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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sexueller Kindesmissbrauch - Maßnahmen der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/264212.06.2018

Sexueller Kindesmissbrauch – Maßnahmen der Bundesregierung

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Föst, Katja Suding, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Katharina Kloke, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ im März 2010 war ein wichtiger Schritt der damaligen Bundesregierung. Angesichts des Ausmaßes sexuellen Kindesmissbrauchs war neben der Einrichtung des Runden Tisches auch die Berufung des Amtes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein starkes Signal, um dem Mut und dem Leid der Betroffenen Rechnung zu tragen und die Thematik in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Dennoch ist und bleibt sexueller Missbrauch von Kindern ein Tabuthema. Auch die zu begrüßende Einrichtung von Entschädigungsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs kann nach Auffassung der Fragesteller nur ein weiterer Schritt sein.

Die ein Leben lang nachwirkenden Verletzungen von Seele und Person, die mit dem Erleiden sexuellen Missbrauchs einhergehen, bedürfen verlässlicher, unbürokratischer Hilfestrukturen unabhängig von Ort und Zeit der Tat.

Die Ergebnisse der Studie „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ (2018) sprechen nach Auffassung der Fragesteller eine ganz klare Sprache.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode kündigen die Regierungsparteien an:

  • „Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wollen wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren“ (Z. 864 ff.).
  • „Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats verstetigen“ (Z. 879 ff.).
  • „Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten“ (Z. 883).
  • „Wir prüfen, wie kindliche Zeuginnen und Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs außerhalb des Gerichtssaals durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vernommen und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen werden kann“ (Z. 6142 ff.).

Insbesondere im Hinblick auf das zum April 2019 auslaufende Amt des UBSKM gewinnt eine zeitnahe Umsetzung der Ankündigungen der Bundesregierung an großer Bedeutung für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten Maßnahmen führt die Bundesregierung derzeit durch, um ein effektives Frühwarnsystem auf Grundlage eines kontinuierlichen Informationsaustausches zwischen Zivilgesellschaft, Jugendämtern und Gerichtsbarkeit sicherzustellen?

Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung finanziell gefördert (bitte korrespondierende Titel im Bundeshaushalt angeben)?

2

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ein effektives Frühwarnsystem auf Grundlage eines kontinuierlichen Informationsaustausches zwischen Zivilgesellschaft, Jugendämtern und Gerichtsbarkeit zukünftig sicherzustellen?

Welche finanziellen Mittelaufwüchse wurden hierfür in die Haushaltsplanung der Bundesregierung eingestellt (bitte korrespondierende Titel im Bundeshaushalt angeben)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Studie „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ (2018)?

Inwiefern teilt sie die Ergebnisse der Studie, und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die dortigen Empfehlungen zügig umzusetzen?

4

Ist die personelle Ausstattung der Jugendämter nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um eine effektive Verzahnung von Gerichtsbarkeit, Jugendämtern und Zivilgesellschaft sicherzustellen und das Recht von Kindern auf Schutz und Entfaltung (vgl. Artikel 2 und 6 des Grundgesetzes) zu gewährleisten (bitte begründen)?

5

Sollte die personelle Ausstattung der Jugendämter nach Auffassung der Bundesregierung nicht ausreichend sein, welchen unter anderem finanziellen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in der Aufstockung der vom Bund getragenen Aufwendungen (derzeit lediglich ca. 3 Prozent der 92 Prozent der Mittel für Jugendämter, die aus Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen; Quelle: Beckmann, Kathinka, et al. Berufliche Realitäten im Jugendamt: der ASD in strukturellen Zwängen. Berlin: 2018, S. 21.), und welche konkreten Schritte plant sie, um die personelle Ausstattung der Jugendämter von Seiten des Bundes zu verbessern?

6

Welche Bundesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach schulischen, zivilgesellschaftlichen sowie anderen Programmen und/oder Initiativen unter Angabe von Laufzeit und, sofern zutreffend, korrespondierendem Bundeshaushaltstitel aufschlüsseln)?

7

Gibt es von Seiten der Bundesregierung Bestrebungen, Bundesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention von und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs in Modellprogrammen des Bundes zu verstetigen (bitte begründen)?

8

Welche Bundesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie der Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach schulischen, zivilgesellschaftlichen sowie anderen Programmen und/oder Initiativen unter Angabe von Laufzeit und, sofern zutreffend, korrespondierendem Bundeshaushaltstitel aufschlüsseln)?

9

Auf welchen bundes- und/oder landesrechtlichen Grundlagen ist im Rahmen von Gerichtsverhandlungen und im Hinblick auf den Schutzgedanken nach Kenntnisstand der Bundesregierung bereits nach derzeitiger Regelungen eine Befragung kindlicher Zeuginnen und Zeugen außerhalb des Gerichtssaals möglich (bitte alle relevanten Gesetze und/oder Verordnungen auf Bundesund/oder Landesebene nennen)?

10

Welche bundes- und/oder landesrechtlichen Grundlagen (bitte alle Gesetze und Verordnungen nennen) prüft die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Änderungen bei der Vernehmung kindlicher Zeuginnen und Zeugen umzusetzen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Fristverlängerungen zur Antragstellung für Leistungen aus dem „Ergänzenden Hilfesystem institutioneller Bereich“ über den 31. August 2016 hinaus?

12

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auf eine Verlängerung der derzeit geltenden Fristen zur Antragstellung der am „Ergänzenden Hilfesystem institutioneller Bereich“ teilnehmenden Institutionen hinzuwirken?

Falls nein, bitte begründen, falls ja, welche konkreten Schritte hierzu ergreift die Bundesregierung?

13

Ist eine gesetzliche Neuregelung zur Verstetigung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs nach Auffassung der Bundesregierung bis zum Ende der Amtszeit des derzeit amtierenden UBSKM realistisch (falls ja, bitte die von der Bundesregierung geplanten Beratungsschritte in chronologischer Abfolge auflisten; falls nein, bitte begründen)?

14

Wurde der Themenkomplex sexueller Kindesmissbrauch und Verstetigung des Amtes des UBSKM in der Sitzung der Chefinnen und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 17. Mai 2018 in Berlin unter TOP 1.6 der Sitzung thematisiert?

Wenn ja, welche relevanten Erkenntnisse waren Teil der Berichterstattung des Bundes, und wenn nein, warum nicht, und über welche Inhalte wurde stattdessen informiert?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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