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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Unternehmensgründungen seit 1995, Rückgänge, Erfolgsquote, Umsatzentwicklung, Beschäftigtenzahlen, geschaffene Arbeitsplätze, Zielvereinbarungen (Code of Conduct) mit den Forschungsgemeinschaften, Steigerungsstrategien, Beteiligungen sowie weitere Instrumente zur Förderung von Ausgründungen und des Wissens- und Technologietransfers der Forschungsgemeinschaften (Leibniz, Helmholtz, Max Planck, Fraunhofer), insbes. Fraunhofer Venture bzw. Förderinitiative "Innovative Hochschule", Patentbe- und verwertung, Open Access der Forschungsergebnisse, Verzahnung von BMWi- und BMBF- Programmen<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

26.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/208411.05.2018

Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der KfW-Gründungsmonitor vom Mai 2017 hat – bezogen auf Zahlen aus dem Jahr 2016 – einen neuen Tiefstwert bei Gründungen aufgezeigt. Mit 672 000 Personen haben 243 000 weniger eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen als im Jahr 2014. Dabei sank die Anzahl an Vollerwerbsgründern weiter auf 248 000 ab. Im Jahr 2014 verzeichnete der KfW-Gründungsmonitor noch 393 000 Vollerwerbsgründer. Die Zahl der innovativen Gründer ist von 92 000 im Jahr 2014 auf 58 000 im Jahr 2016 gesunken. Als innovative Gründer definiert die KfW Gründer, die Forschung und Entwicklung (FuE) durchführen, um technologische Innovationen zur Marktreife zu bringen.

Es sind aber gerade Gründer, die neue Beschäftigungsverhältnisse, Innovationen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodellen initiieren und damit auch Wohlstand im Land schaffen und sichern. Unternehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und zum Wirtschaftswachstum.

Dazu schreibt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2018: „Die Gründungsrate, also die Anzahl der Unternehmensgründungen relativ zum Gesamtbestand der Unternehmen, ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering. Zudem sind die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit Jahren rückläufig. Abbildung C 5-2 (S. 109) verdeutlicht diese Entwicklung. Dies ist insofern bedenklich, als gerade in neuen Unternehmen häufig innovative Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden. Darüber hinaus sichern Unternehmensgründungen durch lokale Wertschöpfung die Schaffung von Arbeitsplätzen.“

Das Jahresgutachten 2018 hält fest, dass Deutschland in der forschungs- und entwicklungsintensiven Industrie mit 3,8 Prozent die niedrigste Gründungsrate der betrachteten europäischen Länder aufwies und die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit 2006 sukzessive gesunken sind (Kapitel C 5 Unternehmensgründungen).

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 1998 das Förderprogramm EXIST aufgelegt, welches darauf abzielt, Existenzgründungen aus der Wissenschaft sowie das Gründungsklima der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen auch die Zahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Seit seiner Einführung wurde EXIST um mehrere Förderprogramme und Instrumente (z. B. EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungstransfer) erweitert. Zuletzt wurde im Jahr 2017 der dritte High-Tech-Gründerfonds (HTGF) mit einem Volumen von 310 Mio. Euro aufgelegt. Auch das Programm „Innovative Hochschule“ bekennt sich zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers.

Wichtige Gründungsquelle für forschungs- und entwicklungsintensive Unternehmen sind die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Leibniz-Gemeinschaft).

Ausgründungen (Spin-offs aus Forschungseinrichtungen) stellen einen höchsteffektiven Transferkanal dar, da hier die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen von jenen Personen genutzt wird, die an deren Entwicklung maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrichtungen das geistige Eigentum besitzen.

Allerdings ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bisher nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, nicht jedoch ausreichend. Das EFI-Jahresgutachten 2017 hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rückgänge auf einem allemal geringen Niveau.

Der Bundesregierung ist die Wichtigkeit der innovativen Unternehmen seit Jahren bekannt. So erklärte beispielsweise Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Eröffnungsveranstaltung der Hannover Messe 2015: „An anderer Stelle, bei der Eröffnung der CeBIT, haben wir darüber gesprochen, wie wichtig die innovativen Unternehmen der neueren Kategorie sind, die Start-up-Unternehmen, die in der Kombination mit den klassischen Unternehmen die Innovationskraft entwickeln. Auch für sie werden wir die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern.“

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) schreibt in ihrem Jahresgutachten 2017: „In den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist nach Einschätzung der Expertenkommission das Bewusstsein für das Thema Gründungen sowie die Vermittlung gründungsrelevanter Inhalte nach wie vor relativ gering ausgeprägt. Dabei wird sowohl den Hochschulen als auch den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein erhebliches Gründungspotenzial attestiert, dessen Erschließung volkswirtschaftlich lohnenswert ist. Die Expertenkommission sieht zwischen den ersten beiden Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen (Lehre und Forschung) und der dritten Aufgabe (Wissens- und Technologietransfer) keine inhärenten Widersprüche. Vielmehr sind diese Aufgaben komplementär.“

Im Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich ebenfalls gezeigt, dass mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft die Anzahl der Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-how der Einrichtung unter Abschluss einer formalen Vereinbarung im Kalenderjahr gegründet wurden, rückläufig sind. In der Periode 2011 bis 2015 sind die Ausgründungen bei drei der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur vorangegangenen Periode (2006 bis 2010) zurückgegangen oder gleich geblieben.

Die von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben sich in ihren Leitbildern und Zielen dazu verpflichtet, neben Forschung auch mittelbar die Wirtschaft zu stärken. So heißt es beispielsweise im Leitbild der Fraunhofer-Gesellschaft: „Wir stehen für angewandte Forschung. Originäre Ideen setzen wir gemeinsam mit Unternehmen in Innovationen um – zum Wohl der Gesellschaft und zur Stärkung der deutschen und europäischen Wirtschaft.“ Fraunhofer hat sich zudem im Bereich „Wirtschaft“ eigene Ziele gesetzt. Dazu zählt unter auch die Intensivierung des Gründungsgeschehens.

Bei der Helmholtz-Gemeinschaft, zu denen auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gehört, heißt es: „Die Helmholtz-Gemeinschaft hat die Aufgabe, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen und die Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung.“

In der Satzung der Max-Planck-Gesellschaft heißt es: „Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. verfolgt den Zweck, die Wissenschaften zu fördern.“

Die Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich in ihrer Satzung zu folgenden Zielen: „Die LeibnizGemeinschaft steht für kooperative Wissenschaft von herausragender Qualität und Relevanz, für wissenschaftlichen Wettbewerb und Qualitätssicherung. Die LeibnizGemeinschaft verbindet wissenschaftlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungseinrichtungen, die sich zukunftsrelevanten Fragen der Gesellschaft widmen. LeibnizEinrichtungen betreiben erkenntnisorientierte Forschung mit Anwendungsperspektiven, unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und betreiben Forschungsmuseen und bieten forschungsbasierte Beratung und Dienstleistungen.“

Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Forschungseinrichtungen erzielen Wissenschaftler Ergebnisse, die aus ihren Fragestellungen hervorgehen. Dieses von ihnen entwickelte Wissen, über welches sie geforscht, gelehrt und öffentlich publiziert haben, können sie nach ihrem Ausscheiden aus der Forschungseinrichtung in neu gegründeten Unternehmen oder aber bei einem neuen Arbeitgeber anwenden. Die Mitnahme und die Nutzung dieses in der Tätigkeit bei Forschungseinrichtungen erworbenen Wissens sind erlaubt und können im Regelfall nicht unterbunden werden. Ebenso profitieren Forschungsunternehmen auch von vorherig erworbenem Wissen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Viele Ausgründungen beruhen auf von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelten Schutzrechten (Patenten). Während die Hochschulen im Regelfall die Schutzrechte verkaufen oder eine Kaufoption anbieten, nutzen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eher das Mittel der Beteiligung.

Beteiligungen haben bei Ausgründungen mehrere Nachteile: Mit hohen Beteiligungen (z. B. über Streubesitzbeteiligung mit mehr als 10 Prozent, Sperrminorität mit über 25 Prozent oder fast Mehrheitsbeteiligungen von bis zu 49,9 Prozent – einmalig bei Fraunhofer, Zahlen der anderen unbekannt) werden die Anteile der Gründer immer stärker verwässert, womit die Unternehmer letztlich zu Angestellten zu werden drohen. Angestellte weisen häufig jedoch eine andere Mentalität und Motivation als Unternehmer auf. Zudem kann dies zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht zu Einschränkungen (obligatorische Versicherungen) führen. Unternehmer mit geringen Unternehmensanteilen werden als abhängig Beschäftigte eingestuft, womit die Versicherungsfreiheit für Selbständige entfällt.

Ab einer gewissen Beteiligungshöhe – im Regelfall in Höhe Sperrminorität (25,1 Prozent) – von Dritten können Unternehmen auf verschiedene Fachförderprogramme wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), EXIST etc. nicht mehr zugreifen.

Durch die Beteiligungen können die Forschungseinrichtungen Anteile in einer Höhe erhalten, die eine Sperrminorität auslösen. Für zustimmungspflichtige Geschäfte bzw. Entscheidungen ist daher die Zustimmung der Forschungsgemeinschaft nötig. In Gründungsphasen müssen Unternehmen häufig schnelle, agile und wagnisgebundene Entscheidungen treffen, die in einem Umfeld hoher und komplexer Entscheidungen von Forschungseinrichtungen und ihren Prozessen kaum oder nicht in schnellen Phasen zu treffen sind. Die Reaktionszeit der Forschungseinrichtungen und ihrer Gremien ist mit der kurzen Entscheidungsfrist von Unternehmen nicht in Einklang zu bringen.

Beteiligungen schränken unternehmerische Spielräume ein und erschweren freiwillig ausgesuchten Investoren den Einstieg.

Fraunhofer verlangt nach eigenen Angaben bei der Abgabe von Patenten im Gegenzug Beteiligungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent. Für die anderen Forschungseinrichtungen liegen derzeit keine Aussagen vor. High-Tech-Fonds der Bundesregierung investieren für eine Beteiligung in Höhe von 15 Prozent circa 500 000 Euro. Unternehmen benötigen im Regelfall mehrere Finanzierungsrunden. Unter diesen Bedingungen bleiben für die Gründer selbst eher geringe Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen übrig. Dies könnte Gründungen entgegenstehen und entsprechende Ziele der Bundesregierung konterkarieren.

Beteiligungen beanspruchen aufgrund der Komplexität sowohl vor als auch während dem Engagement längere Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse, öfters mit Friktionen zwischen den Akteuren. Diese Friktionen stehen nicht nur häufig agilen und schnellen Entscheidungen, wie sie in Start-ups nötig sind, entgegen, sondern beeinträchtigen auch Motivation zu Gründung und Unternehmertum.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995 (bitte jeweils nach Forschungsgemeinschaften und Jahr aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Gründungen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln)?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel die Rückgänge (mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft) bei den Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen (vgl. EFI-Jahresgutachten 2017 bzw. GWK-Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation)? Widerspricht das nicht den Leitbildern und Satzungszwecken der Forschungseinrichtungen? Ist das nicht ein alarmierendes Zeichen von Transfer von Forschung?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgsquote der ausgegründeten Unternehmen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Wie viele existieren noch heute? Wie viele wurden übernommen? Wie viele wurden geschlossen, abgewickelt oder haben Insolvenz angemeldet? Wie ist die Entwicklung beim Umsatz und weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln)?

5

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre beschäftigt? Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen?

6

Wie lange dauern die Ausgründungsprozesse nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüsseln)?

7

Welche internen Ziele haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsgemeinschaften bei Ausgründungen gesetzt? Auf welcher Basis wurden diese Ziele entwickelt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüsseln)?

8

Sind in den Zielvereinbarungen (Code of Conduct) mit den großen vier Forschungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung quantitative und qualitative Zielausgründungen vereinbart? Wenn ja, wo und in welcher Form (bitte einzeln nennen)? Wenn nicht, warum nicht? Sind hier Änderungen geplant?

9

Weisen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Strategien zur Steigerung von Ausgründungen aus oder ist Ausgründung ein Akt des Zufalls?

10

Sollten aus Sicht der Bundesregierung Ausgründungen schon im Sinne der Gemeinnützigkeit sowie im Sinne der Kohärenz mit den forschungspolitischen Zielen der Bundesregierung (u. a. Hightech-Strategie) stärker gefördert werden? Wenn nicht, warum nicht?

11

Orientieren sich diese Zahlen und Ziele bei den Ausgründungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch an internationalen Mitbewerbern? Wenn ja, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden als Benchmark hinzugezogen? Wenn nicht, warum nicht?

12

Wie schneiden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den internationalen Mitbewerbern wie dem Massachusetts Institute of Technology (MIT), der Stanford University, University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich ab (gefragt sind hier absolute und relative Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen betriebswirtschaftlichen Zielen (höhere Erträge aus der Nutzung von Schutzrechten) sowie der Bundeshaushaltsordnung einerseits und der Förderung und Intensivierung von Gründungen im Sinne der Gemeinnützigkeit andererseits? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Zielkonflikt aufzulösen?

14

Wie steht die Bundesregierung zu dem von den Forschungseinrichtungen genutzten Instrument der Beteiligung?

15

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Beteiligungshöhen und dem Rückgang der Gründungen? Wenn nicht, warum nicht?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solch hohe Beteiligungsanteile im Ergebnis dazu führen, dass Gründungen eher gedrosselt als gefördert werden? Wenn nicht, warum nicht?

17

Gibt es bei den Forschungseinrichtungen einen Code of Fairness bezüglich der Beteiligungshöhe? Wenn nicht, wird die Bundesregierung für entsprechende Vorgaben plädieren? Wenn nicht, warum nicht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Verwässerungen von Beteiligungen zu einem geringeren Engagement potentieller Gründer führen und weitere Ausgründungen eher behindern anstatt sie zu fördern?

19

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Beteiligungshöhen, die eine Sperrminorität auslösen, dazu führen, dass die Gründer von Förderprogrammen ausgeschlossen werden?

20

Gedenkt die Bundesregierung, Ausgründungen in Fachförderprogrammen stärker zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form? Gedenkt sie, in diesem Zuge auch die für Start-ups und Gründer hohen Zugangshürden (Track record, Bonitätsansprüche etc.) zu überarbeiten? Wenn ja, wann und wie gedenkt sie dies zu tun? Wenn nicht, warum nicht?

21

Wie bewertet die Bundesregierung Beschwerden, dass die Statuten und die Prozessorganisation der Forschungseinrichtungen agilen und schnellen Unternehmensentscheidungen, die im Gründungsumfeld häufig nötig sind, entgegenstehen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die mit verschiedenen Instrumenten ihr geistiges Eigentum im Insolvenzfall zu schützen versuchen und dabei zugleich Gefahr laufen, dass genau dies nach der geltenden Insolvenzordnung (InsO) verhindert wird, wenn eine Kündigung die Betriebsfortführung gefährdet? Stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu, dass das angestrebte Rückgriffsrecht damit konterkariert wird? Und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag eines sogenannten Rücktrittsrechts vom Verkauf?

23

Ergibt es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, dass die verschiedenen Stakeholder (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransferpartner und Gründer) sich auf einen Code of Conduct verständigen, der selbstverpflichtend eine Grundlage für einen fairen Umgang miteinander wäre?

24

Möchte die Bundesregierung an dem Instrument der Beteiligungen weiterhin festhalten? Wenn ja, in welcher Form?

25

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass statt der für Unternehmen schädlichen hohen Beteiligungen zukünftig andere Instrumente verwendet werden?

a) Wie steht die Bundesregierung zu einem Sofort-Verkauf der Patente mit Ratenzahlungen?

b) Wie steht die Bundesregierung zu einem Kauf mit einer längeren Zahlungsfrist?

c) Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument einer Kaufoption?

d) Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Schutzgebühren in hohem Maße Liquidität entziehen und wachstumshemmend wirken können? Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Schutzgebühren an Unternehmenskennzahlen zu koppeln – entweder als Auslösungsschwelle oder im Sinne dynamischer Zahlungen (Umsatz, Cash-Flow, Gewinn etc.)?

e) Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, dass Zahlungen aus Schutzrechten und Ähnlichem (wie in anderen Ländern auch; z. B. USA) verstärkt in Form freiwilliger Leistungen und Spenden abgewickelt werden? Wenn nicht, warum nicht?

26

Wie berechnen die Forschungseinrichtungen den Wert der Patente und damit die Beteiligungshöhen von Ausgründungen?

a) Welche Kosten fließen ein?

b) Welche Kosten werden neben den Patentanmeldekosten einberechnet?

c) Werden potenzielle Kosten für Erfindungsvergütung einberechnet? Wenn ja, gilt das auch für den Fall, dass dem Gründer diese Vergütungen zustehen würden?

d) Wie hoch sind die administrativen Kosten, und welche personellen Ressourcen erfordern die Bewertung und das Management der Beteiligungen?

e) Verfolgen die Forschungseinrichtungen auch wirtschaftliche Ziele mit der Beteiligung? Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Vorgehensweise?

27

Sind aus Sicht der Bundesregierung die hohen Beteiligungen der vier großen außeruniversitären Forschungsgemeinschaften (Leibniz, Helmholtz, Max Planck, Fraunhofer) mit deren Satzungen vereinbar, die übereinstimmend vorsehen, dass sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen und dass die Gesellschaften/Gemeinschaften selbstlos tätig sind“, mithin nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Antwort? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

28

Sind die hohen Beteiligungsanteile aus Sicht der Bundesregierung mit der Steuerbegünstigung der Abgabenordnung zu vereinbaren (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

29

Sind die hohen Beteiligungsanteile als selbstlos zu verstehen, und verfolgen die Forschungseinrichtungen damit nicht eigenwirtschaftliche Zwecke? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

30

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die verschiedenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen verschiedene Instrumente zur Förderung von Ausgründungen nutzen? Wie bewertet die Bundesregierung Max-Planck-Innovation, das die Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft bei der Bewertung von Erfindungen und der Anmeldung von Patenten unterstützt? Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung beim Karlsruher Institute of Technology (KIT), die vorsieht, dass Spin-offs auf der Grundlage von Nutzungsvereinbarungen auch die Großforschungsinfrastruktur der Zentren zur weiteren Produktentwicklung nutzen können (vgl. http://kit-gruenderschmiede.de/de/finanzierung/beteiligungen/)?

a) Welche Instrumente nutzen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, um Ausgründungen zu fördern? Welche Instrumente wären denkbar? Welche Instrumente wurden verworfen bzw. nicht eingeführt?

b) Welche Gemeinschaften und Gesellschaften bieten solche Nutzungsmöglichkeiten von Großinfrastrukturen an und unter welchen Bedingungen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

c) Wie steht die Bundesregierung zu einer entsprechenden Nutzung von solcher Infrastruktur?

d) Was tut die Bundesregierung, um eine solche Nutzung zu fördern bzw. zu intensivieren?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt, der sich aus der Nutzung der Großinfrastruktur ergeben könnte, weil einerseits betriebswirtschaftliche Ziele (Erträge aus der Nutzung der Großinfrastruktur und potenziell begrenzte Kapazitäten) und andererseits das gemeinnützige Ziel, die Intensivierung von Ausgründungen, entgegenstehen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Interessenskonflikt aufzulösen?

31

Wie bewertet die Bundesregierung den „Arm“ Fraunhofer Venture, den sie zur Verstärkung von Transferbemühungen gegründet hat? Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Fraunhofer Venture, das auch eigene Geldmittel in die Beteiligungen investieren kann, also faktisch ein Venture-Capital-Fonds ist (siehe S. 14 des Berichts „Fraunhofer Venture – Ausgründungs- und Beteiligungsstrategie der Fraunhofer-Gesellschaft“)?

a) Wie steht die Bundesregierung zur Gründung von Wagniskapitalfonds der Forschungseinrichtungen?

b) Welche Strategie sollten solche Fonds aus Sicht der Bundesregierung verfolgen? Sollten sie bestimmte Bereiche oder Branchen abdecken? Sollte sie mit der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kohärent sein? Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier einen Interessenskonflikt mit der Freiheit der Wissenschaft?

c) Welche Strategie verfolgt Fraunhofer Venture aus Sicht der Bundesregierung? Hat er Schwerpunkte in bestimmten Bereichen und Branchen?

d) Wie steht die Bundesregierung zu einer breiten und gleichmäßigen Kleinstrategie an Investitionen eines Wagniskapitalfonds, die auch als „Spray-and-Pray“-Strategie bezeichnet wird?

e) In welchen Stage (Seed, Start-up, A-Finanzierung etc.) sollte ein Wagniskapitalfonds aus Sicht der Bundesregierung investieren und warum? In welche Stages investiert der Fraunhofer Venture Fonds?

f) Wird die Bundesregierung eine Ausweitung des Fraunhofer Venture fördern? Wenn ja, wann und wie? Wenn nicht, warum nicht?

g) Wird die Bundesregierung die anderen drei Forschungsgemeinschaften a) auffordern und b) dabei unterstützen, ebenfalls einen eigenen Venture „Arm“ aufzulegen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nicht, warum nicht?

h) Wie haben sich die Beteiligungen von Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Wie ist die Erfolgsbilanz (Return on Investment) des Beteiligungsportfolios (bitte für vergangene und aktuelle Beteiligungen aufschlüsseln; falls Ergebnisse zu einzelnen Beteiligungen gegen Geschäftsgeheimnisse verstießen, wird um eine Gesamtdarstellung gebeten)?

i) Welche Erträge hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung generiert, und welche Kosten sind im Gegenzug angefallen? Wie ist die aktuelle Bilanz? Wie ist GuV-Rechnung der vergangenen drei Jahre?

j) Wie viele Beteiligungsengagements hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Gründung aufgelegt?

k) Welche Erfolgskennzahlen weist Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Venture Capital Fonds auf?

l) Wie begründet die Bundesregierung das Verhältnis von sechs Investment-Managern und sieben Juristen bei Fraunhofer Venture? Wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung zu gängigen Wagniskapitalfonds, die regelmäßig ein Verhältnis von zehn Investment-Managern zu einem Juristen aufweisen?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten der Fraunhofer Gesellschaft ins Spiel gebrachte Idee, dass Forschungseinrichtungen eine leistungsorientierte Vergütung erhalten (vgl. www.bundestag.de/blob/511608/ 6750bf83a2d15e27e36f3fad8dbb6890/fraunhofer_stellungnahme-data.pdf)? Wie steht die Bundesregierung zu dem Gedanken, diese leistungsorientierte Vergütung bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Quantität und Qualität der Ausgründungen zu koppeln?

33

Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass öffentlich geförderte Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (Open Access)?

34

Ist ein solcher Open-Access-Anspruch aus Sicht der Bundesregierung mit dem praktizierten Beteiligungsmanagement vereinbar (wenn ja, bitte begründen)?

35

Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, dass in den Regelwerken der Projektförderung spezifische Anwendungen für Start-ups verpflichtend Eingang finden?

36

Plant die Bundesregierung die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) abzustimmen und bei Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zu verzahnen? Wenn ja, wann und wie genau? Wenn nicht, warum nicht?

37

Wie werden die öffentlichen Förderprogramme, auf die Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zurückgreifen können, genutzt? Wo werden Mittel nicht genutzt? Wo ist Mehrbedarf (bitte einzeln nach Programm auflisten)?

38

Wie bewertet die Bundesregierung die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ im Hinblick auf ihre Ergebnisse bei Transfer und Innovation, insbesondere mit dem Fokus auf kleine und mittelgroße Universitäten sowie Fachhochschulen?

a) Inwieweit wurden Ausgründungen als Kriterium vom Auswahlgremium beachtet und gewichtet?

b) Welche Initiativen zur Förderung von Ausgründungen an den „Innovativen Hochschulen“ werden gefördert und in welchem Maße (bitte einzeln benennen)?

c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgründungen an Hochschulen zu fördern respektive zu unterstützen, und bis wann gedenkt sie diese Maßnahmen umzusetzen?

d) Sollen die Bemühungen zu Ausgründungen aus Hochschulen durch EXIST V gestärkt werden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nicht, warum nicht?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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