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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Statistiken zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen

Aktuelle Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen im Einsatz, zukünftige Datenerhebung, Planungen zur mittelfristigen Anpassung des § 35 StVO "Sonderrechte", Organisation der Schulungen von Fahrern von Sonderrechtsfahrzeugen in der Praxis, Existenz verpflichtender Curricula zu Gefahrenwahrnehmung und Fahrfertigkeiten, Überwachung der Ausbildungsqualität<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/327105.07.2018

Statistiken zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen

der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Feuerwehrleute, Notarzt- und Krankenwagenbesatzungen sowie Polizistinnen und Polizisten retten Leben und sorgen für unsere Sicherheit. Für ihre anspruchsvolle und herausfordernde Arbeit gebühren ihnen unsere Anerkennung und unsere Hochachtung. Umso bestürzender ist es, dass es bisweilen zu teils schweren Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen kommt, bei denen sowohl die Helfer selbst als auch Dritte zu Schaden kommen.

Einsatzfahrzeugen werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umfassende Sonderrechte eingeräumt. Dies ist notwendig, damit die Helfer den Einsatzort so schnell wie möglich erreichen können. Gleichzeitig wird – gerade nach schweren Unfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen – bisweilen der Ruf nach strengerer Reglementierung laut. Letztlich geht es auch um (Rechts-)Sicherheit für die Helfer bei ihren Aufgaben.

Die wichtigste Grundlage für eine Evaluierung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge sind verlässliche Statistiken über Unfälle, an denen Einsatzfahrzeuge beteiligt sind. Weder Argumente für noch gegen eine Anpassung der Sonderregeln können stichhaltig sein, wenn eine geeignete Datengrundlage fehlt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen im Einsatz vor, und wie werden diese Zahlen erhoben?

2

Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Polizeieinsätze (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)?

3

Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Einsätze der Berufsfeuerwehr (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)?

4

Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)?

5

Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Notarzteinsätze bzw. Krankentransporte (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)?

6

Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf sonstige Einsätze von Sonderrechtsfahrzeugen (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen der Verkehrsunfälle in Frage 1 ist die Fahrerin bzw. der Fahrer des beteiligten Sonderrechtsfahrzeuges mehrheitlich oder vollständig Unfallverursacher bzw. Unfallverursacherin (bitte nach Polizei, Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Notarzt bzw. Krankentransport und sonstigen Sonderrechtsfahrzeuge aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen der Verkehrsunfälle in Frage 1 ist der Unfallgegner bzw. die Unfallgegnerin des Sonderrechtsfahrzeuges mehrheitlich oder vollständig Unfallverursacher bzw. Unfallverursacherin (bitte nach Polizei, Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Notarzt bzw. Krankentransport und sonstigen Sonderrechtsfahrzeuge aufschlüsseln)?

9

Falls keine (oder keine aktuellen) Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen vorliegen, wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig entsprechende Daten zu erheben?

10

Gibt es Planungen der Bundesregierung, den § 35 StVO „Sonderrechte“ gegebenenfalls (im Hinblick auf Unfallvermeidung, Rechtssicherheit) mittelfristig anzupassen?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulung der Fahrerinnen und Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen in der Praxis organisiert? Gibt es verpflichtende Curricula zu Gefahrenwahrnehmung und Fahrfertigkeiten, und wie wird die Ausbildungsqualität überwacht?

Berlin, den 4. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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