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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Personalausweis als elektronisches Ausweispapier (G-SIG: 16010690)

Preis und Kosten des elektronischen Personalausweises, Umgang mit biometrischen Daten, Datenentschlüsselung für lizensierten Zugriff (Zertifikate), Sicherheitsstandards

Fraktion

FDP

Datum

20.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/171731. 05. 2006

Personalausweis als elektronisches Ausweispapier

der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für den deutschen Personalausweis ist eine Ausstattung mit Chip und Biometriefunktion für 2008 in Planung. Auf dem Chip sollen mindestens ein Lichtbild und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert werden.

Die Medien berichten über Überlegungen im Bundesministerium des Innern, der Wirtschaft gegen Entgelt Zugriff auf die biometrischen Daten aus den elektronischen Personalausweisen zu geben. Dazu sollen die Daten nach einer Überlegung aus einer zentralen Regierungsdatenbank verkauft werden. Nach einer anderen Überlegung sollen Zertifikate vergeben werden, welche den Erwerbern der Zertifikate erlauben, die auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeicherten Daten zu entschlüsseln. Dazu sollen den Erwerbern der Zertifikate lizenzierte Computerprogramme ausgegeben werden. Die Zertifikate sollen auch regeln, wer welche Datenfelder auslesen darf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Veränderungen werden über die Implementierung des RFID-Chips hinaus an dem Personalausweisdokument vorgenommen?

2

Welches Format (Scheckkartenformat?) mit welchen funktionalen Konsequenzen wird der Personalausweis erhalten?

3

Welche persönlichen Daten sollen im Einzelnen zukünftig im Personalausweis (optisch und elektronisch) festgehalten werden?

4

Welchen Preis wird der veränderte Personalausweis für den Ausweisinhaber haben?

5

Hat die Bundesdruckerei ihre Kalkulation hinsichtlich Produktionskosten und Gewinnanteil offen gelegt?

6

Werden beim Endpreis für den Betroffenen Kosten für den Verwaltungsaufwand der Behörden berücksichtigt? Wie setzt sich der Preis zusammen?

7

Welche Mittel sind im Haushalt 2006 für Forschung, Entwicklung und Prüfung sowie für die Infrastruktur der Hardware zum Auslesen von Ausweisen (elektronischer Reisepass und elektronischer Personalausweis) über die im Schwerpunktepapier zum Regierungsentwurf des Haushalts 2006 Einzelplan 06 ausgewiesenen Mittel hinaus vorgesehen?

8

Aus welchen Gründen unterscheiden sich die geplanten Haushaltsansätze von den im interfraktionellen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 15(17)321) geschätzten 669 Mio. Euro Einmalkosten und 610 Mio. Euro laufenden jährlichen Kosten?

9

Wird die Hardware zum Auslesen der Personalausweise an dieselbe Technische Richtlinie zur Produktionserfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für Pässe – TR-PDÜ – gebunden werden wie bei den elektronischen Reisepässen?

10

Wie weit sind die Arbeiten an dieser Richtlinie vorangeschritten?

11

Wann wird diese rechtlich verbindlichen Charakter erhalten?

12

Sind bereits Ausschreibungen bzw. Vertragsabschlüsse für die Infrastruktur der Hardware zum Auslesen von Ausweisen vorgenommen worden oder konkret geplant? Wenn ja, welche?

13

Wurde von Seiten der Bundesregierung geprüft, ob eine Installation von Fotoboxen bei den kommunalen Passbehörden zur Erstellung der digitalen Fotos und direkten Weiterleitung an den Passhersteller wirtschaftlich und technisch (sofortige Qualitäts- und Eignungskontrolle) sinnvoller wäre?

14

Plant die Bundesregierung, die im Personalausweis festgehaltenen Daten Unternehmen oder anderen Dritten (auch ausländischen Behörden, auch Sicherheitsbehörden) gegen Nutzungsentgelt oder kostenfrei zugänglich zu machen?

15

Wenn ja, geschieht dies allein durch zertifiziertes/lizenziertes Auslesen des Ausweisdokuments oder werden die Daten aus dem Personalausweis auch aus einer zentralen Datenbank oder dem Melderegister direkt zur Verfügung gestellt?

16

Soweit Zertifikate zum Auslesen vergeben werden: Wird ein einheitliches Zertifikat ausgestellt oder werden Zertifikate zielgerichtet für einzelne Bereiche ausgestellt, und wird es möglich sein, alle im elektronischen Personalausweis gespeicherten Daten – ggf. nach Wahl des Kunden durch Erwerb mehrerer preislich abgestufter Zertifikate für einzelne Bereiche – lizenziert auszulesen? Welchen Umfang werden die einzelnen Zertifikate haben?

17

Welche Sicherheitsstandards gegen unberechtigte Vervielfältigung und unberechtigtes unbeschränktes Auslesen werden die Computerprogramme haben, welche die auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeicherten Daten entschlüsseln?

18

Bekommt der Ausweisinhaber die Möglichkeit, frei und kostenlos seine Daten im Geschäftsverkehr und privat elektronisch zu nutzen?

19

Wird die Weitergabe der Daten aus einer zentralen Datenbank oder dem Melderegister vom Einverständnis des Ausweisinhabers abhängig gemacht werden, und wird er über die Weitergabe auch hinsichtlich des Umfanges informiert werden?

20

Werden die biometrischen Daten aus den Personalausweisen in die kommunalen Melderegister integriert, und werden diese Daten über eine bundesweite Verlinkung bundeseinheitlich recherchierbar sein? Wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Möglichkeit zur Massenkontrolle, Strafverfolgung usw. zu nutzen?

21

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei Weitergabe der biometrischen Daten zu verhindern, dass diese unautorisiert als Identifizierungsmuster verwendet werden („Identitätsdiebstahl“)?

22

Werden sich die Sicherheitsstandards des elektronischen Personalausweises gegen Datendiebstahl von denen des elektronischen Reisepasses unterscheiden? Wenn ja, inwiefern und warum?

23

Wer wird für die Abgabe der Daten aus den Personalausweisen bzw. für die Lizenzierung des Auslesens der Dokumente zuständig sein?

24

Werden die Einnahmen aus der Abgabe der Daten bzw. der Lizenzierung des Auslesens an den Ausweisinhaber ausgekehrt werden?

25

Plant die Bundesregierung, die Nutzung des Personalausweises als Identitätsnachweis im Wirtschaftsleben gesetzlich zu regeln und ggf. auf einzelne Verwendungen zu beschränken? Wenn ja, welchen Inhalt soll die geplante Regelung haben?

26

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzung zur Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip im elektronischen Ausweis (Personalausweis und Reisepass) zu schaffen?

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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