Umgang mit Opfern von Menschenhandel
der Abgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Ina Lenke, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Weltweit werden laut der Internationalen Arbeitsorganisation ILO rund zweieinhalb Millionen Menschen jedes Jahr Opfer von Menschenhandel. In Deutschland sind es überwiegend Frauen, die durch Gewalteinwirkung, Drohung oder Täuschung eingeschleust werden, um hier zwangsweise oder in ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen tätig zu werden. Aber auch Kinder gehören zu den Opfern von Menschenhandel. Damit beginnt für viele ein langer Leidensweg in der Zwangsprostitution und in der Zwangsarbeit. Die Betroffenen stammen aus verschiedenen Ländern außerhalb als auch innerhalb der EU und halten sich oftmals ohne einen gültigen Aufenthaltstitel und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland auf.
Bereits mit dem Vertrag von Amsterdam und in der Folge durch die Programme von Tampere (1999) und Den Haag (2004) setzte sich die EU das Ziel einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu schaffen; dieses Ziel schließt explizit die Bekämpfung des Menschenhandels ein. Das bisher wichtigste Dokument ist der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 19. Juli 2002, der zurzeit überarbeitet wird. Ende 2005 wurde von der EU ein „Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels“ erstellt, um den Handel mit Menschen wirksamer zu bekämpfen. In den Jahren 2006 und 2007 hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten in der Implementierung dieses Plans unterstützt. Ferner hat die EU, gemeinsam mit den USA im Rahmen der „Neuen Transatlantischen Agenda“ Aufklärungskampagnen in Bulgarien und Ungarn unterstützt. Die Einführung eines „EU-Tages gegen den Menschenhandel“ am 18. Oktober trägt ebenfalls dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein über die Bedeutung des Themas zu stärken.
Neben diesen Maßnahmen, wurde zum Zweck eines wirksamen Opferschutzes die EU-Opferschutzrichtlinie erlassen (Richtlinie 2004/81/EG vom 29. April 2004). Beruhend auf dem „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels“ der Vereinten Nationen und dem Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden durch das 37. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄndG) der § 232 StGB (Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung) und der § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) unter Strafe gestellt. Am 14. Juni 2007 wurde das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien in der Europäischen Union“ zur Umsetzung der Opferschutzrichtlinie beschlossen. Um die Bekämpfung insbesondere des Frauenhandels besser zu koordinieren, wurde in Deutschland eine „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel“ eingerichtet.
Die Kommission hat 2009 einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel angenommen. Der Vorschlag soll umfassend und einheitlich die europäischen Standards erhöhen, die Unterstützung der Opfer verbessern sowie die Verfolgung der Täter verschärfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Frauen, Kinder und Männer sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 in Deutschland vom Menschenhandel betroffen, und wie viele strafrechtliche Verfahren hat es diesbezüglich in diesem Zeitraum gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Ende 2005 auf EU-Ebene erstellten „Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels“, und wie sieht seine Umsetzung in Deutschland aus?
Welche Fortschritte gab es dabei in Bezug auf die Umsetzung einzelner Maßnahmen in Deutschland im Bereich
a) gemeinsame Leitlinien für die Datenerhebung,
b) Verstärkung der strafrechtlichen Ahndung des Menschenhandels, insbesondere in Bezug auf den Schutz potenzieller Opfer und schutzbedürftiger Gruppen wie Frauen und Kinder,
c) geschlechterspezifische Präventionsstrategien und darin die Umsetzung von Gleichstellungsgrundsätzen und der Beseitigung der Nachfrage im Zusammenhang mit Ausbeutung jeglicher Art?
Welchen Anteil hat die Bekämpfung des Menschenhandels an der Finanzierungshilfe durch das Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession, IPA) insgesamt, und welchen Ländern wurde es 2008/2009 in welcher Höhe für Maßnahmen gegen den Menschenhandel gewährt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI, KOM(2009) 136 endgültig, und welcher nationale Umsetzungsbedarf ergäbe sich daraus?
Plant die Bundesregierung den Schutz von Opfern von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verbessern, und wenn ja, wie?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung die Bedenkzeit der Opfer von Menschenhandel zur Kooperation mit den Strafverfolgungsorganen zu verlängern?
Welche Ansprüche können Opfer des Menschenhandels während der Bedenkzeit geltend machen?
Welche Ansprüche kommen für die Opfer des Menschenhandels für die Dauer des Strafverfahrens in Betracht, und welche im Anschluss an das Verfahren?
Gibt es Bestrebungen von Seiten der Bundesregierung § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes zu ändern, wonach die Opfer von Menschenhandel nur dann einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie bereit sind, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, und wenn ja, wie sehen die Änderungen aus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass es keine bundesweit einheitliche Praxis zur finanziellen Unterstützung der Opfer von Menschenhandel aus den neuen Mitgliedstaaten der EU gibt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche gesetzliche Anspruchsgrundlage auf eine Freizügigkeitsbescheinigung/EU ist für die von Menschenhandel Betroffenen aus den neuen Mitgliedstaaten der EU aus Sicht der Bundesregierung einschlägig?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, den Opfern von Menschenhandel jegliche Unterstützungsleistungen mit Verweis auf den Ausschlusstatbestand des § 7 Absatz 1 Satz 2 und des § 21 Satz 1, des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu verweigern, insbesondere vor dem Hintergrund der durch Artikel 12 EG verbotenen Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die faktische und rechtliche Schlechterstellung von Unionsbürgerinnen gegenüber Frauen aus Drittstaaten, die von Regelungen zur erleichterten Arbeitsaufnahme wie beispielsweise § 6a der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) Gebrauch machen können, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welcher Form in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Opfer von Menschenhandel, die bereit sind, als Zeuginnen in Strafprozessen auszusagen, staatlich alimentiert werden, und wie beurteilt sie diese?
Inwieweit plant die Bundesregierung geschlechterdifferenzierte und zielgruppenspezifische Maßnahmen für Betroffene des Menschenhandels sowohl im Bereich sexualisierter Ausbeutung als auch im Bereich der Arbeitsausbeutung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den erhöhten Bedarf der oftmals traumatisierten Frauen hinsichtlich der Übernahme von Kosten von Dolmetschern, ärztlicher Grundversorgung und Therapien zu ihrer Stabilisierung?
Welche Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden im Umgang mit den Opfern von Menschenhandel zu schulen?
Wie wird die Bundesregierung auf eine verstärkte Zertifizierung durch das RAL-Gütezeichen hinwirken, um Ausbeutung und Missbrauch von Au-pairs zu verhindern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit Einführung des Prostitutionsgesetzes die Straftaten im Bereich des Menschenhandels zurückgegangen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchem Rahmen findet die Zusammenarbeit innerhalb der „Bund- Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel“ statt?
a) Welche Akteure haben sich wie häufig seit ihrer Entstehung getroffen?
b) Welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?
Wie unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe Aufklärungskampagnen in den Heimatländern, um über die Strukturen und Gefahren des Menschenhandels zu informieren?