Zeitgemäße Mikrozensuserhebungen im Bereich Haushalte- und Familienstatistik
der Abgeordneten Daniel Föst, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Katharina Kloke, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Daten des Statistischen Bundesamtes liefern für politische Willensbildung und Entscheidungsprozesse notwendige statistische Informationen. Planungen, Entscheidungen und deren Erfolgsbewertung erfolgen aufgrund dieser Fakten. Insbesondere der Mikrozensus spielt hier nach Ansicht der Fragesteller eine übergeordnete Rolle. Analysekategorien, die mit den gelebten Realitäten in der Gesellschaft übereinstimmen, sind für die Nutzung dieser Daten daher unerlässlich.
Insbesondere im Bereich der Haushalte- und Familienstatistik scheint dies allerdings nicht mehr der Fall zu sein. Aufgrund der Definition der im Mikrozensus genutzten Kategorien können durch diese Kategorien bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Private Lebensformen werden beim Statistischen Bundesamt im Mikrozensus anhand zweier Merkmale erfasst: Elternschaft und Partnerschaft (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/HaushalteFamilien2010300167004.pdf?__ blob=publicationFile, S.6).
Besonders für die als „Alleinerziehende“ erfasste Bevölkerungsgruppe findet so eine sehr ungenaue Abbildung im Mikrozensus statt. Diese Gruppe umfasste laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2016 bereits 1,6 Millionen Menschen bzw. knapp 20 Prozent der als Familie definierten Lebensform in Deutschland – Tendenz steigend. 1996 fand eine Anpassung des Begriffes statt. Insbesondere Eltern- Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, aber auch Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung bleiben unberücksichtigt beziehungsweise werden nicht differenziert betrachtet. Das Statistische Bundesamt weist selbst darauf hin (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ Bevoelkerung/HaushalteMikrozensus/HaushalteFamilien2010300167004.pdf? __blob=publicationFile, S.22).
Zudem ist der Begriff „alleinerziehend“ nach Ansicht der Fragesteller irreführend. Als alleinerziehend dürften eigentlich nur diejenigen Eltern bezeichnet werden, die ledig oder verwitwet sind, das alleinige Sorgerecht haben oder bei denen sich der andere Elternteil z. B. krankheitsbedingt nicht kümmern kann oder möchte.
Nach Scheidung oder Trennung ist dies nicht der Fall: Es handelt sich hier um ein getrennt Erziehen und nicht um ein allein Erziehen. Dass diese Unterscheidung auch in der statistischen Erfassung als Datenerhebungsgrundlage für verschiedene familienpolitische Maßnahmen sinnvoll ist, leitet sich daraus ab. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) benutzt daher diese begriffliche Differenzierung – beispielsweise in Bezug auf das ElterngeldPlus auf der Homepage des Bundesministeriums (vgl. www.bmfsfj.de/ bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/ 73752, 5. April 2018.) sowie in den Informationsbroschüren zum ElterngeldPlus (BMFSFJ: „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“, 20. Auflage, November 2017, z. B. Kapitel 1.2.2.: „Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar oder als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.“, unter: www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806 ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf, 5. April 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit beim Statistischen Bundesamt zugrunde gelegte Definition von „alleinerziehend“?
Inwieweit entspricht die Abbildung der Alleinerziehenden im Mikrozensus aus Sicht der Bundesregierung der gelebten gesellschaftlichen Realität?
Warum findet keine weitere Differenzierung in dieser Gruppe analog zum Sprachgebrauch des BMFSFJ statt?
Welche Differenzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden für die Erfassung im Mikrozensus?
Wie bewertet die Bundesregierung eine weitere Aufschlüsselung der Kategorie in
a) alleinerziehende (z. B. ledige bzw. verwitwete) Eltern ohne Partner,
b) alleinerziehende Eltern mit Partner und
c) alleinerziehende Eltern mit Partner im gleichen Haushalt?
Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die genannte Bevölkerungsgruppe durch andere Merkmale als den Meldeort besser abbilden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Abweichung der erhobenen Daten zu Alleinerziehenden (derzeitige Definition) zu einer differenzierten Datenerhebung von Alleinerziehenden und Getrennterziehenden ein (bitte Prozentangabe und absolute Anzahl benennen)?
Mit welchem Aufwand ist eine Veränderung der Definition der Kategorie „alleinerziehend“ verbunden
a) in der Datenerhebung (bitte mit Begründung zum Ablauf versehen) und
b) finanziell?