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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenaustausch mit Russland zur Fußball-WM 2018

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/263411.06.2018

Datenaustausch mit Russland zur Fußball-WM 2018

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Stephan Thomae, Benjamin Strasser, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zur Prävention von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans ist die Speicherung und der Austausch von Daten auch international notwendig.

Da in der Gewalttäterdatei Sport nicht nur Gewalttäter gespeichert sind, muss die Bundesregierung darüber Auskunft geben, unter welchen Bedingungen ein Datenaustausch erfolgt und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland Daten mit Drittstaaten teilt.

Die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10908, 19. Januar 2017, S.14) berichtet, dass für die Europa-Meisterschaften 2012 und 2016 Daten „von bekannten Störern“ übermittelt wurden, „bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass sie eine Anreise zu diesen Veranstaltungen geplant hatten bzw. bei denen Tatsachen bekannt waren, die die Annahme rechtfertigten, dass sie in den Ausrichterstaaten anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen würden. Der Eintrag in der DGS diente als Grundlage für die Prüfung, ein Eintrag war jedoch nicht alleiniges Kriterium für die Übermittlung der Daten. So wurden nach Einzelfallprüfung auch Personen übermittelt, die dem Störerpotenzial Fußball zuzurechnen waren und bei denen konkrete Reiseabsichten in die ausrichtenden Länder bekannt waren.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung die Daten an die russische Föderation zu welchem Zweck übermittelt?

2

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert (bitte nach Speicherungsgrund und Tatbeständen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen werden „als bekannte Störer“ nach Kenntnis der Bundesregierung definiert?

4

Wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung nur Daten aus der Datei Gewalttäter Sport oder auch aus den SKB- bzw. LKA-Dateien (SKB = Szenekundige Beamte; LKA = Landeskriminalamt) der Polizeien in den Ländern übermittelt?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage werden „bekannte Störer“ nach Kenntnis der Bundesregierung definiert, und welche Tatbestände müssen diese erfüllt haben?

6

Hat die Bundespolizei oder haben andere Sicherheitsbehörden Daten an russische Sicherheitsdienste übermittelt?

Wenn ja, wie viele Datensätze von wie vielen Personen wurden bisher insgesamt übermittelt?

7

An welche Sicherheitsdienste und Behörden der Russischen Föderation wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten übermittelt?

8

Welche Arten von Daten wurden und ggf. werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die russischen Behörden übermittelt?

9

Inwieweit werden bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Datenbanken der Landeskriminalämter gespeicherten Daten von sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen übermittelt?

10

Welche Bedingungen werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Übermittlung dieser Daten geknüpft (Zwecke der Nutzung bzw. Weitergabe an Dritte bzw. Speicherdauer bzw. Löschung)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusagen hinsichtlich einer Berichterstattung zur Nutzung der Daten durch die Russische Föderation?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich Nutzung und Löschung der Daten durch die Bundespolizei bei den verarbeitenden Stellen der Russischen Föderation?

13

Über wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben in der Datei Gewalttäter Sport zu bestehenden Auflagen bzw. Verboten bzw. Hinweisen gespeichert, aufgeschlüsselt nach folgenden Kategorien:

a) Beförderungsausschluss in Zügen der DB AG oder anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen,

b) Bundesweites Hausverbot für Bahnhöfe der DB AG,

c) Bundesweit wirksames Stadionverbot,

d) Gefährderansprache,

e) Pass- und Personalausweisbeschränkung,

f) Ausreiseuntersagung,

g) Meldeauflage,

h) Betretungs- und Aufenthaltsverbot,

i) Gewahrsam,

j) Sonstige Maßnahme?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bilddateien von Personen übermittelt?

Wenn ja, von wie vielen Personen wurden Bilder übermittelt?

15

Wer sucht nach Kenntnis der Bundesregierung die Datensätze aus, die übermittelt werden?

16

Nach welchen Kriterien findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der übermittelten Datensätze statt?

17

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der „bekannten Störer“ bzw. die Anzahl der übermittelten Personen auf die folgenden Kategorien:

a) Beschuldigt,

b) Verdächtig,

c) Rechtskräftig verurteilt,

d) Personen, bei denen lediglich eine Personalienfeststellung vorgenommen wurde,

e) Platzverweise, die ausgesprochen wurden,

f) Ingewahrsamnahmen, die zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden,

g) Personen, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden?

18

Gibt es ein Kontrollgremium innerhalb der Bundespolizei oder in übergeordneten Behörden für die Übermittlung von Daten?

19

Wie viele Datensätze wie vieler Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Datenaustausch in Betracht gezogen, aber nicht übermittelt?

Aus welchen Gründen wurden diese nicht übermittelt?

20

Von wie vielen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten übermittelt, die gegen eine oder mehrere der folgenden Tatbestände verstoßen haben:

a) Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens,

b) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 des Strafgesetzbuchs – StGB),

c) Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§§ 315 ff. StGB),

d) Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b StGB),

e) Nötigung (§ 240 StGB),

f) Verstöße gegen das Waffengesetz,

g) Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz,

h) Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB),

i) Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB),

j) Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB),

k) Raub- und Diebstahlsdelikte,

l) Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB),

m) Handlungen nach § 27 des Versammlungsgesetzes,

n) Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB),

o) Volksverhetzung (§ 130 StGB),

p) Beleidigung (§ 185 StGB),

q) Sonstige? Welche sonstigen Tatbestände oder Sachverhalte sind erfasst?

21

Gibt es Fälle, bei denen die Übermittlung nach Kenntnis der Bundesregierung strittig ist?

Wie findet eine Klärung innerhalb der Bundespolizei, anderer Sicherheitsbehörden oder zwischen der Vielzahl der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene statt?

22

Welche Bedingungen werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Übermittlung dieser Daten geknüpft (Zwecke der Nutzung bzw. Weitergabe an Dritte bzw. Speicherdauer bzw. Löschung)?

23

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusagen hinsichtlich einer Berichterstattung zur Nutzung der Daten durch die Russische Föderation?

24

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich Nutzung und Löschung der Daten durch die Bundespolizei bei den verarbeitenden Stellen der Russischen Föderation?

25

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass für die übermittelten Daten auch nach der Übermittlung an die russische Föderation ein angemessenes Datenschutzniveau erfüllt wird, und wie wird dies kontrolliert?

26

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Meldeauflagen und Gefährderansprachen gegenüber Fußballfans mit deutscher Staatsbürgerschaft durch deutsche Sicherheitsbehörden erfolgt?

Wenn ja, wie viele?

27

Liegen der Bundesregierung Hinweise auf organisierte Gruppen vor, die mit der Absicht nach Russland reisen, gewalttätige Aktionen vorzunehmen?

Wenn ja, um welche organisierten Gruppen handelt es sich?

28

Wie viele Beamte deutscher Behörden werden nach Kenntnis der Bundesregierung während der WM in Russland im Einsatz sein (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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