Jugendmedienschutz und das Verbot von Computerspielen
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Miriam Gruß, Christoph Waitz, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich in Abschnitt 6.3 des Koalitionsvertrages unter anderem darauf verständigt, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes zu evaluieren. Als Eckpunkte sollen dabei unter anderem die Wirksamkeit des Konzepts der regulierten Selbstkontrolle, die Alterskennzeichnung von Computerspielen und ein potentielles Verbot so genannter Killerspiele erörtert werden. Diesbezüglich soll ein zielorientierter Dialog mit den Bundesländern stattfinden. Von einigen Bundesländern wurden die genannten Eckpunkte bereits mehrfach aufgegriffen, so jüngst von der Konferenz der Unions- Innenminister sowie von einzelnen Landesinnenministern, und teilweise konkretisiert. Insbesondere die Forderung nach einem Verbot von so genannten Killerspielen und die kritische Nachfrage nach der Wirksamkeit der regulierten Selbstkontrolle wurden dabei angesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung das Prinzip der Co-Regulierung gemäß den geltenden Jugendschutznormen im Bereich von zum Spiel an Bildschirmgeräten programmierten Datenträgern (im Folgenden Unterhaltungssoftware)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und Zusammensetzung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bzw. dessen Beirat im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Unterhaltungssoftware, die geeignet ist, ihre Entwicklung und Erziehung zu beeinträchtigen oder zu gefährden?
Ist der Bundesregierung die Jahresbilanz der Alterskennzeichnungsverfahren der USK für das Jahr 2005 bekannt, nach der im Jahr 2005 von 2 686 geprüften Titeln 40 die Kennzeichnung „Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG“ erhielten?
Wenn ja, welche Rückschlüsse oder Folgerungen zieht sie daraus?
Sind in den 58 in der Jahresbilanz 2005 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ausgewiesenen Anträgen oder Anregungen für die Indizierung von Unterhaltungssoftware die 40 Titel mit der Kennzeichnung „Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG“ durch die USK vollständig enthalten?
Handelt es sich bei den 29 in der Jahresbilanz der BPjM ausgewiesenen Titeln um Titel, die durch die USK die Kennzeichnung „Keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG“ erhalten hatten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob seit dem 1. Januar 2003 Verfahren auf der Grundlage des § 131 des Strafgesetzbuches gegen Hersteller oder Vertreiber von Unterhaltungssoftware eingeleitet wurden?
Wenn ja, wie viele waren es, und zu welchem Abschluss gelangten die Verfahren?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Strafrecht im Hinblick auf Unterhaltungssoftware verschärft werden muss?
Wenn ja, welche Änderungen sollten ihres Erachtens herbeigeführt werden?
Wurde der im Koalitionsvertrag angekündigte zielorientierte Dialog mit den Bundesländern durch die Bundesregierung in irgendeiner Form institutionalisiert?
Wenn ja, wie?
Wie definiert die Bundesregierung Killerspiele?
Welche Kriterien muss ein Titel im Bereich der Unterhaltungssoftware aufweisen, um als Killerspiel kategorisiert zu werden?
Sind der Bundesregierung Titel im Bereich der Unterhaltungssoftware bekannt, die in Deutschland auf legale Art und Weise zu beschaffen sind, und nicht durch die BPjM indiziert wurden, trotzdem aber als Killerspiel eingestuft werden?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die geeignet sind, die Einfuhr von in europäischen Nachbarstaaten legal erworbener Unterhaltungssoftware zu kontrollieren?
Ergreift die Bundesregierung Initiativen, die auf eine Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen innerhalb der Europäischen Union abzielen?
Wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Studien vor, die eine Korrelation zwischen Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und dem Besitz bestimmter Unterhaltungssoftware aufzeigen?
Wenn ja, welche sind das, und welcher Grad der Korrelation wird dort festgestellt?
Was versteht die Bundesregierung im Hinblick auf Unterhaltungssoftware unter so genannten Ego-Shootern?
Liegen der Bundesregierung Studien vor, die eine Korrelation zwischen Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und der Entwicklung und Verbreitung so genannter Ego-Shooter aufzeigen?
Wenn ja, welche sind das, und welcher Grad der Korrelation wird dort festgestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß der Anteil gewaltfreier Unterhaltungssoftware am Gesamtaufkommen der in Deutschland im Jahr 2005 veröffentlichten Unterhaltungssoftware war?
Plant die Bundesregierung, eine mit der USK-Prüfung vergleichbare Rechtssicherheit für Unterhaltungssoftware auf Online-Plattformen herzustellen?
Wenn ja, wie soll diese beschaffen sein?