BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Systemrelevanz

<span>Begründung der Verstaatlichung der HRE u. a. mit deren Systemrelevanz: als &quot;systemrelevant&quot; einzuschätzende Banken und Wirtschaftsunternehmen, Einstufungskriterien, Konsequenzen für Prüfung durch die Finanzaufsicht, Mittelbereitstellung im Rahmen der Rettungspakete, zwingende Vermeidung von Insolvenz u. a.</span>

Fraktion

FDP

Datum

06.08.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1372601. 07. 2009

Systemrelevanz

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung begründet die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) unter anderem damit, dass es sich dabei um eine systemrelevante Bank handele. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/5878 zu den Fragen 4 und 5 schreibt die Bundesregierung, dass der Begriff „systemrelevant“ nicht gesetzlich definiert sei, sondern dass die „Abgrenzung bei der laufenden Aufsicht“ erfolge. Der Fall HRE verdeutlicht, welche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit der Rettung von so genannten systemrelevanten Banken bzw. Unternehmen verbunden sein können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Banken bzw. Unternehmen in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung „systemrelevant“?

2. Seit wann erfasst die Bundesregierung die so genannte Systemrelevanz von Unternehmen?

3. Wertet die Bundesregierung generell nur Banken als systemrelevant oder auch sonstige Wirtschaftsunternehmen, und um welche Unternehmen handelt es sich dabei?

4. Auf welchen Daten bzw. Informationen beruht die Einstufung einer Bank als Institut mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz, und inwieweit ist diese Einstufung für die Öffentlichkeit transparent?

5. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Systemrelevanz, und auf welche Weise ist eine ausreichend eindeutige Unterscheidung zwischen keiner, geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz sichergestellt?

6. Welches Verfahren liegt einer Einstufung der Systemrelevanz zugrunde, wer nimmt die entsprechende Einstufung vor, in welchen Akten wird sie vermerkt, und von welchen Entscheidungsebenen bzw. Institutionen muss sie bestätigt werden?

7. Auf welche Weise ist nach Ansicht der Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit einer entsprechenden Einschätzung der Systemrelevanz gesichert?

8. Wie hat sich die Anzahl der Banken mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?

9. Wann wurde die HRE erstmalig als systemrelevant eingestuft, und auf welchen konkreten Zahlen und Informationen beruhte diese Einschätzung?

10. Welche Pfandbrief emittierenden Banken sind nach Ansicht der Bundesregierung systemrelevant?

11. Wie oft werden Banken mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz von der deutschen Finanzaufsicht geprüft, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Prüfintensität der deutschen Finanzaufsicht bei Banken ohne Systemrelevanz dar?

12. Mit welchen Konsequenzen ist die Einschätzung einer Bank als systemrelevant in Bezug auf die Finanzaufsicht bzw. die Geschäftspolitik des Unternehmens verbunden?

13. Werden die Banken bzw. Unternehmen von ihrer Einstufung als gering, mittel bzw. hoch systemrelevant in Kenntnis gesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Vorgehensweise?

14. Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen, sich gegen eine Einstufung als niedrig, mittel bzw. hoch systemrelevant zu widersetzen, und in wie vielen Fällen haben Unternehmen eine entsprechende Einstufung abgelehnt bzw. eine solche gefordert?

15. Auf welche Summe belaufen sich die Bilanzsummen, Gewinne bzw. Verluste der Banken mit niedriger, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz?

16. Verfügt die Bundesregierung jederzeit über ausreichend Informationen, um eine Gefährdung systemrelevanter Unternehmen frühzeitig zu erkennen, und auf welche Weise ist dies sichergestellt?

17. Lässt sich die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gesondert über die Situation der systemrelevanten Unternehmen informieren, welche Hierarchie- bzw. Fachebenen des BMF werden dabei regelmäßig mit einbezogen, und in welchem Turnus erfolgt diese Information?

18. Wie hoch ist die Summe der Mittel, welche die Bundesregierung Unternehmen mit a) geringer, b) mittlerer, c) hoher Systemrelevanz im Rahmen der Rettungspakete zur Verfügung gestellt hat, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Summe der Mittel dar, welche die Bundesregierung Unternehmen ohne Systemrelevanz zur Verfügung gestellt hat?

19. Ist der Staat nach Ansicht der Bundesregierung in der Lage, das Überleben aller als systemrelevant eingestuften Unternehmen zu sichern, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

20. Ist mit der Einstufung eines Unternehmens als gering, mittel bzw. hoch systemrelevant auch der Entwurf eines Krisenplanes bzw. -szenarios verbunden, und wenn ja, von wem wird dieser erstellt, und wenn nein, warum ist ein solcher nach Ansicht der Bundesregierung verzichtbar?

21. Gilt nach Ansicht der Bundesregierung für alle Unternehmen mit hoher Systemrelevanz der Grundsatz, dass diese nicht in die Insolvenz gehen dürfen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

Fragen21

1

Welche Banken bzw. Unternehmen in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung „systemrelevant“?

2

Seit wann erfasst die Bundesregierung die so genannte Systemrelevanz von Unternehmen?

3

Wertet die Bundesregierung generell nur Banken als systemrelevant oder auch sonstige Wirtschaftsunternehmen, und um welche Unternehmen handelt es sich dabei?

4

Auf welchen Daten bzw. Informationen beruht die Einstufung einer Bank als Institut mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz, und inwieweit ist diese Einstufung für die Öffentlichkeit transparent?

5

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Systemrelevanz, und auf welche Weise ist eine ausreichend eindeutige Unterscheidung zwischen keiner, geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz sichergestellt?

6

Welches Verfahren liegt einer Einstufung der Systemrelevanz zugrunde, wer nimmt die entsprechende Einstufung vor, in welchen Akten wird sie vermerkt, und von welchen Entscheidungsebenen bzw. Institutionen muss sie bestätigt werden?

7

Auf welche Weise ist nach Ansicht der Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit einer entsprechenden Einschätzung der Systemrelevanz gesichert?

8

Wie hat sich die Anzahl der Banken mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz seit Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?

9

Wann wurde die HRE erstmalig als systemrelevant eingestuft, und auf welchen konkreten Zahlen und Informationen beruhte diese Einschätzung?

10

Welche Pfandbrief emittierenden Banken sind nach Ansicht der Bundesregierung systemrelevant?

11

Wie oft werden Banken mit geringer, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz von der deutschen Finanzaufsicht geprüft, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Prüfintensität der deutschen Finanzaufsicht bei Banken ohne Systemrelevanz dar?

12

Mit welchen Konsequenzen ist die Einschätzung einer Bank als systemrelevant in Bezug auf die Finanzaufsicht bzw. die Geschäftspolitik des Unternehmens verbunden?

13

Werden die Banken bzw. Unternehmen von ihrer Einstufung als gering, mittel bzw. hoch systemrelevant in Kenntnis gesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Vorgehensweise?

14

Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen, sich gegen eine Einstufung als niedrig, mittel bzw. hoch systemrelevant zu widersetzen, und in wie vielen Fällen haben Unternehmen eine entsprechende Einstufung abgelehnt bzw. eine solche gefordert?

15

Auf welche Summe belaufen sich die Bilanzsummen, Gewinne bzw. Verluste der Banken mit niedriger, mittlerer bzw. hoher Systemrelevanz?

16

Verfügt die Bundesregierung jederzeit über ausreichend Informationen, um eine Gefährdung systemrelevanter Unternehmen frühzeitig zu erkennen, und auf welche Weise ist dies sichergestellt?

17

Lässt sich die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gesondert über die Situation der systemrelevanten Unternehmen informieren, welche Hierarchie- bzw. Fachebenen des BMF werden dabei regelmäßig mit einbezogen, und in welchem Turnus erfolgt diese Information?

18

Wie hoch ist die Summe der Mittel, welche die Bundesregierung Unternehmen mit a) geringer, b) mittlerer, c) hoher Systemrelevanz im Rahmen der Rettungspakete zur Verfügung gestellt hat, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Summe der Mittel dar, welche die Bundesregierung Unternehmen ohne Systemrelevanz zur Verfügung gestellt hat?

19

Ist der Staat nach Ansicht der Bundesregierung in der Lage, das Überleben aller als systemrelevant eingestuften Unternehmen zu sichern, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

20

Ist mit der Einstufung eines Unternehmens als gering, mittel bzw. hoch systemrelevant auch der Entwurf eines Krisenplanes bzw. -szenarios verbunden, und wenn ja, von wem wird dieser erstellt, und wenn nein, warum ist ein solcher nach Ansicht der Bundesregierung verzichtbar?

21

Gilt nach Ansicht der Bundesregierung für alle Unternehmen mit hoher Systemrelevanz der Grundsatz, dass diese nicht in die Insolvenz gehen dürfen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen