Zu den Aktivitäten der EU im Hinblick auf die Freien Berufe
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren zahlreiche Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Thema Wettbewerbsrecht entfaltet. Da die Freiberufler mit ihren Dienstleistungen einen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen haben, sind auch sie vor ein paar Jahren in den Fokus der Kommission gerückt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie wertet die Bundesregierung die Äußerung des früheren Wettbewerbskommissars Mario Monti, dass insbesondere die Gebührenordnungen, die für einige Freie Berufe in Deutschland kennzeichnend sind, bei der Kommission unter Kartellverdacht stehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Höhere Studien in Wien (IHS-Studie), in der behauptet wird, dass eine hohe Regelungsdichte im Bereich der Freien Berufe der Produktivität und Innovationsfähigkeit freiberuflicher Dienstleistungen schadet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission (laut „Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen“ von 2004), in bestimmte berufsständische Regelungen (z. B. verbindliche Festpreise, Regeln für die Werbung, Zugangsvoraussetzungen sowie Vorschriften für die zulässige Unternehmensform und die berufsübergreifende Zusammenarbeit) einzugreifen, auch und gerade unter dem Aspekt, dass allein die Mitgliedstaaten für diese Fragen zuständig sind?
Wie steht die Bundesregierung zu der im oben genannten Bericht erhobenen Forderung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten wettbewerbsfördernde Maßnahmen einleiten und die Verbraucherschutzrechte stärken sollen, zum Beispiel durch die Gewährleistung einer aktiven Überwachung der Freiberufler durch Verbraucherverbände, durch Erfassung und Veröffentlichung von Datenerhebungen durch unabhängige Organisationen oder durch die Abschaffung von Gebührenordnungen?
Wird die Bundesregierung diesen Forderungen der Kommission Genüge tun, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Kommissionsmitteilung „Freiberufliche Dienstleistungen – Raum für weitere Reformen“ vom Februar 2004 erhobene Forderung, bei der Reform darauf zu achten, eine Unterscheidung zwischen normalen Verbrauchern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie großen Unternehmen vorzunehmen?
Wie sieht die Bundesregierung die in der oben genannten Mitteilung geäußerte Ankündigung der Kommission, im Falle des Nichttätigwerdens der Mitgliedstaaten weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls gemäß Artikel 86 EG-Vertrag (Verbot von Regelungen bei öffentlichen Unternehmen und Unternehmen mit ausschließlichen Rechten) tätig zu werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Abschaffung von Gebührenordnungen und Berufsregelungen in einigen Mitgliedstaaten, beispielsweise Holland, teilweise zu einer Verschlechterung der Qualität und steigenden Preisen freiberuflicher Dienstleistungen geführt und die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen beeinträchtigt hat, also genau das Gegenteil von dem eingetreten ist, was die Europäische Kommission erreichen will (vergl. Studie „Community Pharmacy in Europe“ des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen-ÖBIG und UK Presidency Conference on Better Regulation of Professional Services vom 21. November 2005) und wie sieht die Bundesregierung diese Entwicklung?
Trifft es zu, dass die Reformen im Pharmazie-Sektor in einigen europäischen Ländern zu einer Industrialisierung des Vertriebs von Pharmazieprodukten geführt und die Strukturen in kürzester Zeit so nachhaltig verändert haben, dass für jetzt angestrebte Mängelbeseitigungen die alten Strukturen (z. B. Apothekerverbände) nicht mehr aktiviert und genutzt werden können, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?