Steuergesetzgebung in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das deutsche Steuer- und Abgabensystem belastet den Faktor Arbeit im EU-Vergleich laut einer aktuellen Studie der EU-Kommission überdurchschnittlich stark. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: „Die Bundesregierung setzt ihre Reformen des Steuerrechts mit dem Ziel fort, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks hat dabei die Reform des Unternehmensteuerrechts Priorität.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben in der 16. Wahlperiode zu Änderungen des Steuerrechts geführt?
Was war jeweils das Ziel dieser Maßnahmen?
Wurden die angestrebten Ziele erreicht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Inwieweit wurde das Steuerrecht in der 16. Wahlperiode vereinfacht und international wettbewerbsfähig gestaltet?
Inwieweit wurden bei der Reform der Unternehmensbesteuerung die Ziele „Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit“, „weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität“, „Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten“, „Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte“ und „nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis“ jeweils erreicht?
Inwieweit hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer Einkommensbesteuerung getroffen?
Welche Fortschritte wurden bei der Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen erreicht?
Gab es in der 16. Legislaturperiode Überlegungen, eine Alternative für die Gewerbesteuer zu schaffen?
Warum wurde in der 16. Legislaturperiode die Grundsteuer nicht neu geregelt?
Welche Steuergesetze wurden aus welchen Gründen in der 16. Wahlperiode von Gerichten für unvereinbar mit dem Europarecht erklärt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der Unvereinbarkeit der Regelungen mit dem Europarecht jeweils ergriffen?
Inwieweit wurde in der 16. Wahlperiode eine solide Basis für die Kommunalfinanzen geschaffen?
Inwieweit wurde die Einkommensteuer in der 16. Wahlperiode vereinfacht und mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit erreicht?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode gemeinsam mit den Ländern für einen effektiveren und effizienteren Steuervollzug eingesetzt?
Inwieweit wurde die Einkommensteuer in der 16. Wahlperiode besser auf die Flexibilisierung in der Erwerbsbeteiligung ausgerichtet?
Inwieweit hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode ihre Ziele bei der Reform der Erbschaftsteuer erreicht?
Inwieweit wurden in der 16. Wahlperiode die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern?
Welche Maßnahmen wurden in der 16. Wahlperiode ergriffen, um die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs zu verbessern?
Welche steuerpolitischen Initiativen hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode auf europäischer Ebene ergriffen?
Welche Fortschritte gab es in der 16. Legislaturperiode bei der Harmonisierung der Energiebesteuerung innerhalb der EU?