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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Ausgestaltung des Familienzeitkredits

Voraussetzungen für den Erhalt eines Familienzeitkredits zur Vergrößerung des finanziellen Spielraums von Familien zur Kindererziehung oder zur Pflege der Angehörigen, Beurteilung eines Familienzeitkredits durch die Kreditwirtschaft, weitere Details zum Familienkredit, Ausgestaltung der Ausfallbürgschaft des Bundes, Auswirkungen der Ausfallbürgschaft auf den Haushalt

Fraktion

FDP

Datum

06.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1352217. 06. 2009

Die Ausgestaltung des Familienzeitkredits

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Dr. Erwin Lotter, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In dem Memorandum „Familie leben. Impulse für eine familienbewusste Zeitpolitik“ vom Mai 2009 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auf der Grundlage von Beiträgen der Agendagruppe des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen, der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums bei der Prognos AG und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde, wird in Kapitel III auf das Dilemma hingewiesen, dass derjenige, der sich mehr Zeit für seine Angehörigen nehmen will, oftmals in dem Dilemma stehe, sich hierfür finanziell einschränken zu müssen. Zeiten, die für die Zuwendung und Fürsorge für die Familien aufgewendet werden, könnten vergleichbar mit der Zeit, die für Bildung aufgewendet wird, gefördert werden. Es wird weiter ausgeführt, dass mit der Einrichtung eines „Familienzeitkredits“ Familien in jeder Lebensphase in die Lage versetzt werden könnten, ihre Freiräume für die gegenseitige Fürsorge zu erweitern und hierfür finanzielle Unterstützung zu erhalten. Zinsgünstige Kredite könnten insbesondere Erwerbstätige in die Lage versetzen, hiermit einen vorübergehenden Ausstieg aus dem Beruf oder eine Verringerung der Erwerbstätigkeit mitzufinanzieren. Als Einmalzahlungen oder als Monatsraten und mit einer Ausfallbürgschaft des Bundes gegenüber dem Kreditgeber versehen, könnte der „Familienzeitkredit“ so helfen, den finanziellen Spielraum von Familien zur Kindererziehung oder zur Pflege der Angehörigen zu vergrößern und so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Familien und des sozialen Engagements leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sollen die Voraussetzungen für den Erhalt eines Familienzeitkredits im Einzelnen etwa mit Blick auf die Dauer des Kredits bzw. Stundung oder Rückzahlungsmodalitäten im Einzelnen ausgestaltet sein?

2. Wie beurteilt die Kreditwirtschaft die mögliche Einführung eines Familienzeitkredites?

3. Wie soll eine möglichst einfache, unbürokratische und flexible Ausgestaltung von Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und Abwicklung des Familienkredits gewährleistet werden?

4. Sofern sich die Höhe des Kredits an dem Elterngeld orientieren soll, das maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt, inwieweit plant die Bundesregierung Vereinfachungen bei der Einkommensermittlung insbesondere bei Selbstständigen?

5. Wie viele Elternteile werden nach Schätzungen der Bundesregierung voraussichtlich einen solchen Familienkredit in Anspruch nehmen?

6. Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie für Familien für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit einen Familienzeitkredit mit staatlicher Ausfallbürgschaft schaffen möchte, während die Kosten für private Ganztagsschulen nur zu 30 Prozent steuerlich berücksichtigungsfähig sind?

7. Sollen nach Überlegungen der Bundesregierung den Familienzeitkredit nur Familien mit Kindern erhalten oder auch solche, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen?

8. Falls dies der Fall sein sollte, inwiefern soll je nach Alter der Darlehensnehmer die Höhe und Laufzeit des Kredits begrenzt werden, um eine Rückzahlung sicherzustellen?

9. Inwieweit gibt es darüber hinaus Überlegungen der Bundesregierung, Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen stärker als bisher steuerlich zu berücksichtigen?

10. Wie soll die Ausfallbürgschaft des Bundes im Einzelnen ausgestaltet sein?

11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Haushalt aufgrund dieser Ausfallbürgschaft ein?

Fragen11

1

Wie sollen die Voraussetzungen für den Erhalt eines Familienzeitkredits im Einzelnen etwa mit Blick auf die Dauer des Kredits bzw. Stundung oder Rückzahlungsmodalitäten im Einzelnen ausgestaltet sein?

2

Wie beurteilt die Kreditwirtschaft die mögliche Einführung eines Familienzeitkredites?

3

Wie soll eine möglichst einfache, unbürokratische und flexible Ausgestaltung von Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und Abwicklung des Familienkredits gewährleistet werden?

4

Sofern sich die Höhe des Kredits an dem Elterngeld orientieren soll, das maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt, inwieweit plant die Bundesregierung Vereinfachungen bei der Einkommensermittlung insbesondere bei Selbstständigen?

5

Wie viele Elternteile werden nach Schätzungen der Bundesregierung voraussichtlich einen solchen Familienkredit in Anspruch nehmen?

6

Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie für Familien für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit einen Familienzeitkredit mit staatlicher Ausfallbürgschaft schaffen möchte, während die Kosten für private Ganztagsschulen nur zu 30 Prozent steuerlich berücksichtigungsfähig sind?

7

Sollen nach Überlegungen der Bundesregierung den Familienzeitkredit nur Familien mit Kindern erhalten oder auch solche, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen?

8

Falls dies der Fall sein sollte, inwiefern soll je nach Alter der Darlehensnehmer die Höhe und Laufzeit des Kredits begrenzt werden, um eine Rückzahlung sicherzustellen?

9

Inwieweit gibt es darüber hinaus Überlegungen der Bundesregierung, Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen stärker als bisher steuerlich zu berücksichtigen?

10

Wie soll die Ausfallbürgschaft des Bundes im Einzelnen ausgestaltet sein?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Haushalt aufgrund dieser Ausfallbürgschaft ein?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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