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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter

<span>Gründe für die Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, unterschiedliche Zunahmen in einzelnen Bundesländern, Gründe für gestiegene Zahlen bei jüngeren Kindern, Zahl der Sorgerechtsentzüge, Zusammenhang zwischen erhöhter Zahl der Inobhutnahmen und höheren Ausgaben für den Kinderschutz, Gründe für die fehlende Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes</span>

Fraktion

FDP

Datum

20.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1371501. 07. 2009

Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter

der Abgeordneten Miriam Gruß, Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Minderjährige können sich selbst in Obhut begeben; der Inobhutnahme kann aber auch eine Meldung Dritter vorausgehen. Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007 und entspricht einer Steigerung von 14,4 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2005 betrage die Steigerung 26 Prozent. Bereits um die Jahrtausendwende habe die Zahl der jährlichen Inobhutnahmen bei über 31 000 gelegen, sei dann aber bis 2005 auf 25 700 gesunken. Seitdem sei die Zahl wieder deutlich angewachsen.

Berücksichtige man die rückläufige Zahl der jungen Menschen in der Bevölkerung, zeige sich gegenüber 2000 auch eine gestiegene Intensität: Im Jahr 2000 seien 20 von 10 000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Obhut genommen worden, im Jahr 2008 waren es 23 von 10 000.

Insbesondere in der Altersstruktur der in Obhut genommenen Kinder habe es erhebliche Veränderungen gegeben. Der Anteil der unter Dreijährigen aller in Obhut genommenen Minderjährigen habe sich von 5 Prozent im Jahr 2000 auf 10 Prozent im Jahr 2008 verdoppelt. Bei den Drei- bis Achtjährigen sei der Anteil im gleichen Zeitraum von 9 auf 14 Prozent gestiegen. Im Jahr 2000 seien, wiederum auf die Bevölkerung bezogen, 6 von 10 000 Kindern unter neun Jahren in Obhut genommen worden, im Jahr 2008 seien es 12 von 10 000 gewesen. Diese Zahlen deuteten nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben.

Als meist genannter Anlass für die Inobhutnahme sei die Überforderung der Eltern genannt worden (in 44 Prozent aller Fälle). Bei 7 700 Kindern und Jugendlichen oder 24 Prozent der Fälle seien Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden. Daten zu den Zeiten der Inobhutnahmen finden sich in der diesjährigen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007?

2

Inwieweit unterscheiden sich die Zahlen der Inobhutnahmen zwischen den Bundesländern (bitte nach Altersgruppen bis zum Alter von drei Jahren, der Drei- bis Achtjährigen sowie der älteren Kinder, nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)?

3

Inwieweit ist auch eine Erhöhung der Zahl der Sorgerechtsentzüge zu verzeichnen?

4

Wie hat sich die Zahl von Meldungen von Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt während der Jahre 2007 und 2008 verändert?

5

Wie hoch ist der Anteil derjenigen Kinder, die auf eigenen Wunsch in Obhut genommen wurden, und in wie vielen Fällen waren Dritte an der Inobhutnahme beteiligt (wenn möglich, bitte nach Polizei, Erzieherinnen und Erziehern, Kinder- und Jugendnotdiensten u. a. sowie nach dem Alter der Kinder und den Bundesländern differenzieren)?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auslegung des Statistischen Bundesamtes, die gestiegenen Zahlen bei jüngeren Kindern deuteten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben?

7

Wie hoch ist der Anteil der Inobhutnahmen, die am Wochenende oder nach 17 Uhr stattfinden?

8

Inwieweit haben sich während der letzten fünf Jahre Veränderungen bei der Ausstattung der Jugendämter und deren Ausgabenbudgets mit Blick auf den Kinderschutz für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, für die Drei- bis Achtjährigen sowie die älteren Kinder in den Bundesländern ergeben?

9

Lässt sich ein Zusammenhang aus den bekannten Daten zur Zahl der Inobhutnahmen und den für den Kinderschutz zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Bundesländern ableiten, und wenn ja, welcher?

10

Welche Gründe haben in den letzten zehn Jahren in statistisch relevanter Zahl zu Inobhutnahmen geführt?

11

Inwieweit kann ein Zusammenhang zwischen einer erhöhten Zahl von Inobhutnahmen kleinerer Kinder und möglicherweise mehr Mitteln für den Kinderschutz in den einzelnen Bundesländern aus den Daten oder eine Verschiebung im Budget aus den Daten einzelner Altersgruppen abgeleitet werden?

12

Welche Maßnahmen sind in den Bundesländern ergriffen worden, um einer Überforderung der Eltern bei Erziehungsaufgaben zu begegnen?

13

Welche Maßnahmen haben die Bundesländer zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch ergriffen, und welche Rolle hat hierbei das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ eingenommen?

14

Für welche Dauer wurden Kinder etwa in Einrichtungen oder bei Pflegefamilien nach der Inobhutnahme untergebracht (bitte differenzieren zwischen den bis dreijährigen Kindern, den Drei- bis Achtjährigen und den älteren Kindern und dem Geschlecht)?

15

Wie hoch ist der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen, die nach der Inobhutnahme an die Eltern auf deren Wunsch herausgegeben werden, und in wie vielen Fällen wurde eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt?

16

Welches sind die Gründe dafür, dass das Kinderschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nach der umfangreichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages nicht verabschiedet wurde?

Berlin, den 30. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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