Europaweite Empfehlung zur Regelung von Managergehältern
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Thema Managergehälter gehört zurzeit in Deutschland zu den meist diskutierten Fragen im Rahmen des Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftspolitik. Am 19. Juni 2009 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Bundestagsdrucksache 16/12278) gegen die Stimmen der Fraktion der FDP verabschiedet. Die Fraktion der FDP hatte einen Antrag mit dem Titel „Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern“ (Bundestagsdrucksache 16/10885) eingebracht.
Am 30. April 2009 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften (ABl. L 120 vom 15. 5. 2009, S. 28 ff.) sowie eine Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 120 vom 15. 5. 2009, S. 22 ff.) vorlegt. Beide werden von einer Kommissionsmitteilung (KOM(2009) 211) begleitet.
Die Kommission stellt in der erstgenannten Empfehlung einleitend fest, die Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere die aktuelle Finanzkrise hätten gezeigt, dass die Vergütungsstrukturen zunehmend komplex geworden seien, sich zu stark an kurzfristigen Ergebnissen orientierten und in einigen Fällen zu unverhältnismäßig hohen Vergütungen geführt hätten, die durch die erbrachte Leistung nicht gerechtfertigt seien. Form, Struktur und Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung bleibe weiterhin in erster Linie Sache der Gesellschaften und ihrer Aktionäre sowie der Arbeitnehmervertreter. Daneben sollten aber ergänzende Grundsätze für die in der Vergütungspolitik der Gesellschaft festgelegte Struktur der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung (z. B. Höchstgrenze für variable Vergütungskomponenten, Begrenzung der Höhe von Abfindungen auf zwei Jahresgehälter) sowie die Verfahren für die Festlegung der Vergütung und die Kontrolle dieser Verfahren formuliert werden (z. B. Angemessenheit der Vergütung in Bezug auf andere geschäftsführende Direktoren oder Vorstandsmitglieder sowie andere Personalmitglieder der Gesellschaft).
In ihrer zweiten Empfehlung stellt die Kommission einleitend fest, das Eingehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche habe zur Insolvenz von Finanzinstituten und zur Schaffung systemischer Probleme auf internationaler Ebene geführt. Die momentanen Vergütungspraktiken liefen einem effizienten und soliden Risikomanagement zuwider. Die Schaffung angemessener Anreize im Vergütungssystem würde den Druck auf das Risikomanagement senken und damit umgekehrt die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese Systeme wirksam arbeiten. Aus diesem Grunde bedürfe es einer Festlegung von Grundsätzen für eine solide Vergütungspolitik. In ihrer Mitteilung vom 30. April 2009 (KOM(2009) 211) kündigt die Kommission an, ein Änderungspaket für die Eigenkapitalrichtlinie, also einen Legislativvorschlag, vorzulegen. Diese Änderung verfolge das Ziel, die Vergütungspolitik und deren Verknüpfung mit dem Risikomanagement im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Prüfung zu kontrollieren. Kreditinstituten würde damit auferlegt, ihre Vergütungspolitik auf ein wirksames Risikomanagement abzustimmen. Die Aufsichtsbehörden sollen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jeglichem Versagen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in dieser Hinsicht abzuhelfen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Relevanz misst die Bundesregierung den oben genannten Empfehlungen der EU-Kommission zu?
Inwieweit entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung nach Ansicht der Bundesregierung den Empfehlungen der EU-Kommission, und inwieweit entspricht es diesen Empfehlungen nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellungen der EU-Kommission, die diese einleitend in ihrer Empfehlung zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften abgibt? Welche Feststellungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung nicht geteilt, und warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission aufgestellten Empfehlungen zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften? Welche Empfehlungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung nicht unterstützt, und warum nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellungen der EU-Kommission, die diese einleitend in ihrer Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor abgibt? Welche Feststellungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung nicht geteilt, und warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission aufgestellten Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor? Welche Empfehlungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung nicht unterstützt, und warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der EU-Kommission, dass Form, Struktur und Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung „in erster Linie“ Sache der Gesellschaften und ihrer Aktionäre sowie der Arbeitnehmervertreter bleibe? Sieht die Bundesregierung darin einen Ansatz zur staatlichen Regulierung von Gehältern?
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Empfehlung, die Überprüfung der Umsetzung der Empfehlung soll durch die Aufsichtsbehörden stattfinden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission ein Änderungspaket für die Eigenkapitalrichtlinie, also einen Legislativvorschlag, vorzulegen und auf diesem Wege die Vergütungspolitik und deren Verknüpfung mit dem Risikomanagement im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Prüfung zu kontrollieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch einen solchen Legislativvorschlag mittelbar Vergütungsobergrenzen eingeführt würden?
Woraus ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Kompetenz zum Erlass eines solchen Legislativaktes?