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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Rolle der Bundesregierung als Initiatorin einer aktiven Verbraucherpolitik (G-SIG: 16010689)

Verbraucherpolitische Ziele der Bundesregierung auf der Basis des Vertrages von Amsterdam von 1997, Handlungsfelder, Bezug zur Wirtschaftspolitik, Rolle der Verbraucherinformation, verbraucherpolitische Tätigkeitsfelder von Behörden und finanzielle Ausstattung, Unterstützung durch Dritte, z.B. Verbände, Verbraucherforschung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

04.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/171631. 05. 2006

Die Rolle der Bundesregierung als Initiatorin einer aktiven Verbraucherpolitik

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Verbraucherpolitik ist eine entscheidende Säule einer an Marktwirtschaft und Bürgerrechten ausgerichteten Politik. Um auf die Herausforderungen zu reagieren, die sich im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Deregulierung und Liberalisierung der Märkte, insbesondere im Energiebereich, der Entwicklung der Informationsgesellschaft und den Fortschritten der Biotechnologie stellen, müssen Schwerpunkte der Verbraucherpolitik auf folgenden Feldern liegen:

  • Stärkung der Selbstbestimmung der Verbraucher
  • Schutz der wirtschaftlichen Interessen und Stärkung der Rechte der Verbraucher
  • Aufklärung der Verbraucher, um insbesondere ein nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern und den Zugang zur Informationsgesellschaft zu erleichtern
  • vorsorgender gesundheitlicher Verbraucherschutz.

Der Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 hat der Verbraucherpolitik auf europäischer und nationaler Ebene neuen Auftrieb gegeben. Der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie die Förderung ihres Rechts auf Information und Erziehung wie auch auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen stellen nach dem neuen Artikel 129a (nach der neuen Nummerierung Artikel 153) die Hauptziele dar. Darüber hinaus ist nach diesem Artikel den Interessen der Verbraucher bei der Festlegung und Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken Rechnung zu tragen. Schließlich zielen auch andere Vertragsbestimmungen, die insbesondere die öffentliche Gesundheit betreffen, auf einen verstärkten Schutz des Verbrauchers ab.

Die Verbraucher benötigen einfache, für jedermann anwendbare, klare und transparente sowie möglichst europaweit einheitliche Regelungen. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugängliche und verständliche Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie wirksame Rechtsmittel sind die Grundpfeiler einer effizienten Verbraucherpolitik, die dem Leitgedanken des mündigen Verbrauchers verpflichtet ist.

Die Bundesregierung hat eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung verbraucherpolitischer Ziele. Sie kann zum Vorreiter einer aktiven Verbraucherpolitik werden, die beispielhaft für andere europäische Staaten wirkt und so den europäischen Vereinigungsprozess beschleunigen hilft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und will sie noch in dieser Legislaturperiode unternehmen, die in dem Vertrag von Amsterdam genannten verbraucherpolitischen Ziele umzusetzen?

2

Welche Gesetzgebungsverfahren lassen sich auf die in dem Vertrag von Amsterdam genannten verbraucherpolitischen Ziele zurückführen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Verbraucherinformationsgesetz vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer umfassenden Verbraucherinformation, insbesondere mit Blick auf den von den Koalitionsfraktionen gewählten sektorspezifischen Ansatz?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterschiedlichkeit der Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der rotgrünen Bundesregierung aus der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages?

5

Welche zentralen Handlungsfelder sieht die Bundesregierung in der Verbraucherpolitik?

6

Inwieweit hat die jetzige Bundesregierung ihre inhaltliche Arbeit diesen neuen Herausforderungen an eine effiziente Verbraucherpolitik angepasst?

7

Welche organisatorischen Umstrukturierungen in den Bundesbehörden hat sie seit Beginn der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgenommen bzw. eingeleitet?

8

Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an dem Ziel, Verbraucherpolitik als integralen Bestandteil der Wirtschaftspolitik zu verstehen?

9

Welche inhaltlichen und strukturellen sowie organisatorischen Schritte leitet sie daraus ab, und wie schlägt sich dies im Organisationsplan der Bundesregierung nieder?

10

Wie viele Personen in wie vielen und welchen Referaten bzw. Abteilungen sind in der Bundesregierung (gegliedert nach Bundesministerien, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten Bundesbehörden) jeweils mit verbraucherpolitischen Themen befasst?

11

Welche Zuständigkeit (federführend/mitberatend/Initiativrecht) haben die einzelnen Organisationseinheiten?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ausreichende Informationen über die verbraucherpolitische Arbeit der Bundesregierung erhalten?

13

Welche inhaltlichen Schwerpunkte umfasst die verbraucherpolitische Aufklärungs- und Informationsarbeit der Bundesregierung?

14

Welche Mittel setzt sie dafür ein (gegliedert nach Bundesministerien, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten Bundesbehörden)?

15

In welcher Höhe stehen der Bundesregierung die Mittel zur Erfüllung ihrer verbraucherpolitischen Aufgaben zur Verfügung (gegliedert nach Bundesministerien, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten Bundesbehörden)?

16

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verbreitung verbraucherpolitischer Informationen und Aufklärung die Unterschiedlichkeit der einzelnen verbraucherpolitischen Zielgruppen?

17

Welche Maßnahmen zur Informations- und Verbraucheraufklärung sieht sie z. B. für Migranten, Jugendliche (gegliedert nach Schulabschluss bzw. Qualifikation), Senioren, Behinderte (geistig und körperlich) vor?

18

Inwieweit berücksichtigt sie geschlechtsspezifische Ansätze in ihrer Informations- und Verbraucheraufklärung?

19

Inwieweit arbeitet sie bei ihrer verbraucherpolitischen Arbeit mit Dritten zusammen bzw. bindet gesellschaftliche Gruppen und Meinungsbildner in ihre Arbeit ein?

20

Inwieweit wird die Bundesregierung von Dritten unterstützt bzw. wird kofinanziert?

21

In welchem Umfang und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Verbraucheraufklärung und -information Dritter (Verbände, Unternehmen, sonstige Organisationen)?

22

Welche Mittel investiert die Bundesregierung in die Verbraucherforschung bzw. in Projekte oder Forschungsarbeiten Dritter in diesem Bereich?

23

Findet eine Evaluierung der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bundesregierung statt, und falls ja, wie erfolgt sie, und welche Kosten sind damit verbunden?

24

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Verbraucheraufklärung und -information in Deutschland verbessern?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbraucherinformation und -aufklärung durch Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen?

26

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Verbraucherinformation durch Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen, und welche Lösungsansätze verfolgt sie gegebenenfalls?

27

Wie will die Bundesregierung die Medienkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, um diese in die Lage zu versetzen, die für sie relevanten Informationen einzuordnen und zu nutzen?

28

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Verbraucherinformation durch Unternehmen verbessern bzw. unterstützen, und sieht sie in diesem Bereich spezifische Problemfelder, falls ja, welche, und wie will sie diese lösen?

Berlin, den 31. Mai 2006

Hans-Michael Goldmann Dr. Karl Addicks Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Michael Link (Heilbronn) Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Frank Schäffler Marina Schuster Dr. Rainer Stinner Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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