Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Nicola Beer, Konstantin Kuhle, Mario Brandenburg, Gyde Jensen, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Katharina Kloke, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Johanes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellte im Oktober 2016 eine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ vor. Darin wurde ein „DigitalPakt#D“ zwischen Bund und Ländern vorgeschlagen, in dessen Rahmen „in Milliardenhöhe über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen“ auf Grundlage von Artikel 91c des Grundgesetzes gefördert werden soll. Die Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka stellte dafür rund 5 Mrd. Euro in Aussicht (www.bmbf.de/de/sprung-nach-vorn-in-der-digitalen-bildung-3430.html). Die Länder sollen nach diesem Vorhaben entsprechende pädagogische Konzepte und weitere begleitende Maßnahmen beisteuern. Die Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlichte im Dezember 2016 ihrerseits ein Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“.
Im Januar 2017 wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung und den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, um bis zum Jahresende eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung zu erarbeiten. Ein im Juni 2017 von der KMK vorgestelltes Eckpunktepapier ist nach Auskunft der Bundesregierung zuvor nicht mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung erörtert worden (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/13395). Eine haushälterische Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Bereitstellung finanzieller Mittel steht noch aus, doch auch rechtliche und sachliche Fragen scheinen gegenwärtig noch offen zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum konnten die Gespräche zur Bund-Länder-Vereinbarung nicht wie geplant bis Ende 2017 abgeschlossen werden?
Wer sind die regelmäßigen Teilnehmer der Arbeitsgruppe, in welchem Rhythmus tagen sie, und wann fand die letzte gemeinsame Sitzung statt?
Wer hat seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an der 358. Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2017 in Stuttgart – insbesondere am Bund-Länder-Gespräch unter Tagesordnungspunkt 3 „Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule“ – teilgenommen? Falls die Bundesministerin oder Staatssekretäre nicht anwesend waren, warum nicht?
Wie ist der weitere Zeitplan für den Fortgang der Gespräche auf Staatssekretärsebene? Bis wann erwartet die Bundesregierung ein Ergebnis?
Wie lautet der aktuelle Stand der Vereinbarungen? Trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung diese mit? Welche Vorkehrungen für Qualitätssicherung sieht das BMBF vor, gerade auch unter Heranziehung von Experten und im Ländervergleich?
Welche Maßnahmen könnten einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche beschleunigen?
Auf welcher Grundlage schätzte die Bundesministerin für Bildung und Forschung den Förderbetrag auf 5 Mrd. Euro innerhalb von fünf Jahren? Gibt es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse für einen davon abweichenden Förderbedarf?
Bis wann wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten?
Welche rechtlichen und/oder sachlichen Fragen zur Vorbereitung der Bund-Länder-Vereinbarung sind jenseits der haushälterischen Fragen noch zu klären? Was sind die wesentlichen Konfliktpunkte?
Gibt es Einschätzungsdifferenzen bzgl. rechtlicher und/oder sachlicher Fragen zwischen verschiedenen Bundesministerien? Wenn ja, welche?
Welche rechtlichen und/oder sachlichen Fragen werden seitens des Bundes anders bewertet als seitens der Länder, und welche Positionen vertritt der Bund in diesen Fragen?
Wie schnell können nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Mittel nach einer entsprechenden Entscheidung des Deutschen Bundestages den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden?
Welche Maßnahmen ergreift der Bund, um sicherzustellen, dass Schulträger die finanziellen Mittel unbürokratisch beantragen und zeitnah abrufen können?