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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Praxis der Abschiebung von Gefährdern

"Gefährder" und "Relevante Personen": Begriffsdefinitionen, Einstufungen nach Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität, Staatsangehörigkeit und Geschlecht, Zuordnung zum islamistisch-terroristischen bzw. militant-salafistischen Spektrum, aufenthaltsrechtlicher Status, Überwachung, elektronische Fußfessel, Abschiebehaft, Abschiebung; Ausreise zur Unterstützung des Islamischen Staates (IS), Ausreiseverhinderung, Rückkehrer; Gefährderanalyse mittels RADAR-iTE (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos &ndash; islamistischer Terrorismus), Rechtsfolgen und Interventionsmaßnahmen, Überprüfung erfolgter Einstufung<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/125514.03.2018

Praxis der Abschiebung von Gefährdern

der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg, Konstantin Kuhle, Manuel Höferlin, Benjamin Strasser, Jimmy Schulz, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Katharina Kloke, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Zahl der als religiös motivierte Gefährder eingestuften Personen ist nach Angaben der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 erheblich gestiegen. Während die Zahl der islamistischen Gefährder im Januar 2011 noch bei 131 und im Februar 2014 bei 167 lag, lag sie im Januar 2015 schon bei 266 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7151). Im März 2017 lag die Zahl der Gefährder mit einer religiösen Ideologie dann bereits bei 586 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11369).

Zur Risikobewertung von Personen hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE entwickelt, nach dem das Risiko einer Person, eine Straftat von erheblicher Bedeutung zu begehen, bewertet und eingeordnet werden kann.

Nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann gegen eine als Gefährder eingestufte Person eine Abschiebungsanordnung erlassen werden, die sofort vollziehbar ist. Trotz der Einstufung als Gefährder bestehen aber oftmals Schwierigkeiten, diese Personen tatsächlich abzuschieben (www.welt.de/politik/deutschland/article171111428/Die-Tuecken-bei-der-Abschiebung-islamistischer-Gefaehrder.html, www.n-tv.de/politik/Bremen-darf-Gefaehrder-nicht-abschieben-article20139164.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe des „Gefährders“ und „relevante Personen“?

2

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig als a) Gefährder und b) „relevante Personen“ eingestuft (bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsort/Bundesländern sowie nach Phänomenbereichen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter)?

3

Wie viele der „relevanten Personen“ sind Führungspersonen, Unterstützer, Akteure und Begleitpersonen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

4

Wie viele der als Gefährder und „relevanten Personen“ eingestuften Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem islamistisch-terroristischen Spektrum zuzuordnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele der als Gefährder und „relevante Personen“ eingestuften Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem militant-salafistischen Spektrum zuzuordnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele der als Gefährder und „relevante Personen“ eingestuften Personen haben bereits Asyl in Deutschland beantragt?

7

Über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügen die in Frage 6 genannten Personen (bitte aufschlüsseln nach asylberechtigt, Flüchtlingsstatus, subsidiär schutzberechtigt, ausreisepflichtig/geduldet, Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen)?

8

Worauf führt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der Gefährder und „relevanter Personen“ seit dem Jahr 2015 zurück?

9

Wie viele Gefährder und „relevante Personen“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Abschiebehaft, Aufenthalt nach Bundesland?

10

Wie viele Gefährder und „relevante Personen“ werden gegenwärtig im Rahmen der Zuständigkeit nach § 4a des Bundeskriminalamtgesetzes vom BKA geführt?

11

Wie viele der als Gefährder und „relevante Personen“ eingestuften Menschen tragen nach Kenntnis der Bundesregierung eine elektronische Fußfessel (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Gegen wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 nach § 58a AufenthG eine Abschiebungsanordnung erlassen (bitte nach Bund/Bundesländern/Jahr aufschlüsseln)?

13

Wie viele von ihnen wurden auch tatsächlich abgeschoben (bitte nach Bund, Bundesländern, Jahr aufschlüsseln)?

14

Wie viele Gefährder werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig überwacht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

An welchen Gründen scheitern nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschiebungen (bitte um vollständige Aufzählung und Gewichtung der Gründe und nach Bundesland aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personen haben das Bundesgebiet in Richtung ISIS-Gebiet bislang verlassen, aufgeschlüsselt nach: a) Staatsangehörigkeit, b) doppelter Staatsangehörigkeit, c) Geschlecht und d) Alter?

17

Wie viele strafrechtlich relevante Ausreisen aus dem Bundesgebiet konnten seit 2015 jährlich verhindert werden?

18

Wie viele der illegal Ausgereisten sind nach Deutschland zurückgekehrt?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Verbleib der übrigen illegal Ausgereisten vor?

20

Wann wurde die bundesweite Einführung des Risikobewertungsinstrumentes RADAR-iTE abgeschlossen?

21

Wie viele Personen wurden nach diesem Modell bislang bewertet, und wie viele wurden der jeweiligen Stufe zugeordnet?

22

Welche Maßnahmen machen das Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE „transparent und nachvollziehbar“, wie es in der Presseinformation des BKA (www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/ 170202_Radar.html) beschrieben wird?

23

Welche Bedeutung haben die drei Stufen der Risikoskala von RADAR-iTE?

24

Nach welchen Kriterien und auf Basis welcher Rohdaten erfolgt die Einschätzung durch RADAR-iTE?

25

Erfolgt die Einstufung als Gefährder allein auf der Basis von RADAR-iTE? Welche Kriterien fließen darüber hinaus in die Entscheidung ein? In wie viel Prozent aller Fälle und wie vielen Fällen insgesamt wich die Einschätzung des BKA vom Ergebnis der Bewertung von RADAR-iTE ab?

26

Wie greifen RADAR-iTE, die Gefährdereinstufung und das achtstufige Prognosemodell, wie sie in der Presseinformation des BKA (s. Frage 22) beschrieben sind, ineinander? Welche Bedeutung hat die Einstufung in eines der Systeme für die Einstufung in eines der anderen Systeme? Welchen Nutzen hat das Bestehen der Einstufungssysteme nebeneinander?

27

Welche Rechtsfolgen und „Interventionsmaßnahmen“ knüpfen sich an die Einstufung als Gefährder oder „relevante Person“?

28

Wird die Einstufung als „Gefährder“ und „relevante Person“ regelmäßig überprüft? In welchen Intervallen und durch welche Behörde? Wird hierbei auch RADAR-iTE, eingesetzt?

29

In wie vielen Fällen kam das BKA zu dem Ergebnis, dass eine Person nicht mehr als „Gefährder“ oder „relevante Person“ einzustufen ist?

30

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels RADAR-iTE, und auf welche Rechtsgrundlage wird sie ab Mai 2018 gestützt werden?

31

Werden hierbei besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Artikels 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet, und wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage werden sie bisher verarbeitet sowie ab Mai 2018 verarbeitet werden?

32

Handelt es sich bei der Einstufung durch RADAR-iTE nach Ansicht der Bundesregierung um eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall i. S. d. Artikels 11 der Richtlinie (EU) 2016/680? Welche Gründe liegen der Ansicht der Bundesregierung zugrunde?

Berlin, den 13. März 2018

Christian Lindner und Fraktion

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