KfW-Förderprogramm 455: Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“
der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Matthias Seestern-Pauly, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Katharina Kloke, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Christian Lindner, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch den demografischen Wandel werden sich die Anforderungen an Wohnen weiter verändern und zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung werden. Viele Senioren wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist auch im Interesse der Pflege- und Sozialkassen, auf die ansonsten ohne entsprechenden Wohnraum für Ältere hohe Kosten zukommen. Laut Statistischem Bundesamt umfasst die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen bereits 17,5 Millionen Menschen – eine Steigerung um 1 Million seit 2011 (www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/ Bevoelkerungsstand/Tabellen/AltersgruppenFamilienstandZensus.html, 13. April 2018). Im Jahr 2030 werden es laut Prognose des Statistischen Bundesamtes knapp 22 Millionen Menschen sein, das entspricht dann etwa 28 Prozent der Bevölkerung. Derzeit sind es etwa 22 Prozent (https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ #!y=2030).
Die Schaffung von ausreichend Wohnraum, der barrierefrei oder barrierearm ist, ist somit nach Auffassung der Fragesteller ein dringend zu lösendes Problem. Mit ihren Programmen im Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnungssanierung leistet die deutsche Förderbank KfW einen Beitrag zu altersgerechten Umbauten sowie zur Einbruchsicherung. Die staatseigene KfW unterstützt dabei unabhängig vom Alter diejenigen, die beispielsweise keinen Pflegegrad besitzen – bzw. den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse nicht nutzen können – oder weitere Finanzierungsmittel benötigen. Förderziel ist es, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.
Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderungen oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen und Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch (KfW, Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen, www.kfw.de/PDF/Download- Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/ 6000003912_M_455_AU_Zuschuss.pdf, 12.04.2018.).
Allerdings waren die Mittel für die bezuschussten Maßnahmen für altersgerechte Umbauten in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bereits Anfang des dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft: im Jahr 2016 bereits Ende Juli, im Jahr 2017 Anfang August (https://ddiv.de/hp42953/Der-Topf-ist-leer-KfW- Zuschussprogramm-Altersgerecht-Umbauens-ist-ausgeschoepft.htm sowie www. kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News/News-Details_428288.html#, 13. April 2018). Lediglich Maßnahmen zur Einbruchsicherung konnten noch beantragt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für 2017 bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, waren diese Gelder bei weitem nicht ausreichend. Für die Einbruchsicherung standen insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung.
In ihrem Koalitionsvertrag betonen CDU, CSU und SPD dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen barrierearme und barrierefreie Wohnungen und ein Wohnumfeld benötigen, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Die Große Koalition verspricht: „Deshalb wollen wir das KfW- Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen mit Bundesmitteln ebenso prüfen (…). Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“ (S. 111, Koalitionsvertrag 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Menschen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen oder barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf von altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Nutzung des a) KfW-Kredits 159, b) des KfW-Zuschusses 455 zum Altersgerechtes Umbauen, c) des KfW-Zuschusses 455 zur Kriminalprävention durch Einbruchsicherung?
Plant die Bundesregierung – da im Koalitionsvertrag (vgl. S. 111) explizit die Bedeutung des KfW-Förderprogramms Altersgerechtes Umbauen und Kriminalprävention durch Einbruchsicherung hervorgehoben wird – eine Aufstockung der Mittel dieser KfW-Programme im Bundeshaushalt 2018, 2019, 2020 und 2021?
a) Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und nach KfW- Förderprogramm Altersgerechtes Umbauen bzw. Einbruchsicherung aufschlüsseln)?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstetigung der KfW-Programme (bitte nach Programm aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität und Bekanntheit der KfW-Förderprogramme weiter zu fördern bzw. auszubauen?
Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bedingungen beim a) KfW-Förderzuschuss Einbruchsicherheit, und falls ja, welche, b) KfW-Förderzuschuss Altersgerecht Umbauen, und falls ja, welche, c) KfW-Förderkredit 159, und falls ja, welche?
In welcher Höhe wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung in den Jahren 2012 bis 2017 abgerufen?
a) Wie viele Wohneinheiten wurden dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Mittel im KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils ausgeschöpft; gilt dies auch für die Jahre 2012 bis 2015?
a) Wie viele Wohneinheiten wurden von 2012 bis 2017 dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Antragsteller im Zeitraum von 2012 bis 2017, die ihre Immobilie a) selbst nutzen bzw. b) vermieten (bitte jeweils nach Jahren und KfW-Programm aufschlüsseln; Kredit- als auch beide Förderprogramme)?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Problem des Mangels an altersgerechten bzw. barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen anzugehen und dem steigenden Bedarf anzupassen?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche weiteren konkreten Kampagnen plant die Bundesregierung zur Beratung und Information von Eigentümern und Mietern zur Finanzierung und Umsetzung von altersgerechten bzw. barrierearmen oder barrierefreien Umbauten?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies?