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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation der Topfkonservierungsmittel

Umfang auf den Schutz durch Topfkonservierungsmittel gem. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 angewiesene wasserbasierte Produkte, Verknappung von Topfkonservierungsmitteln (speziell zur Verwendung in Farben und Lacken), wirtschaftliche Folgen einer unzureichenden Konservierung wasserbasierter Produkte, Bewertung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, Sicherstellung ausreichender Versorgung mit Konservierungsmitteln, Sinnhaftigkeit einer isolierten Bewertung einzelner Wirkstoffe durch EU-Mitgliedstaaten, Erfüllung der Ziele der Biozidprodukteverordnung<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/278715.06.2018

Situation der Topfkonservierungsmittel

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Verwendung von Biozidwirkstoffen ist nur nach dem komplexen Verfahren gemäß der europäischen Biozidprodukteverordnung (EU Nr. 528/2012) erlaubt. Dadurch wird ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt erreicht. Allerdings führt dieses Verfahren auch dazu, dass in einigen Bereichen nur noch wenige biozide Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Vor allem bei den Konservierungsmitteln zum Schutz von Gemischen während der Lagerung, den sogenannten Topfkonservierungsmitteln, weisen mehrere Branchen auf eine deutliche Verknappung hin. Speziell bei wasserbasierten Farben und Lacken ist es fraglich, ob ein hinreichender Schutz vor dem Befall durch Schimmelpilze in Zukunft noch gewährleistet werden kann. Eine kürzere Haltbarkeit der Farben wäre die Folge. Da wasserbasierte Farben und Lacke im Allgemeinen ohne Konservierung schnell verderben, ist die Zukunft dieser Technologie gefährdet. Eine Rückkehr zum vermehrten Einsatz von Lösemitteln ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes auch nicht sinnvoll. Daher sollte die aktuelle regulatorische Praxis kritisch überprüft werden, insbesondere die isolierte Betrachtung der einzelnen Wirkstoffe durch einzelne EU-Mitgliedstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang wasserbasierte Produkte in Deutschland auf den Schutz durch Topfkonservierungsmitteln im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 angewiesen sind?

2

Ist der Bundesregierung die Verknappung von Topfkonservierungsmitteln, speziell solcher zur Verwendung in Farben und Lacken, bekannt?

Wenn ja, sind der Bundesregierung auch die wirtschaftlichen Folgen einer unzureichenden Konservierung von wasserbasierten Produkten bekannt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Konservierungsmittel zum Schutz von wasserbasierten Produkten zur Verfügung stehen?

Hält die Bundesregierung insbesondere die momentane Praxis einer isolierten Bewertung der einzelnen Wirkstoffe durch die EU-Mitgliedstaaten für sinnvoll?

4

Werden nach Auffassung der Bundesregierung die beiden Ziele der Biozidprodukteverordnung, „den freien Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Union zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten“, in der gegenwärtigen Praxis erfüllt?

Berlin, den 12. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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