Einführung streckenbezogener Fahrverbote
der Abgeordneten Oliver Luksic, Torsten Herbst, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018 sind in zahlreichen deutschen Großstädten streckenbezogene Fahrverbote aufgrund zu hoher Stickoxidemissionen möglich. Die Bundesregierung hat angekündigt, für betroffene Kommunen eine rechtliche Grundlage für die Einführung von streckenbezogenen Fahrverboten für bestimmte Dieselkraftfahrzeuge zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018?
Ist die Bundesregierung für die Einführung einer blauen Plakette oder gibt es andere Planungen, wie Fahrzeuge für Kontrollen gekennzeichnet werden können?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, und wenn ja, welche Bestimmungen sollen geändert werden, und seit wann wird daran gearbeitet?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen Verkehrszeichens zur Kennzeichnung des Einfahrverbotes für bestimmte Dieselkraftfahrzeuge, und wenn ja, wie soll dieses aussehen?
Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung zuständig für die Kontrolle von streckenbezogenen Fahrverboten, und wie sollen diese effektiv durchgeführt werden?
Kann die Bundesregierung bei streckenbezogenen Fahrverboten ausschließen, dass es zu einer Verkehrsverlagerung der vom Einfahrverbot betroffenen Fahrzeuge auf Nachbarstraßen oder Nachbarzonen kommt?
Soll es für bestimmte Fahrzeuge bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen geben, oder sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Ausnahmen zu erteilen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Anwohner, Behinderte oder notwendige Lieferverkehre von streckenbezogenen Fahrverboten nicht betroffen sind?