Ausgestaltung des Digitalpakts Schule
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Britta Katharina Dassler, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ulrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgeschlagenen „DigitalPakt Schule“ zwischen Bund und Ländern. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes 5 Mrd. Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.
Konkrete Vorhaben sind bislang nur einem von der Kultusministerkonferenz behandelten Eckpunktepapier zu entnehmen (vgl. www.dstgb.de/dstgb/Homepage/ Aktuelles/2017/DStGB%20zu%20den%20Eckpunkten%20der%20Bund-Länder%20Vereinbarung%20–„DigitalPaktSchule“/ Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_230517.pdf). Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP über den Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt auf Bundestagsdrucksache 19/1168, dass trotz einjähriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zwar „ein hoher Grad an Übereinstimmung in der Bewertung der Bedarfe und Aufgaben“ bestehe, aber noch keine entscheidungsreife Grundlage vorliege. Dem Digitalpakt liege das Modell „Bring Your Own Device“ zugrunde, demzufolge die Schülerinnen und Schüler private mobile Endgeräte im Schulunterricht nutzen sollen. Weitere haushälterische, sachliche und rechtliche Fragen seien von der neuen Bundesregierung zu klären.
Die Bundesregierung weist darüber hinaus auf weitere Initiativen für zukunftsorientierte Bildung hin, darunter das inzwischen ausgelaufene Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ mit Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie die Unterstützung finanzschwacher Kommunen bei Investitionen in Schulgebäude.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1168 genannte Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) aus? Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der Änderung?
Welche der in Artikel 104b Absatz 2 GG eingeräumten Möglichkeiten, also Bundesgesetz oder Verwaltungsvereinbarung aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes, wird die Bundesregierung zur Bestimmung der näheren Einzelheiten wählen?
Für den Fall, dass eine Vereinbarung mit den Ländern angestrebt wird, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Geld auch tatsächlich bei den Schulen ankommt? Welche rechtlichen Instrumente sind hier nach Ansicht der Bundesregierung vorstellbar? Wie sieht nach der nun erfolgten Regierungsbildung der weitere Zeitplan für die Verhandlungen mit den Ländern aus?
Welche mit der Zielsetzung des Digitalpakts vergleichbaren und ergänzenden Förderprogramme der Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Bundesrechnungshof die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung der Haushaltsmittel durch die Länder prüft, und wenn ja, in welcher rechtlichen Form will sie dies sicherstellen, und wenn nein, warum nicht?
Welchen Beitrag wird die Bundesregierung im Rahmen des Digitalpakts jeweils zur Entwicklung von Lerninhalten und zur Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer leisten, vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 21. März 2018 ankündigte, man werde sich mit dem Digitalpakt „um die Lerninhalte kümmern, um den Anschluss der Schulen und vor allen Dingen auch um die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer“? Sollen auch leistungsfähige Glasfaseranschlüsse aus dem Digitalpakt gefördert werden? Inwiefern grenzt sich diese Förderung von anderen Breitbandförderprogrammen des Bundes ab?
Welche technischen Mindestanforderungen bei der IT-Infrastruktur auf dem Schulgelände will die Bundesregierung mit dem Digitalpakt erreichen (bitte die jeweilige technische Spezifikation nennen)?
Wie viele Schulen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Mindestanforderungen schon heute, und wie viele Schulen müssen technisch entsprechend ertüchtigt werden?
Wie verteilen sich die angekündigten 5 Mrd. Euro auf diese von der Bundeskanzlerin verkündeten Handlungsschwerpunkte der Bundesregierung? Wird ein Teil der Mittel vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Berufsbildungspakts exklusiv für Investitionen in berufliche Schulen vorbehalten sein? Wenn ja, wie viel?
Ist die Bereitstellung der 5 Mrd. Euro für den Digitalpakt inzwischen ressortübergreifend, insbesondere zwischen BMBF und dem Bundesministerium der Finanzen, final vereinbart? Falls ja, ab welchem Bundeshaushalt soll die Förderung bereitstehen?
Wie sollen die für die aktuelle Legislaturperiode vorgesehenen 3,5 Mrd. Euro des Digitalpakts auf die Jahre 2018 bis 2021 verteilt werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Vorgaben des Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 und 6 GG auf die geplante Laufzeit des Digitalpakts von fünf Jahren umzusetzen?
Teilt die gesamte Bundesregierung die von Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt Dorothee Bär in einem Interview für die „BILD am SONNTAG“ am 1. April 2018 getroffene Feststellung, dass jeder deutsche Schüler ein Tablet brauche? Warum bzw. warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bereits vorhandene Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit geeigneten mobilen Endgeräten, insbesondere Smartphones und Tablets?
Hält die Bundesregierung ihre Interpretation des Strategiepapiers „Bildung in der Digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz aufrecht, der zufolge darin das Modell „Bring Your Own Device“ (BYOD) favorisiert werde? Auf welche Passage stützt sie sich dabei?
Ist der Bundesregierung inzwischen ein anderweitiger Beschluss der KMK bekannt, in dem diese BYOD eindeutig als Modell für den Digitalpakt favorisiert? Falls ja, um welchen Beschluss handelt es sich, und wie lautet die entsprechende Passage?
Wie ist BYOD aus Sicht der Bundesregierung mit dem Prinzip der Lernmittelfreiheit zu vereinbaren?
Wie möchten die Staatsministerin Dorothee Bär und die Bundesregierung eine für den Unterricht geeignete Ausstattung aller Schüler mit Tablets erreichen, wenn der Digitalpakt nach Auskunft des BMBF die Finanzierung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler nicht vorsieht? Wie und von wem soll die Ausstattung finanziert werden?
Wie stellt die Bundesregierung im Digitalpakt sicher, dass die notwendige Bildungsteilhabe von Schülerinnen und Schülern auch hinsichtlich der Nutzung mobiler Endgeräte unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern gewährleistet bleibt?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die Kosten eines BYOD-Modells im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe zu berücksichtigen, um allen Eltern die Finanzierung mobiler Endgeräte für den Unterricht ihrer Kinder zu ermöglichen?
Erachtet die Bundesregierung eine Erhöhung der Pauschalleistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für notwendig, so dass sie zusätzlich zu bisherigen Ausgaben die Finanzierung eigener Tablets der Schülerinnen und Schüler ermöglichen? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe plant die Bundesregierung eine Anpassung (bitte begründen)?