Entwicklung des Bankkontenstammdatenabrufs
der Abgeordneten Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 wurde die Abgabenordnung (AO) um die Vorschriften des § 23 Absatz 7 und 8 und des § 93b ergänzt, wonach den Finanzbehörden ein Zugriff auf bestimmte Daten, die von Kreditinstituten vorgehalten werden müssen, erlaubt wird. Über die Finanzbehörden erhalten auch andere Behörden der Sozialverwaltung und Gerichte Auskunft, wenn die anfragende Behörde oder das anfragende Gericht ein Gesetz anwendet, das an „Begriffe des Einkommensteuergesetzes“ anknüpft und eigene Ermittlungen dieser Behörde ihrer Versicherung nach nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Weil das automatisierte Kontenabrufverfahren einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, hat inzwischen das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens entscheiden müssen. Die Karlsruher Richter bewerteten das Verfahren im Wesentlichen als verfassungskonform, weil die damit verfolgten öffentlichen Belange, wie z. B. die Verhinderung von Straftaten und Sozialmissbrauch sowie die Förderung der Steuergerechtigkeit, es rechtfertigten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Bankkontenstammdaten wurden bislang im Jahr 2009 gemäß § 93 Absatz 7 AO abgefragt?
Wie viele Bankkontenstammdaten wurden bislang im Jahr 2009 von den Finanzbehörden gemäß § 93 Absatz 8 AO an andere ersuchende Behörden in welchem Umfang weitergeleitet?
Welche Behörden haben in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gemäß § 93 Absatz 8 AO die Bankkontenstammdatenabfrage veranlasst?
Für welche Straftaten und in welchem Umfange wurden Bankkontenstammdaten in den Jahren 2007, 2008 und 2009 an die Polizeibehörden einerseits und die Staatsanwaltschaften andererseits weitergeleitet?
In wie vielen Fällen seit Einführung der Abrufmöglichkeit wurden die Betroffenen wegen angeblicher Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht vorher um Sachaufklärung ersucht?
In wie vielen Fällen seit Einführung der Abrufmöglichkeit wurden die Betroffenen wegen angeblicher Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht nachträglich von dem Bankkontenstammdatenabruf informiert?