BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Energiepolitik der Bundesregierung - Bilanz und Versäumnisse

<span>Entwicklung des Strom- und Energieverbrauchs, Effizienzsteigerungen zur Umsetzung der EDL-Richtlinie der EU, Regel- und Grundlastfähigkeit von Energien aus schwankungsanfälligen Quellen (Wind, Sonne), Akzeptanzprobleme neuer Technologien, Fehlen eines CCS-Gesetzes, KWK-Projekte, Auswirkungen der Finanzkrise, Braunkohle und erneuerbare Energien im zukünftigen Energiemix, Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien, Stromimporte, Strompreisentwicklung</span>

Fraktion

FDP

Datum

22.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1371401. 07. 2009

Energiepolitik der Bundesregierung – Bilanz und Versäumnisse

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Energieversorgung in Deutschland befindet sich in einer Phase des Umbruchs. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden eine Vielzahl von Großkraftwerken ihre vorgesehene Betriebsdauer erreicht haben und sind durch neue Anlagen zu ersetzen. Gleichzeitig erfordern Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Bau hocheffizienter Kohle- und Gaskraftwerke. Erheblicher Ersatz- und Neubedarf besteht auch in der Leitungsinfrastruktur. Auch hier sind für die Nutzung der Offshore-Windenergie wichtige Leitungsprojekte vielfach in Verzug. Daher ist die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung daraufhin zu untersuchen, ob sie die richtigen Weichenstellungen getroffen hat, um die Energieversorgung der Zukunft versorgungssicher, klimafreundlich und bezahlbar zu machen.

In der Stromversorgung der Zukunft wird sich die Erzeugungsstruktur der Stromversorgung anders als in der durch Großkraftwerke geprägten Vergangenheit erheblich vielfältiger darstellen. Neben kohle- und gasgefeuerten Großkraftwerken werden kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie eine Vielzahl von Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen gemeinsam Strom zur Verfügung stellen. Auf der Erzeugungsseite stellt sich die Herausforderung, immer stärker anwachsende Anteile von stark fluktuierenden und dezentralen Energiequellen durch intelligente Stromnetze und marktfähige Lösungen in den Strommarkt zu integrieren. Der Beitrag der Kohle insbesondere der heimischen Braunkohle zu einem versorgungssicheren Energiemix kann langfristig nur durch den Einsatz sauberer Kohletechnologien erhalten werden. Auf der Nachfrageseite erfordert eine nachhaltige Energieversorgung das wirtschaftliche Ausschöpfen aller Effizienzpotenziale in Unternehmen, durch hocheffiziente Produkte und energiesparendes Verhalten.

Drucksache 16/13714 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesregierung ist ihrer energiepolitischen Kernaufgabe, den rechtlichen Rahmen für die aufgezeigten Weichenstellungen in der Energieversorgung zu schaffen, nur unzureichend nachgekommen. Ein Konzept für die intelligente Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem und den Energiemarkt fehlt. Ein deutschlandweiter Regelenergiemarkt ist ebenso wie eine deutschlandweite Netzgesellschaft immer noch nicht installiert. Im Bereich der Energieeffizienz hat Deutschland anders als elf Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen noch nicht umgesetzt und droht das darin vorgesehene Einsparungsziel von neun Prozent des Energieverbrauchs bis 2017 zu verfehlen.

Gleichzeitig gefährden im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, die anhaltende Planungsunsicherheit im Kraftwerksbau und die Finanzkrise das Überleben der energieintensiven Industrien in Deutschland. Nach einer Studie von der Unternehmensberatung A.T. Kearney ist beim Strompreis mittelfristig mit einem Anstieg von mindestens 50 Prozent zu rechnen, da der Bau neuer, effizienter Kraftwerke in Deutschland nicht schnell genug vorankommt und voraussichtlich stattdessen alte und ineffiziente Kraftwerke mit hohem Bedarf an teuren CO2-Zertifikaten länger betrieben werden müssen.

Im Koalitionsvertrag von 2005 haben CDU, CSU und SPD angekündigt: „Den Oligopolen im deutschen Strom- und Gasmarkt soll unter anderem durch eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs entgegengewirkt werden. Dazu ist auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Transitkapazitäten sowie für den deutschen Gasmarkt auf den Aufbau von Flüssig-Erdgasstrukturen hinzuwirken.“ Zwar ist auf den Strom- und Gasmärkten eine gewisse Belebung im Endkundengeschäft zu verzeichnen, die jedoch an den Oligopolstrukturen in der Energieerzeugung bisher nichts geändert hat. Weiterhin ist es den Endverbrauchern nicht möglich, sich für Biogas zu entscheiden, da die Biogaseinspeisung ins Gasnetz durch die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beschränkt wurde. Grenzüberschreitende Energielieferungen wurden ebenfalls nicht in einem wettbewerbswirksamen Umfang ausgebaut. Statt dem geforderten Aufbau von Flüssiggasstrukturen hat das Unternehmen E.ON AG seine Beteiligung an einem Flüssiggas- Importterminal im Ausland (Rotterdam) bekannt gegeben. Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsstruktur gingen allein von der EU-Kommission aus. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt Deutschland gegen das sog. 2. Binnenmarktpaket aus dem Jahr 2003, da u. a. verbraucherschützende EU- Vorschriften und für den diskriminierungsfreien Netzzugang wichtige Regeln aus den EU-Richtlinien immer noch nicht umgesetzt wurden. Die EU-Kommission hat daher am 25. Juni 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Von welcher Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland geht die Bundesregierung derzeit aus, auf welchen Daten beruhen diese Prognosen, und welche Auswirkungen haben die Stromverbrauch-Entwicklung und die Erreichung der von der Bundesregierung beschlossenen Klimaziele?

2

Wie hat sich der Energieverbrauch in Deutschland und in der deutschen Wirtschaft ab 2005 bis heute entwickelt (Auflistung pro Jahr)?

3

Wie will die Bundesregierung die Einhaltung des von der EU verbindlich vorgegebenen Ziels einer Effizienzsteigerung bis Ende 2016 um neun Prozent angesichts der Tatsache sicherstellen, dass sich die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bisher nicht auf einen gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung der Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richtlinie) einigen konnte?

4

Warum wird die von der dena betriebene Online-Projektbörse, die Anbieter und Nachfrager von Energieeffizienzmaßnahmen und -projekten miteinander in Kontakt bringen soll, bisher nur unzureichend von Unternehmen genutzt?

5

Wie viele und welche Projekte – unterteilt in Energieberatungen und Investitionen für Energieeinsparmaßnahmen – wurden seit Einführung des Förderprogramms „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ am 21. Februar 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert?

6

Welche marktkonformen Instrumente und Handlungsoptionen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung, um Investitionen von Unternehmen in Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz anzuregen und zu fördern?

7

Befürwortet die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung von Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion dienen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

8

Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen im Bereich des Energie-Contractings nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

9

Nach Artikel 4 Absatz 2 der EDL-Richtlinie ist Deutschland – wie jeder EU-Mitgliedstaat – verpflichtet ein Zwischenziel für das dritte Jahr des Anwendungszeitraums der EDL-Richtlinie, d. h. für 2010 zu benennen, und wie hoch ist dieses Ziel, und wo steht Deutschland bei dessen Erfüllung gegenwärtig?

10

Welche Anreize hat die Bundesregierung bisher im rechtlichen Rahmen sowie bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben gesetzt, um die Erzeugung von Strom aus schwankungsanfälligen Quellen (Wind, Sonne) stärker regelfähig bzw. grundlastfähig zu machen?

11

Welche Anstrengungen unternehmen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das BMWi (jeweils einzeln), um perspektivisch grundlastfähigen Solarstrom aus Nordafrika importieren zu können?

12

Warum wurden Anreize wie die so genannte Marktprämie und Anreize für Kombikraftwerke nicht eingeführt?

13

Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um der immer stärker sinkenden Akzeptanz von Bürgern, neue Energieerzeugungsanlagen, Freileitungen oder die Erprobung neuer Technologien in der eigenen Nachbarschaft zu dulden, entgegenzuwirken und um den Energiestandort Deutschland langfristig zu sichern?

14

Sieht die Bundesregierung in diesem ablehnenden Verhalten einen Ausdruck mangelnden Wissens, der die Notwendigkeit anzeigt, mehr in die Bildung zu investieren, um Menschen ein breiteres Wissen über fundamentale Zusammenhänge in Klima- und Energiefragen zu verschaffen?

15

Welche kurzfristigen und längerfristigen Folgen sind durch das Fehlen eines CCS-Gesetzes (CCS – Carbon Capture and Storage) unter anderem für den Einsatz deutscher Braunkohle im Energiemix zu erwarten?

16

Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der „Leipziger Volkszeitung“ am 20. Juni 2009 zitierten Äußerung des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU): „Die deutsche Braunkohleindustrie braucht für die Erprobung der CCS-Technologie einen sicheren Rechtsrahmen. Würde das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögert werden, droht die Gefahr, dass Deutschland hier seine Technologieführerschaft verliert. Als Hochtechnologieland sollten wir die Chancen und Risiken dieser Technologie unvoreingenommen erproben und dann auf dieser Basis entscheiden“ dazu, dass das CCS-Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, und welches sind die Gründe dafür?

17

Hält die Bundesregierung die Ängste und Sorgen von Bürgern in denjenigen Regionen, die potenzielle Lagerstätten für die Speicherung des Kohlendioxids in tiefen geologischen Schichten haben, für berechtigt?

18

Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die gegenwärtig in Bau befindlichen 25 Kraftwerke eine Änderung an der Oligopolstruktur in der Stromerzeugung ergeben?

19

Welche konkreten Kraftwerksprojekte auf der Grundlage von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind der Bundesregierung bekannt, die sich im Bau oder unmittelbar vor Baubeginn befinden und von der Förderung aus dem KWK-Gesetz profitieren werden?

20

Um welchen Anteil wird die von diesen Anlagen erzeugte Strommenge in Umsetzung der Meseberg-Beschlüsse den gesamten Anteil Strom aus KWK-Anlagen erhöhen?

21

In welchem Umfang hat sich die Nachfrage nach Nah- oder Fernwärme in Deutschland im Verhältnis zu dem Wärmeerzeugungsangebot aus KWK-Anlagen in den Jahren 2005 bis 2009 gesteigert? Welche Tendenzen sind absehbar?

22

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Finanzkrise auf den Neubau von Kohle- und Gaskraftwerken sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass sich als Folge der Finanzkrise die Kosten für Fremdkapital verteuern und dadurch der längere Betrieb alter, klimaschädlicher Kraftwerke zu erwarten ist?

24

Welche Auswirkungen sind für die Errichtung der Windenergieparks erkennbar? Ist die Fremdfinanzierung von solchen Projekten noch gesichert?

25

Welche Bedeutung soll der Braunkohle im Energiemix der Zukunft (2020) zukommen?

26

In welchem prozentualen Umfang wäre im Vergleich zum heutigen Stand die Energieerzeugung der Zukunft im Jahr 2020 von staatlicher Förderung (EEG, KWKG) abhängig, wenn die Zielvorgaben des Integrierten Energie- und Klimaprogramms erreicht werden würde?

27

Von welchen Investitionskosten geht die Bundesregierung aktuell aus, damit die IEKP-Ziele bis 2020 erreicht werden können, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionskosten im Fall der Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke?

28

Hält die Bundesregierung Annahmen des Bundesverbandes Erneuerbarer Energien für realistisch, der für 2030 von einem Anteil der erneuerbaren Energien von 47 Prozent an der Stromversorgung ausgeht?

29

Welche Folgen für die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks wären bezüglich der Energieträger und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Gas- und Kohlekraftwerken zu erwarten, wenn die Anteile schwankungsanfälliger Stromerzeugung (Wind und Sonne) ab 2020 auf 35 Prozent und mehr ansteigen würden?

30

Ist nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die „Systementscheidung“ für oder gegen den künftigen Einsatz so genannter Grundlastkraftwerke zu treffen?

31

Wären Gaswerke in der Lage längere Zeit (z. B. über zwei Wochen) in windschwachen Zeiten die notwendige Grundlast bereitzustellen?

32

In welchem Umfang und welche Art von Kraftwerken sind zur Bereitstellung von Reserveleistung erforderlich, wenn schwankungsanfällige Stromerzeugung (a) einen Anteil von 30 Prozent (b) einen Anteil von 40 Prozent an der Nettostromerzeugung stellt, falls die Nutzung von Stromspeichertechnologien bis dahin nicht in nennenswerten Umfang zur Verfügung steht?

33

Hält die Bundesregierung eine ausschließliche Bereitstellung von Reserveleistung durch Gaskraftwerke, wie sie vom Sachverständigenrat für Umweltfragen befürwortet wird, mit dem Ziel langfristiger Versorgungssicherheit mit § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vereinbar?

34

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um die Forschung und Entwicklung von Energiespeichern zu beschleunigen, und wie ist Deutschland bzw. Europa international hinsichtlich der Speicherforschung positioniert (Auflistung vergleichender Daten zu Investitionen, staatlichen Fördersummen etc.)?

35

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, dass fast zwei Jahrzehnte nach Wiederherstellung der deutschen Einheit die Einwohner im Osten Deutschlands immer noch signifikant höhere Strompreise zahlen als in den alten Bundesländern?

36

Wie ist in den laufenden Arbeiten der EU-Arbeitsgruppen zur Bestimmung der „exposed industries“ sichergestellt, dass die energieintensive Industrie in Deutschland vor wettbewerbsverzerrenden Belastungen durch CO2-Zertifikatskosten geschützt wird und dabei Kuppelproduktionen und energieintensive Teil-Industrien sachgerecht abgegrenzt werden?

37

Wie will die Bundesregierung bis 2013 die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien erhalten?

38

Plant die Bundesregierung die Möglichkeit zur Förderung energieintensiver Unternehmen über die kostenlose Vergabe von Emissionsrechten hinaus zu nutzen, und aus welchen HaushaltsTiteln soll dies gegebenenfalls erfolgen?

39

Hat die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart („Deshalb werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen.“) die genannten Entlastungsmöglichkeiten für die Wirtschaft ausgeschöpft, und welche Entlastungen sind dies?

40

In welchem Maß hat sich der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten in den Bereichen Erzeugung, Erstabnehmer und Endkunden in den Jahren 2005 bis 2009 intensiviert (Auflistung von Zahlen und Fakten zu den vier Bereichen, nach Jahren aufgeführt)?

41

Hat dies zu einer Veränderung der Marktanteile der drei bzw. fünf größten Energieversorger geführt (Auflistung der jeweiligen Marktanteile aus den Jahren 2005 und 2009)?

42

In welchem Umfang haben sich die Nettostromimporte aus den Nachbarländern Deutschlands im Verlauf der Jahre 2005 bis 2009 verändert (Auflistung der Zahlen nach Jahren)?

43

Aus welchen Gründen – außer von Verzögerungen der Genehmigungs- und Planungsverfahren – ist der Kapazitätsausbau von Kuppelstellen bei Strom und die Verknüpfung der Gasmärkte mit den Nachbarländern Deutschlands nicht vorangekommen?

44

Aus welchen Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung der Importstrom nicht in signifikantem Ausmaß auf den deutschen Strommärkten wettbewerbswirksam geworden?

45

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob Importeure von Strom aus Nachbarländern Deutschlands Händler waren, die nicht E.ON, RWE, Vattenfall oder EnBW zuzurechnen sind? Wenn ja, wie hoch war ihr Importvolumen in den Jahren 2005 bis 2009, aufgelistet pro Jahr?

46

Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Elektromobilität zur Nutzung und Speicherung von Strom aus fluktuierenden Quellen?

47

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen einer aktuellen Studie der Fachhochschule Gelsenkirchen, nach der seit Marktöffnung die Strompreise privater Haushalte im Zeitraum 1998 bis 2007 lediglich um fünf Prozent gesunken sind, während die Gewinne in der Strombranche in der gleichen Zeit u. a. als Folge hoher Marktkonzentration um 118 Prozent gestiegen seien?

48

Welche Vorwürfe erhebt die EU-Kommission in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland wegen teilweiser Nichtumsetzung des 2. Binnenmarktpakets im Einzelnen, und wie stellt sich die Bundesregierung zu diesen Vorwürfen?

Berlin, den 30. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen