Zur aktuellen Situation Schengens
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Schengen-Raum ist eine der größten Errungenschaften in der Geschichte der Europäischen Union. Er stellt in seinem Kernstück sicher, dass Menschen innerhalb der Binnengrenzen des Schengen-Raums ohne Grenzkontrollen reisen können und ist dadurch Mitgarant für die unionale Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit.
Doch seit einiger Zeit steht Schengen unter Druck. Große Migrationsströme offenbarten Schwachstellen an der Schengen-Außengrenze, woraufhin einzelne Mitgliedstaaten von ihrem Ausnahmerecht aus Artikel 25 ff. VO (EU) 2016/399 Gebrauch machten und wie Deutschland im Jahr 2015 vorübergehende Binnengrenzkontrollen einführten. Dieser durch die Mitgliedstaaten erklärte Ausnahmezustand hält bis heute an. Währenddessen wird auf europäischer Ebene über die zukünftige Ausgestaltung des Schengener Grenzkodex und damit des Schengen-Raums diskutiert. Als ein großer Mitgliedstaat ist die Position Deutschlands hierbei von besonderer Bedeutung. Vor diesem und vor dem Hintergrund der andauernden Grenzkontrollen, beispielsweise an der deutsch-österreichischen Grenze, muss sich die Bundesregierung positionieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Nach welchen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) oder der alten Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006 führte die Bundesregierung am 13. September 2015 Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums wieder ein?
In welchen situativen Merkmalen sah die damalige Bundesregierung eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit gemäß Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 VO (EU) 2016/399, und wie kam es nach Einschätzung der Bundesregierung zu dieser Situation?
Welche sonstigen Maßnahmen gemäß Artikel 29 Absatz 2 Satz 1 VO (EU) 2016/399 wurden im Vorfeld durch die Bundesregierung ergriffen, um die Wiedereinführung von Grenzkontrollen nach dem Ultima-Ratio-Prinzip aus Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Absatz 2 Satz 1 VO (EU) 2016/399 zu rechtfertigen?
Wann verlängerte die Bundesregierung aus welchen Gründen die Kontrollen an den Binnengrenzen nach welchen Vorschriften der VO (EU) 2016/399 (bitte nach Datum, Vorschrift und Grund aufschlüsseln)?
Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat die Bundesregierung zwischen den jeweiligen Verlängerungen unternommen, um das Ultima-Ratio-Prinzip aus Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Absatz 2 Satz 1 VO (EU) 2016/399 zu wahren (bitte aufschlüsseln)?
Auf Grundlage welcher Vorschrift verlängerte die Bundesregierung die Grenzkontrollen trotz des Erreichens der Maximaldauer von insgesamt zwei Jahren am 11. Mai 2018 aus Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 VO (EU) 2016/399?
Welche Evaluationen hat die Bundesregierung über die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese (bitte nach Datum und vollständigem Bericht aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, Rumänien und Bulgarien in den sogenannten Schengen-Raum aufzunehmen (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/europaeischeunion-junckers-masterplan/20324710.html, letztes Abrufdatum 14. Juni 2018)?
Sieht die Bundesregierung einen Konnex zwischen Sicherheit an den Außengrenzen des Schengen-Raums und einem funktionierenden Schengen-System im Inneren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, inwiefern nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 angestrengt, um die Sicherheit an der Außengrenze des Schengen-Raums zu gewährleisten?
Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 Evaluationen hinsichtlich etweriger Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an der Außengrenze des Schengen-Raums durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen kamen diese (bitte nach Datum und vollständigem Bericht aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bau physischer Grenzsicherungsmaßnahmen wie beispielsweise Grenzzäune zwischen zwei Staaten des Schengen-Raums (vgl. www.n-tv.de/politik/Ungarn-baut-Grenzzaun-zu-Slowenien-article16006711.html, letztes Abrufdatum 11. Juni 2018)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker „Ohne Schengen macht auch der Euro keinen Sinn“ (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article152533703/Bei-Grenzschliessungen-drohen-extreme-Staus.html, letzter Abruf 11. Juni 2018)?
Wie teuer wäre laut Schätzung der Bundesregierung die Kontrolle der europäischen Außengrenze alleinig durch Beamte der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) pro Jahr, und wie hoch wäre der geschätzte Personalaufwand?
Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, Asylbewerber, die schon in einem anderen EU-Land registriert wurden, künftig zurückzuweisen, nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Schengen-System (vgl. www.spiegel. de/politik/deutschland/streit-mit-merkel-seehofer-sagt-praesentation-von- masterplan-migration-ab-a-1212343.html, letzter Abruf 11. Juni 2018)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass „die Beibehaltung von Kontrollen an den Binnengrenzen der Union oder die Wiedereinführung solcher Kontrollen im Schengen-Raum den Alltag der europäischen Bürger und all jener Menschen, denen der Grundsatz des freien Personenverkehrs innerhalb der EU zugutekommt, erheblich beeinträchtigt und ihr Vertrauen in die europäischen Organe und die europäische Integration deutlich schwächt“ (vgl. Bericht über den Jahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums (2017/2256(INI))? Sieht die Bundesregierung diesbezüglich konkreten Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum und inwiefern nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen seit 2015 bis heute entstanden ist (vgl. www.deutschlandfunk.de/grenzkontrollen-der-wirtschaft-droht-ein-immenser-schaden.769.de.html, letztes Abrufdatum 11. Juni 2018)?
Wie hoch ist der Personalaufwand bei Sicherheitsbehörden zur Durchführung der Binnengrenzkontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis heute, und wie teuer waren diese Maßnahmen (bitte nach Jahr, Personalstärke und Kosten aufschlüsseln)?
Wie viele Überstunden wurden durch die Bundespolizei zur Durchführung der Binnengrenzkontrollen von 2015 bis heute geleistet (bitte nach Jahr und Anzahl der Überstunden aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die maximale Dauer von Grenzkontrollen im Falle anhaltender Terrorgefahr auf bis zu drei Jahre zu verlängern, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung der übrigen Mitgliedstaaten und der aktuelle Stand der Verhandlungen?
Ist die Verlängerung der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze um sechs Monate vom 12. Mai 2018 nach Auffassung der Bundesregierung mit der VO (EU) 2016/399 vereinbar? Wenn ja, nach welchen Normen leitet sich dies ab? Wenn nein, nach welchen Normen leitet sich dies ab (vgl. www.sueddeutsche. de/politik/schengen-verlaengerung-ausgeschlossen-1.4026725, letzter Abruf 25. Juni 2018)?
Teilt die Bundesregierung die Aussage, wonach „die am 12. Mai 2018 vorgenommene sechsmonatige Verlängerung dieser Kontrollen durch Deutschland und andere EU-Staaten gegen den Schengener Grenzkodex verstößt“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/schengen-verlaengerung-ausgeschlossen- 1.4026725, letzter Abruf 25. Juni 2018)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, wonach Zurückweisungen von Migranten, die in anderen EU-Staaten schon registriert waren, EU-rechtlich nur dann zulässig sind, wenn die Bundesregierung regelkonforme Grenzkontrollen durchführen würde (vgl. www.sueddeutsche. de/politik/schengen-verlaengerung-ausgeschlossen-1.4026725, letzter Abruf 25. Juni 2018)? Könnten diese Zurückweisungen von Migranten, die in anderen EU-Staaten schon registriert waren, dadurch infrage gestellt werden?
Welche praktischen Handlungsmöglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zum Schutz der deutschen Binnengrenze, wenn die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen nicht aufrechtzuerhalten ist?
Welche Verbindung besteht bei einer Überprüfung der Fingerabdrücke im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle durch die Bundespolizei zur Datenbank EURODAC, und welcher Datenbestand kann über diese Verbindung eingesehen bzw. abgerufen werden?
Welche Grenzübergänge an der deutsch-österreichischen Grenze werden derzeit von der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen kontrolliert? Welche werden nicht kontrolliert (bitte auflisten)?
Gab es vom 11. auf den 12. Mai 2018 Veränderungen in der Personalstärke zur Grenzkontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze?