Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 3)
der Abgeordneten Judith Skudelny, Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wurde 1975 gegründet und etablierte sich zu einem der führenden Umweltlobbyverbände. Im Jahr 2017 verzeichnete der Verein 274 Mitglieder und beschäftigt 80 Mitarbeiter (www.duh.de/ueberuns/).
Im Hinblick auf die staatliche Mitfinanzierung steht die DUH, insbesondere vor dem Hintergrund der durch sie angestoßenen Abmahnverfahren, in der Presse zunehmend in der Kritik. Durch mediale Präsenz gelang es der DUH, großen Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dabei wurde die DUH direkt und indirekt über die DUH Umweltschutz Service GmbH finanziell von staatlichen Institutionen unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 121 des Abgeordneten Mario Mieruch auf Bundestagsdrucksache 19/695).
Derzeit ist sie maßgeblich an den Gerichtsverfahren, welche die Durchsetzung von Fahrverboten möglich machen, beteiligt.
Im Jahr 2017 standen der DUH nach eigenen Angaben ca. 8,1 Mio Euro zur Verfügung, welche zu mehr als 50 Prozent durch „zweckgebundene Spenden, Sponsoring und Zuschüsse“ finanziert wurden (Jahresbericht 2017 der DUH). Dabei geht nicht hervor, wie hoch der Anteil an staatlicher Unterstützung ist und welche natürlichen und juristischen Personen hinter den Spenden stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Geldmittel, die der DUH im Zeitraum zwischen 2000 und 2018 zugeflossen sind?
Wenn ja, in welcher Höhe und woher stammen diese (bitte nach jeweiligen Zuwendungsgebern und Jahr aufschlüsseln)?
Flossen der DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung allgemeine Mechanismen seitens des Bundesrechnungshofs zur Überprüfung der angemessenen, sachgerechten und dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt bekannt, und wenn ja, welches Ergebnis lieferten diese Überprüfungen bei der Verwendung der gewährten Mittel der DUH oder DUH Umweltschutz Service GmbH?
Wie kontrolliert die Bundesregierung selbst die angemessene, sachgerechte und dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt?
Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen „Projekten“, also einer Projektförderung, und „Aufträgen“, also einer Vergabe?
Wurden die DUH, die DUH Umweltschutz Service GmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die DUH bzw. die DUH Umweltschutz Service GmbH als Auftragnehmer?
Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, hat die DUH, die DUH Umweltschutz Service GmbH oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2000 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?
Welche Kriterien muss ein Verband erfüllen, um in die „Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetz“ aufgenommen zu werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Anforderungen auch nach einer solchen Listung erfüllt bleiben?
Entsendet die DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?
Sofern Frage 12 zutrifft, wer entscheidet in den Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?
Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und der DUH oder der DUH Umweltschutz Service GmbH auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?
Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?