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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abstandsflächen für Windenergieanlagen

Nutzung der Länderöffnungsklausel im BauGB durch die Bundesländer, Auswirkungen ländereigener Festlegungen von Mindestabständen auf Akzeptanz für Windenergie in der Bevölkerung, schädliche Einwirkungen auf den Menschen, Auswirkung von Infraschall-Emissionen, Anpassung sowie Festlegung von Mindestabständen auf Grundlage der Länderöffnungsklausel, Windenergieanlagen auf Bundesgrundstücken, Entfernung von weniger als 500 m zur nächsten Wohnbebauung, Veräußerung von Bundesliegenschaften mit WEA<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/261608.06.2018

Abstandsflächen für Windenergieanlagen

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Hagen Reinhold, Oliver Luksic, Daniel Föst, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Katharina Kloke, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Wirkung vom 1. August 2014 wurde den Ländern durch die Einfügung von § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bauplanungsrechtlich ermöglicht, für Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, Mindestabstände festzulegen. Die Möglichkeit der Länder, im Rahmen der sogenannten Länderöffnungsklausel solche Mindestabstände festzulegen, war zeitlich bis zum 31. Dezember 2015 begrenzt, um Rechtssicherheit für planende Unternehmer herzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2015 von der Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB Gebrauch gemacht?

2

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch ländereigene Festlegungen von Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie erhöht bzw. verringert?

3

Entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Nutzung der Windenergie schädliche Einwirkungen auf den Menschen, und wenn ja, wodurch, und bei welchen Abständen zur Wohnbebauung sind diese nach neuesten Erkenntnissen zu erwarten?

4

Welche Auswirkungen von Infraschall-Emissionen (< 20 Hz) durch Anlagen zur Nutzung der Windenergie sieht die Bundesregierung, und auf welchen Erkenntnissen basiert dies?

5

Welche Mindestabstände hält die Bundesregierung bei Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, zur Wohnbebauung für sinnvoll, um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, auch um die Akzeptanz eines möglichst großen Teils der betroffenen Bevölkerung für die Windenergie zu haben?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung eine bundesweite Anpassung der Mindestabstände an solche Erkenntnisse?

7

Strebt die Bundesregierung an, die Frist für den Erlass von Landesgesetzen zur Festlegung von Mindestabständen auf Grundlage der Länderöffnungsklausel zu öffnen?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Bundesländer von einer zu öffnenden Länderöffnungsklausel Gebrauch machen wollten, und wenn ja, welche?

9

Wie viele Windenergieanlagen sind auf im Eigentum des Bundes stehenden Flächen errichtet?

Wie viele dieser Windenergieanlagen befinden sich weniger als 500 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung oder Streusiedlung entfernt?

10

Wie viele Windenergieanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf ehemals im Eigentum des Bundes stehenden Flächen errichtet worden, die nach Fertigstellung der Anlage veräußert wurden?

Wie viele dieser Windenergieanlagen befinden sich weniger als 7 x Anlagengesamthöhe von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt, und wie viele weniger als 500 Meter entfernt von dieser?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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