein Grundstücksbuchwert von 2,515 Mrd. Euro ausgewiesen, obwohl die Holding keine operativen Aufgaben wahrnimmt, sondern lediglich Steuerungs- und Leitungsfunktionen. Demgegenüber wird im Geschäftsbericht 2004 der DB Netz AG für Grundstücke lediglich ein Buchwert von 1,978 Mrd. Euro ausgewiesen. Im Geschäftsbericht 2004 der DB Station- und Service AG wird ein Buchwert für Grundstücke von lediglich 1,165 Mrd. Euro aufgeführt, obwohl diese Konzerngesellschaft für die Bewirtschaftung der besonders werthaltigen Bahnhöfe zuständig ist.
Im Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 war in Artikel 1 vorgesehen, dass die Verwaltung und Verwertung derjenigen Liegenschaften, die nicht notwendig sind, um Eisenbahnverkehrsleistungen zu erbringen oder die Eisenbahninfrastruktur zu betreiben, dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übertragen werden sollen. Eisenbahnbetriebsnotwendige Immobilien hingegen sollten der Deutsche Bahn AG übertragen werden. Im Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn Gründungsgesetz) wurde in § 2 die weitere Entwicklung der DB AG zu einem Konzern geregelt. Danach musste die DB AG zunächst intern mindestens in Bereiche für Personennahverkehr, Personenfernverkehr, Güterverkehr und Fahrweg gegliedert werden, wobei eine organisatorische und rechnerische Trennung voneinander vorzunehmen war. Die genannten Bereiche mussten spätestens zum 5. Januar 1999 auf eigene Aktiengesellschaften ausgegliedert werden. Im Zuge dieser Ausgliederung sollte das für die jeweilige Aktiengesellschaft notwendige Sachanlagevermögen, einschließlich Immobilien, übertragen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zum einschlägigen Stichtag (5. Januar 1994) sämtliche nicht – betriebsnotwendigen Liegenschaften dem Bundeseisenbahnvermögen zugeordnet wurden?
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, was mit Liegenschaften zu geschehen hat, die zum damaligen Stichtag noch betriebsnotwendig waren, es inzwischen jedoch nicht mehr sind?
Müssen solche Liegenschaften dem BEV zur Verwertung übertragen werden, oder können sie von der Deutsche Bahn AG eigenmächtig verwertet werden?
Trifft es zu, dass nach dem genannten Stichtag Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und Deutsche Bahn getroffen wurden, die der Deutschen Bahn gestatteten, nicht-betriebsnotwendige Immobilien im eigenen Sachanlagevermögen zu halten und ggf. auf eigene Rechnung zu veräußern, anstatt sie an das BEV zu übertragen?
Besitzt die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, ob im Zuge der zweiten Stufe der Bahnreform Anlagevermögen und insbesondere Immobilien nicht denjenigen Konzerngesellschaften zugeordnet wurden, für die diese jeweils betriebsnotwendig waren, und wenn ja, welche?
Besitzt die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, ob heute Immobilien bei der DB AG (Holding Gesellschaft) bilanziert sind, die nach der Logik ihrer Zweckbestimmung bei der DB Netz AG oder bei der DB Station- und Service AG bilanziert sein müssten?
Wenn ja, um welche Immobilien und um welchen Anlagenwert handelt es sich dabei?
In welchem Umfang hat die Deutsche Bahn AG seit 1994 nicht – betriebsnotwendiges Immobilienvermögen veräußert?
Wie verteilen sich die Veräußerungserlöse auf die Jahre 1994 bis 2005?
Wie wurden solche Veräußerungserlöse verbucht (z. B. als außerordentliche Erträge), und auf welche Konzerngesellschaften wurden solche Erträge aus Immobilienveräußerungen bilanziell verteilt?
Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Erträge jeweils den Konzerngesellschaften zugeordnet wurden, die nach den Vorschriften der Bahnreformgesetzgebung Eigentümer der Immobilien hätten sein sollen?
Ab welcher Erlösgrenze handelt es sich bei Immobilienverkäufen der Deutsche Bahn AG um Rechtsgeschäfte, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss?
Trifft es zu, dass in den letzten sechs Jahren diese Grenze heraufgesetzt wurde?
Besitzt die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, ob die Deutsche Bahn AG betriebsnotwendiges Vermögen (Gleis- und Rangieranlagen) im Vorfeld des Hauptbahnhofs Stuttgart an die Stadt Stuttgart im Jahre 2002 zum Preis von 450 Mio. Euro veräußert und bereits übereignet hat (Projekt Stuttgart 21)?
Wenn ja, bei welcher Konzerngesellschaft wurden diese Veräußerungserlöse verbucht?
Falls die Bundesregierung den Verkauf der Projektflächen „Stuttgart 21“ bestätigt, waren der Bundesregierung diese Vorgänge zeitnah bekannt und wurden sie von ihr gebilligt?
Hätten die Veräußerungserlöse nicht dem BEV zugestanden, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die Auskehrung der Erlöse an das BEV einzufordern und durchzusetzen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile an den im Jahresabschluss 2004 von der Deutsche Bahn Holdinggesellschaft ausgewiesenen Pachterlösen in Höhe von 363 Mio. Euro, die aus der Verpachtung von Immobilien stammen, welche nach der Rechtslage nicht der Holding, sondern den Konzerngesellschaften zugeordnet sein müssten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bahn AG (Holding Gesellschaft) Immobilien an Konzerngesellschaften verpachtet oder vermietet hat, die nach der Rechtslage bei diesen oder anderen Konzerngesellschaften bilanziert sein müssten?
Kennt die Bundesregierung konkrete Beispiele für die Vereinnahmung von Pachten, Mieten oder Nutzungsentgelten, und um welche finanziellen Größenordnungen handelt es sich dabei?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit ergriffen, und welche Maßnahmen ergreift sie gegenwärtig, um die Einhaltung der Eisenbahngesetze durch die Deutsche Bahn AG sicherzustellen?
Denkt sie an die Einschaltung des Bundesrechnungshofes?
Falls die Bundesregierung die gesetzeswidrige Zuordnung von Immobilienvermögen bestätigt, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zu der aktuellen Privatisierungsdiskussion, und wenn ja, welchen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Immobilienvermögen des Deutsche Bahn Konzerns einen deutlich höheren Verkehrswert hat, als er im bilanzierten Buchwert abgebildet wird, dass also in erheblichem Umfang so genannte stille Reserven vorhanden sind?
Hat die Bundesregierung Erfahrungswerte aus der Vergangenheit (z. B. seit 2000) über Immobilienveräußerungen, nach denen die am Markt erzielten Erlöse ein Mehrfaches über den Buchwerten lagen?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass nach einer Kapitalprivatisierung mit Netz diese stillen Reserven auch auf Betreiben des privaten Minderheitseigentümers gehoben werden?
Wie will die Bundesregierung zum Schutz des Allgemeinwohls sicherstellen, dass die daraus resultierenden außerordentlichen Erträge bei der Ermittlung des Unternehmenswertes anlässlich einer Kapitalprivatisierung berücksichtigt werden?
Hat die Bundesregierung bereits die Deutsche Bahn AG aufgefordert, zu den in der Presse erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, und welche Auskünfte hat sie von der Deutsche Bahn AG erhalten?
Falls der Bundesregierung Antworten der Deutsche Bahn AG vorliegen, wie bewertet sie diese Antworten?
Hat die Bundesregierung die Absicht, über die sich aus ihrer Eigentümerposition ergebenden Rechte und Handlungsmöglichkeiten sicherzustellen, dass hinsichtlich der Immobilienzuordnung im DB-Konzern ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt wird?
Welche Arten von Immobilien waren Gegenstand der so genannten Aurelis-Transaktionen, die die Deutsche Bahn AG im Jahre 2004 durchgeführt hat?
Was war der wesentliche Gegenstand dieser Transaktionen, welcher Veräußerungserlös wurde dabei seitens der Deutsche Bahn AG erzielt, bei welchen Konzerngesellschaften wurde dieser bilanziert, welche Zwecke wurden mit der Transaktion damit verfolgt, und auf welche Weise war die Bundesregierung daran beteiligt?
Besitzt die Bundesregierung darüber Erkenntnisse darüber, ob dass die Aurelis GmbH zwischenzeitlich für die Entwicklung von Immobilien Kredite in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro aufgenommen hat, für die die Deutsche Bahn AG die Bürgschaft übernommen hat, und wenn ja, welche?
Besteht für die Bundesrepublik Deutschland insoweit ein wie auch immer geartetes mittelbares Haftungsverhältnis?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Westdeutsche Landesbank beabsichtigt, ihren Anteil an der Aurelis GmbH an die Deutsche Bahn zurück zu veräußern und welcher Übernahmepreis dabei im Raum steht?
Handelt es bei diesen Vorgängen um nach der Bundeshaushaltsordnung zustimmungspflichtige oder mitwirkungspflichtige Rechtsgeschäfte?
Welche Immobilien des DB-Konzerns werden derzeit durch die DB Services Immobilien GmbH vermarktet?
Handelt es sich dabei zumindest teilweise um nicht-betriebsnotwendige Immobilien?