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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Teilhabe und Chancen für alle Kinder - Wirksamkeit und Inanspruchnahme staatlicher Leistungen

Neuauflage einer Wirkungsforschung der Familienleistungen, insbes. unter Beachtung von Kindeswohl und Kinderwunsch, Umwandlung von Geldleistungen in Subvention von Kinderbetreuung, Bürokratiekosten, messbare Kosten für Antragsberechtigte und Nichtinanspruchnahme betr. einzelne Familienleistungen, Gegenmaßnahmen und Maßnahmen zur Effizienzoptimierung einschl. Unterstützung durch Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung, familienpolitische Leistungen von Ländern und Kommunen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.06.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/223218.05.2018

Teilhabe und Chancen für alle Kinder – Wirksamkeit und Inanspruchnahme staatlicher Leistungen

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2014 wurden die zentralen Befunde einer mehrjährigen Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen zusammenfassend dargestellt (www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/140827_Prognos_Gesamtevaluation_ Familienleistungen__Endbericht.pdf).

Grundlage der Evaluation war der zum damaligen Untersuchungsbeginn im Jahr 2010 geltende Rechtsstand der ehe- und familienbezogenen Leistungen. Die Beschreibung der einbezogenen Leistungen erfolgte auf dieser Grundlage, ergänzt um Bekanntheit und um Erkenntnisse zur Inanspruchnahme durch die Zielgruppen. Die Analyse diente der Effizienzmessung der Maßnahmen zur Erreichung der familienpolitischen Ziele, die im Siebten Familienbericht der Bundesregierung (2006) formuliert worden waren:

  • die wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung und Wohlergehen von Kindern
  • Fertilität/Realisierung von Kinderwünschen

Die Ergebnisse des viel beachteten Prognos-Berichtes wurden und werden vielfach herangezogen, indem auf die Effizienz von Maßnahmen verwiesen wird, um zugleich damit weiterführende Maßnahmen zu begründen.

Außer Acht gelassen wurden und werden allerdings sowohl in der Analyse des Berichtes als auch in den daraus folgenden politischen Entscheidungen von 2014 bis 2017 die Schlussfolgerungen der Autoren. Diese verweisen ausdrücklich darauf, dass die Effizienz der Leistungen bezüglich der familienpolitischen Ziele der Förderung zum Wohlergehen von Kindern und die Realisierung von Kinderwünschen nicht ausreichend untersucht worden sind. Ebenso wurden etliche weitere sinnvolle Untersuchungsaufträge vorgeschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Beabsichtigt die Bundesregierung eine neue Evaluation der familienpolitischen Leistungen, und wenn ja, ist eine stärkere Einbeziehung der speziellen Untersuchungsbereiche des Kinderwohles und der Realisierung von Kinderwünschen vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen (bitte die beiden Untersuchungsbereiche Kindeswohl und Realisierung von Kinderwünschen gesondert betrachten)?

2

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um zielgruppenunspezifische Geldleistungen in infrastrukturelle Leistungen umzuschichten, um die im Bericht belegte hohe Wirksamkeit und Effizienz subventionierter Kinderbetreuung weiter zu verbessern?

3

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Autoren gezogen, eine systematische Erfassung der tatsächlichen Kosten vorzunehmen, indem nicht nur das fiskalische Volumen der ehe- und familienbezogenen Leistungen erfasst wird, sondern auch die Kosten der öffentlichen Verwaltungen einzurechnen sind, mit dem Ziel, die Effizienz der Leistungen genauer zu bewerten?

4

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bildungs- und Teilhabepaket tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

5

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

6

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Kinderzuschlag tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

7

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Kinder tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen sowie nach SGB-II-Leistung einzeln aufschlüsseln)?

8

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

9

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim erhöhten Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

10

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim erhöhten Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

11

Welche Bürokratiekosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende tatsächlich an, wenn alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual im Verhältnis zu den gesamten familienpolitischen Leistungen (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

12

Bei welchen Bürokratiekosten der in den Fragen 4 bis 11 genannten Leistungen sieht die Bundesregierung Überschneidungen bei der Kosten verursachenden Stelle (bitte für alle Bundesländer und Ebenen einzeln aufschlüsseln)?

13

Welche potenziellen Effizienzreserven im Sinne des Prognos-Berichts ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung hieraus?

14

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakt, beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag an?

15

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für die SGB-II-Leistungen für Kinder an (bitte nach SGB-II-Leistung aufschlüsseln)?

16

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende an?

17

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für das erhöhte Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern an?

18

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für das erhöhte Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern an?

19

Welche messbaren Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Familien und Antragsberechtigten bei der Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an?

20

Welche Hemmnisse liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, die Familien und Antragsberechtige davon abhalten, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen?

21

Wie viele Antragsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Wie viele Antragsberechtigte des Kindergeldes nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

23

Wie viele Antragsberechtigte des Kinderzuschlags nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

24

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme und Nichtkenntnis, und welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der o. g. Leistungen hat die Bundesregierung umgesetzt?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Effizienzoptimierung der Leistungen in Bezug auf Inanspruchnahme, Wirksamkeit und die Höhe der Bürokratiekosten unter Einbeziehung von Bündelungsoptionen und Pauschalierungen, und wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen oder Planungen zu den Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket konkret aus, und in welchem Zeitraum wird beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Effizienzoptimierung der Leistungen in Bezug auf Inanspruchnahme, Wirksamkeit und der Bürokratiekosten unter Einbeziehung von Digitalisierungsoptionen und vereinfachten Antragsverfahren, und wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen oder Planungen zu den Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket konkret aus, und in welchem Zeitraum wird beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen?

27

Welche familienpolitischen Leistungen auf Ebene der Länder und Kommunen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schnittstellenprobleme mit familienpolitischen Leistungen des Bundes liegen hier vor?

28

Wie viele Landkreise bzw. kreisfreie Städte verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe sog. Globalanträge?

29

Wieso verzichten nach Einschätzung der Bundesregierung manche Landkreise bzw. kreisfreie Städte auf die Verwendung von Globalanträgen?

30

Betrachtet die Bundesregierung die Verwendung von Globalanträgen als einen sinnvollen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung?

31

Plant die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass mehr Landkreise bzw. kreisfreie Städte Globalanträge verwenden?

Falls ja, durch welche Maßnahmen?

32

Wieso ist nach Meinung der Bundesregierung für eine Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ein gesonderter Antrag durch die Leistungsberechtigte bzw. den Leistungsberechtigten notwendig als Zwischenschritt zwischen der Festlegung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II und der Einreichung der Belege zur Abrechnung der Leistungen?

33

Sieht die Bundesregierung Potenzial zu weiteren Vereinfachungen bzw. Vereinheitlichungen der Verfahren bei der Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe? Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Wenn nein, weshalb nicht?

Berlin, den 14. Mai 2018

Christian Lindner und Fraktion

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