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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 2)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/202907.05.2018

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 2)

der Abgeordneten Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die vier größten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte, Ernst & Young (EY), PricewaterhouseCoopers (PwC) und KPMG hatten in Deutschland im Jahr 2014 einen kumulierten Marktanteil von über 80 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/449991/umfrage/marktanteile-der-groessten-deutschen-wirtschaftspruefer/). Zum weiteren stabilen Wachstum der Gesellschaften trägt, neben der Digitalisierung, auch der massive Ausbau des Consultingbereichs – also der Beratungsleistungen – bei (www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/pwc-ey-kpmg-deloitte-die-big-four-wachsen-rasantweiter/20848946-all.html).

In diesem Dienstleistungssegment zählen neben den „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Unternehmen wie McKinsey & Company (McKinsey), The Boston Consulting Group (BCG), Mercer und Capgemini (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157384/umfrage/top-10-unternehmensberatungen-in-deutschland-nach-umsatz/).

In ihrem 15. Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung weist die Bundesregierung darauf hin, dass im Berichtszeitraum 35 externe Personen in der Bundesverwaltung beschäftigt wurden. Gleichzeitig führt sie dort aus, dass im Bericht u. a. entgeltliche Auftragsverhältnisse, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand haben, nicht erfasst werden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/2016/fuenfzehnter-bericht-externe-personen-in-der-bundesverwaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 4 f).

Neben der Beschäftigung von externen Personen in der Bundesverwaltung sorgen auch immer wieder Wechsel von hohen Bundesbeamten oder ehemaligen Regierungsmitgliedern in die freie Wirtschaft für mediales Interesse. Jüngstes Beispiel ist hier der Wechsel von Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a. D. zur BCG (www.wiwo.de/politik/deutschland/ralf-kleindiek-familien-staatssekretaer-wechselt-zu-boston-consulting/21082632.html) oder die Einstellung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Investmentbank Goldman Sachs, Jörg Kukies, als beamteter Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (www.tagesspiegel.de/politik/bundesregierung-deutschland-chef-von-goldman-sachs-wird-staatssekretaer/21086578.html). Auch aus dem mittelbaren Bundeseigentum, z. B. Tochtergesellschaften der privatrechtlich organisierten Deutschen Bahn AG, wechseln hohe Bundesbeamte zwischen der Ministerialbürokratie und dem Unternehmen hin und her (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/werner-gatzer-finanzminister-scholz-macht-deutsche-bahn-vorstand-gatzer-ueberraschend-zum-haushaltsstaatssekretaer/21085884.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Treffen Medienberichte zu, wonach das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Jahr 2016 keinen Bedarf nach entgeltlicher, externer Beratung in seinem Geschäftsbereich hatte (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mckinsey-bundesregierung-zahlt-deutlich-mehr-fuer-externe-berater-a-1154779.html), und wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung für diesen Umstand?

2

Welche sechs Unternehmen waren, gemessen an den Ausgaben des Bundes für externe Beratungsleistungen, im Zeitraum von 2012 bis 2018, die größten Auftragnehmer (bitte den Unternehmen auch die Summe der gezahlten Honorare nach Jahren gegliedert zuordnen und mitteilen, welche der Verträge bis wann gelten)?

3

Wie viele Beratertage haben die in Frage 2 bezeichneten Unternehmen je Bundesministerium im Zeitraum von 2012 bis 2018 jeweils abgerechnet?

4

Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung, oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und einem der in Frage 2 bezeichneten Unternehmen auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

5

Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

6

Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über beurlaubte Beamte, die für eines der in Frage 2 bezeichneten Unternehmen arbeiten oder gearbeitet haben, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zu welchem Zweck gewährt und besteht für die Personen weiterhin Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über ehemalige Beamte, die für eines der in Frage 2 bezeichneten Unternehmen arbeiten oder gearbeitet haben und zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis ausschieden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, auf welcher Grundlage wurde die Beurlaubung zum damaligen Zeitpunkt zu welchem Zweck gewährt, und wann schieden die Personen aus dem Beamtenverhältnis aus?

9

Durch welche Maßnahmen oder Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass es auf Seiten der Auftragnehmer von Aufträgen für Beratungsleistungen nicht zu einer Verquickung der Interessen mit anderen Mandaten dieses (Beratungs-)Unternehmens kommt?

10

Entsendet eines der in Frage 2 bezeichneten Unternehmen Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

11

Sofern Frage 10 zutrifft, wer entscheidet in den Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte um einzeln zuordnen)?

12

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, für welche Vorhaben externe Beratungsleistungen entgeltlich in Anspruch genommen werden sollen?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, die für ihre Mitglieder geltende Karenzzeitregelung gemäß des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung bzw. des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre auch auf die beamteten Staatssekretäre auszuweiten, und wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen, bzw. wenn nein, warum nicht?

14

Existieren für Angehörige der Bundesverwaltung, Bundesminister, beamtete und parlamentarische Staatssekretäre Compliance-Regeln, die für den Wechsel aus der Wirtschaft oder Wissenschaft in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis gelten, und wenn ja, was sagen diese aus, bzw. wenn nein, warum nicht?

15

Bestehen oder bestanden in der Zeit seit 2013 vertragliche Beziehungen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der einen und BCG auf der anderen Seite, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese (bitte unter Angabe des auf BCG entfallenden Projektvolumens aufschlüsseln)?

16

Für welche Vorhaben der laufenden Legislaturperiode beabsichtigt das BMFSFJ externe, entgeltliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, und aus welchem Haushalstitel sollen die entsprechenden Zahlungen geleistet werden?

17

Müssen beim Eintritt in den Staatsdienst, etwa auf Ebene eines beamteten Staatssekretärs, Abfindungen, Ruhegelder, rentenrechtliche oder vergleichbare Regelungen des vorherigen Arbeitgebers vom Stellenbewerber angegeben werden, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Besoldung und die aus dem Staatsdienst folgende rentenrechtliche Regelung, bzw. wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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